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   BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 7.00   

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BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 7.00 (https://dejure.org/2001,234)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2001 - 5 C 7.00 (https://dejure.org/2001,234)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 5 C 7.00 (https://dejure.org/2001,234)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommen - Kindergeld - Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt

  • Judicialis

    BSHG § 11 Abs. 1 Satz 2; ; BSHG §§ 76 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 11 Abs. 1 S. 2 §§ 76 77 78
    Sozialhilferecht - Einkommen, auf Sozialhilfe anzurechnendes -; Einsatzgemeinschaft, Einsatz von Einkommen in -; Kindergeld als sozialhilferechtlich anzurechnendes Einkommen.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 114, 339
  • NJW 2002, 769 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 96
  • FamRZ 2002, 455 (Ls.)
  • DVBl 2002, 347
  • DÖV 2002, 394
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2000 - 4 L 3272/99

    Einstandsgemeinschaft; Hilfe zum Lebensunterhalt; Kindergeld; Kopfteilsprinzip;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 7.00
    Das Berufungsgericht (OVG Lüneburg, Urteil vom 7. März 2000 - 4 L 3272/99 - NDV-RD 2000, 56) geht zwar zu Recht davon aus, dass das Kindergeld für die beiden minderjährigen Kinder, die Kläger zu 2 und 3, das hier an die Klägerin zu 1 als Kindergeldberechtigte gezahlt worden ist, Einkommen ist und bei der Berechnung der Sozialhilfe nach § 11 Abs. 1 Satz 2 BSHG zu berücksichtigen ist.
  • OVG Hamburg, 23.04.1999 - Bf IV 3/97

    Sozialhilferecht: Anrechnung von Kindergeldes bei der Einkommensermittlung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 7.00
    Das gilt auch nach der steuerrechtlichen Regelung des Kindergeldes in §§ 31, 62 ff. EStG und nach dem Bundeskindergeldgesetz in der Fassung des Art. 2 Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 - BGBl I S. 1250, 1378 - (s. OVG Hamburg, Urteil vom 23. April 1999 - Bf IV 3/97 - FEVS 51, 263; s. auch Antwort der Bundesregierung vom 30. Juni 1999 auf die Kleine Anfrage zur Anrechnung des Kindergeldes bei Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz BTDrucks 14/1348).
  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 7.00
    Kindergeld ist sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen (BVerwGE 94, 326, 328).
  • Drs-Bund, 30.06.1999 - BT-Drs 14/1348
    Auszug aus BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 7.00
    Das gilt auch nach der steuerrechtlichen Regelung des Kindergeldes in §§ 31, 62 ff. EStG und nach dem Bundeskindergeldgesetz in der Fassung des Art. 2 Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 - BGBl I S. 1250, 1378 - (s. OVG Hamburg, Urteil vom 23. April 1999 - Bf IV 3/97 - FEVS 51, 263; s. auch Antwort der Bundesregierung vom 30. Juni 1999 auf die Kleine Anfrage zur Anrechnung des Kindergeldes bei Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz BTDrucks 14/1348).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz

    Kindergeld ist seiner Natur nach Einkommen (so bereits zu den Vorgängerbestimmungen BVerwGE 114, 339, 340 f; 94, 326, 328; jeweils mwN), und zwar dessen, an den es ausgezahlt wird (BVerwGE 122, 128 f mwN; BVerwG NJW 2004, 2541; zur Anrechnung des Kindergeldes auf Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende vgl BSG, Urteile vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - Rz 25, und vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - Rz 33 f, jeweils zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Sozialhilferechtlich wiederum wird, anders als im Familienrecht, das Kindergeld nach § 76 Abs. 1 BSHG als Einkommen zunächst dem Kindergeld Beziehenden, das heißt in der Regel dem betreuenden Elternteil, leistungsmindernd angerechnet (vgl. BVerwGE 114, 339 ).
  • BSG, 27.01.2009 - B 14/7b AS 8/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Pflegekind

    Nach der steuerrechtlichen Regelung des Kindergeldes in §§ 31, 62 ff EStG fallen wegen eines Kindes in Höhe des Kindergeldes weniger Steuern an oder ist das Kindergeld eine Leistung zur Förderung der Familie und fließt in dieser Höhe Einkommen zu (BVerwGE 114, 339, 340).
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   BVerwG, 31.05.2001 - 5 PKH 20.01, 5 C 7.00   

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BVerwG, Entscheidung vom 31.05.2001 - 5 PKH 20.01, 5 C 7.00 (https://dejure.org/2001,31510)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 5 PKH 20.01, 5 C 7.00 (https://dejure.org/2001,31510)
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