Rechtsprechung
AG Hamburg, 05.05.2014 - 5 C 78/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Einwilligung für Werbe-E-Mails einer Partnerbörse im Single-Opt-in-Verfahren reicht nicht aus
- online-und-recht.de
Single-Opt-In-Verfahren und die Abfrage eines 20-minütigen Persönlichkeitsteste reichen nicht aus, um rechtsmissbräuchliche Anmeldungen von Dritten bei einem Online-Portal auszuschließen
- debier datenbank
§ 890 ZPO
- richterrecht.com
Ordnungsgeld für Parship wegen Partnervorschlägen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Single-Opt-In nicht ausreichend, um Anmeldemissbrauch zu vermeiden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Sorgfaltspflichten bei Einhaltung eines gerichtlichen Spam-Verbots
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verstoß gegen Verbot der Zusendung unerwünschter Werbemails begründet Verhängung eines Ordnungsgeldes - Vorliegen einer Einwilligung zu Werbemails kann durch Double-Opt-In-Verfahren sichergestellt werden
Besprechungen u.ä.
- weka.de (Entscheidungsbesprechung)
Partnerportale: Single-Opt-in schützt unzureichend
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 1258
- GRUR-RR 2014, 463
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LG Essen, 20.04.2009 - 4 O 368/08
Alleinige Zulässigkeit des Double-Opt-In-Verfahrens
Auszug aus AG Hamburg, 05.05.2014 - 5 C 78/12
Dazu fehlt es an einem entsprechenden Satz der Lebenserfahrung, da die missbräuchliche Verwendung von fremden E-Mail-Adressen durch Dritte, wie dieser Fall belegt, keine zu vernachlässigende Ausnahme darstellt (LG Essen, Urteil vom 20.04.2009, AZ.: 4 O 368/08).Vielmehr wäre es der Schuldnerin zumutbar gewesen (vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 20.02.2006, Az.: 4 O 67/05; LG Essen, Urteil vom 20.04.2009, Az.: 4 O 368/08), ein sog. Double-Opt-In oder ein entsprechendes Verfahren einzurichten, bei welchem der Inhaber einer E-Mail-Adresse nach der Anmeldung dieser beim Dienst der Schuldnerin eine erste Nachricht mit der Aufforderung erhält, die Anmeldung durch das Öffnen der in dieser E-Mail enthaltenen Internetadresse zu bestätigen (Check-Mail).
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
E-Mail-Werbung
Auszug aus AG Hamburg, 05.05.2014 - 5 C 78/12
Die Schuldnerin hat gegen die Unterlassungsverfügung vom 05.11.2012 verstoßen, da eine für die Zusendung dieser E-Mails erforderliche Einwilligung des Gläubigers (für welche der Schuldnerin die Darlegungs- und Beweislast obliegt, vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2004, AZ.: I ZR 81/01) unstreitig nicht existierte.Dass die Schuldnerin dies nicht erfüllte, muss sie sich jedenfalls als anlasten lassen (BGH, Urteil vom 11.03.2004, AZ.: I ZR 81/01; LG Heidelberg, Urteil vom 20.02.2006, AZ.: 4 O 67/05; AG Berlin-Wedding, Urteil vom 10.05.2010, AZ.: 22b C 243/09).
- AG Berlin-Wedding, 10.05.2010 - 22b C 243/09
Die Double-Opt-In-Methode ist auch bei offline erhaltenen E-Mail-Adressen …
Auszug aus AG Hamburg, 05.05.2014 - 5 C 78/12
Dass die Schuldnerin dies nicht erfüllte, muss sie sich jedenfalls als anlasten lassen (BGH, Urteil vom 11.03.2004, AZ.: I ZR 81/01; LG Heidelberg, Urteil vom 20.02.2006, AZ.: 4 O 67/05; AG Berlin-Wedding, Urteil vom 10.05.2010, AZ.: 22b C 243/09).
- BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07
E-Mail-Werbung II
Auszug aus AG Hamburg, 05.05.2014 - 5 C 78/12
In Übereinstimmung mit Art. 2 lit. a) der Richtlinie 2006/113/EG über irreführende und vergleichende Werbung umfasst der Begriff Werbung sowohl unmittelbar produktbezogene als auch mittelbare Maßnahmen bzw. Äußerungen eines Unternehmens bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerkes oder freien Berufs, die auf die Förderung des Absatzes seiner Produkte oder Dienstleistungen gerichtet sind (BGH, Urteil vom 12.09.2013, Az.: I ZR 208/12; Urteil vom 20.05.2009, Az.: I ZR 218/07). - AG Berlin-Mitte, 11.06.2008 - 21 C 43/08
Notwendigkeit der Einwilligung zur E-Mail-Werbung durch Double-Opt-In
Auszug aus AG Hamburg, 05.05.2014 - 5 C 78/12
Auf diese Weise wird verhindert, dass die E-Mail-Adresse ohne das Einverständnis verwendet wird, da eine ausbleibende Reaktion auf diese Check-Mail als Ablehnung wirkt (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 11.06.2008, Az.: 21 C 43/08). - BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12
Empfehlungs-E-Mail
Auszug aus AG Hamburg, 05.05.2014 - 5 C 78/12
In Übereinstimmung mit Art. 2 lit. a) der Richtlinie 2006/113/EG über irreführende und vergleichende Werbung umfasst der Begriff Werbung sowohl unmittelbar produktbezogene als auch mittelbare Maßnahmen bzw. Äußerungen eines Unternehmens bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerkes oder freien Berufs, die auf die Förderung des Absatzes seiner Produkte oder Dienstleistungen gerichtet sind (BGH, Urteil vom 12.09.2013, Az.: I ZR 208/12; Urteil vom 20.05.2009, Az.: I ZR 218/07).