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   BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13   

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BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13 (https://dejure.org/2014,4729)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.2014 - 5 C 8.13 (https://dejure.org/2014,4729)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 5 C 8.13 (https://dejure.org/2014,4729)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    AV-SGB XII NRW § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; BAföG §§ 1, 2 Abs. 1 Nr... . 1, § 12 Abs. 2, § 14a Satz 1 Nr. 1, § 46 Abs. 1 Satz 1; BGB §§ 242, 288 Abs. 1 Satz 2, § 291 Satz 1; BSHG § 47V § 12 Nr. 3; HärteV § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1; SGB X § 104 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2; SGB XII § 2 Abs. 1, §§ 53, 18, 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 95 Satz 1, § 97 Abs. 1 und 2
    Kostenerstattung; erstattungspflichtig; Leistungsträger; Leistungsverpflichtung; Erstattungsanspruch; Leistungspflicht; Eingliederungshilfe; Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung; Kosten der Unterbringung; Träger der Sozialhilfe; Nachrang; Sozialhilfe; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AV-SGB XII NRW § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a
    Analogie; Antrag; Antragserfordernis; Ausbildungsförderung; Auszubildende; Basiszinssatz; Dispositionsfreiheit; Eingliederungshilfe; Erstattungsanspruch; Erstattungsrechtsstreit; Feststellung; Feststellungsverfahren; Finanzierungslast; Finanzierungsverantwortung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a SGB12AGAV NW, § 1 BAföG, § 2 Abs 1 Nr 1 BAföG, § 12 Abs 2 BAföG, § 14a S 1 Nr 1 BAföG
    Leistungen der Ausbildungsförderung; Erstattungsrechtsstreit; Antragserfordernis; Prozesszinsen

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Erstattungsanspruchs des Trägers der Sozialhilfe gegen den Träger der Ausbildungsförderung (hier: Erstattung von Internatskosten für einen hörgeschädigten Schüler); Entrichten von Prozesszinsen für öffentlich-rechtliche Geldforderungen gem. § 291 BGB i.R.v. ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 104 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 SGB... X, §§ 2 Abs. 1, 53, 18, 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 95 Satz 1, 97 Abs. 1 und 2 SGB XII, §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1, 12 Abs. 2, 14a Satz 1 Nr. 1, 46 Abs. 1 Satz 1, 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BAföG
    Sozialrecht: Ein Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Träger der Ausbildungsförderung hängt nicht von der Stellung eines Antrags auf Ausbildungsförderung ab | Kostenerstattung ; Erstattungsanspruch ; Eingliederungshilfe ; Hilfe zu einer angemessenen ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 104 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 SGB... X, §§ 2 Abs. 1, 53, 18, 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 95 Satz 1, 97 Abs. 1 und 2 SGB XII, §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1, 12 Abs. 2, 14a Satz 1 Nr. 1, 46 Abs. 1 Satz 1, 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BAföG
    Sozialrecht: Ein Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Träger der Ausbildungsförderung hängt nicht von der Stellung eines Antrags auf Ausbildungsförderung ab | Kostenerstattung ; Erstattungsanspruch ; Eingliederungshilfe ; Hilfe zu einer angemessenen ...

  • rewis.io

    Leistungen der Ausbildungsförderung; Erstattungsrechtsstreit; Antragserfordernis; Prozesszinsen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen eines Erstattungsanspruchs des Trägers der Sozialhilfe gegen den Träger der Ausbildungsförderung (hier: Erstattung von Internatskosten für einen hörgeschädigten Schüler); Entrichten von Prozesszinsen für öffentlich-rechtliche Geldforderungen gem. § 291 BGB i.R.v. ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Leistungserstattung eines nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Bestehen eines Erstattungsanspruchs des Trägers der Sozialhilfe gegen den Träger der Ausbildungsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1979
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 28.04.1999 - B 9 V 8/98 R

    Kriegsopferversorgung - Kriegsopferfürsorge - Erstattungsanspruch -

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13
    Auch die Gesetzessystematik zwingt nicht zu der Annahme, die Antragstellung sei Voraussetzung einer Leistungspflicht im Sinne des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X. Der Leistungsanspruch des Berechtigten und der Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X sind jeweils rechtlich selbständige Ansprüche (BSG, Urteile vom 1. Dezember 1983 - 4 RJ 91/82 - BSGE 56, 69 , vom 22. Juli 1987 - RA 63/85 - SozR 1300 § 105 SGB 10 Nr. 5 S. 12 und vom 28. April 1999 - B 9 V 8/98- BSGE 84, 61 ).

    Dazu zählt ein Antrag auf Gewährung von Ausbildungsförderung nicht (vgl. BSG, Urteil vom 28. April 1999 a.a.O.).

    Anderenfalls hätte es dieser in der Hand, die gesetzlich vorgesehene Finanzierungsverantwortung dadurch zu korrigieren, dass er es unterlässt, einen Leistungsantrag zu stellen (BSG, Urteil vom 28. April 1999 a.a.O. S. 64 f.).

    Der Senat lässt dahingestellt, ob für den Erstattungsanspruch dann ein Antrag des Berechtigten auf Erbringung der Sozialleistung erforderlich ist, wenn ein Antragserfordernis (auch) die Dispositionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht des Leistungsberechtigten schützt (so BSG, Urteil vom 28. April 1999 a.a.O. S. 64 f.).

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind bei öffentlich-rechtlichen Geldforderungen in sinngemäßer Anwendung des § 291 Satz 1 i.V.m. § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB Prozesszinsen zu entrichten, wenn das einschlägige Fachrecht keine gegenteilige Regelung trifft (Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 34.00 - BVerwGE 114, 61 = Buchholz 435.12 § 108 SGB X Nr. 1 S. 2 m.w.N.).

    Aus § 108 SGB X folgt nichts Gegenteiliges (Urteil vom 22. Februar 2001 a.a.O. S. 65 f. bzw. S. 5).

  • BSG, 22.04.1998 - B 9 VG 6/96 R

    Gewaltopfer - Erstattung von Heilbehandlungskosten - Antragsbefugnis des

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13
    Dem steht nicht entgegen, dass § 95 Satz 1 SGB XII den erstattungsberechtigten Träger der Sozialhilfe ermächtigt, die Feststellung einer Sozialleistung zu betreiben sowie Rechtsmittel einzulegen und damit den an sich dem Leistungsberechtigten zustehenden Anspruch auf Bewilligung der Sozialleistung im Wege der gesetzlichen Prozessstandschaft behördlich und gerichtlich geltend zu machen, ohne dass es dessen Mitwirkung bedarf (vgl. BSG, Urteil vom 22. April 1998 - B 9 VG 6/96 R - BSGE 82, 112 ).

    Hinzu kommt, dass der Anspruch auf Erstattung und derjenige auf Feststellung nebeneinander bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 22. April 1998 a.a.O. S. 116).

  • BVerwG, 07.06.1958 - V C 272.57
    Auszug aus BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13
    Sie halten den Schuldner, auch wenn er sich in redlichem Glauben, zur Zahlung nicht verpflichtet zu sein, auf einen Prozess einlässt, nach dem das gesamte Rechtsleben beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben für verpflichtet, dem Gläubiger für die Nutzungen Ersatz zu leisten, die er diesem während der Dauer des Prozesses vorenthalten hat (Urteil vom 7. Juni 1958 - BVerwG 5 C 272.57 - BVerwGE 7, 95 = Buchholz 409.2 § 45 AbgeltG Nr. 1 S. 4).
  • BSG, 16.12.1964 - 12 RJ 526/64

    Beantragung einer Kriegswaisenrente eines ehelichen Sohnes - Gewährung von

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13
    Daran hält der Senat fest, auch wenn das Bundessozialgericht für den Bereich des sozialgerichtlichen Verfahrens die Gewährung von Prozesszinsen bei Erstattungsansprüchen zwischen Sozialversicherungs- und Sozialleistungsträgern ablehnt (BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 SO 22/08 - juris Rn. 8 m.w.N.; ferner BSG, Urteil vom 16. Dezember 1964 - 12 RJ 526/64 - BSGE 22, 150 ).
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R

    Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13
    Daran hält der Senat fest, auch wenn das Bundessozialgericht für den Bereich des sozialgerichtlichen Verfahrens die Gewährung von Prozesszinsen bei Erstattungsansprüchen zwischen Sozialversicherungs- und Sozialleistungsträgern ablehnt (BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 SO 22/08 - juris Rn. 8 m.w.N.; ferner BSG, Urteil vom 16. Dezember 1964 - 12 RJ 526/64 - BSGE 22, 150 ).
  • BVerwG, 09.02.2012 - 5 C 3.11

    Bedarf; erzieherischer Bedarf; behinderungsbedingter Bedarf; Behinderung;

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13
    Ein entsprechender Erstattungsanspruch nach diesen Bestimmungen setzt damit voraus, dass Leistungspflichten (mindestens) zweier Leistungsträger nebeneinander bestehen und miteinander konkurrieren, wobei die Verpflichtung eines der Leistungsträger der Leistungspflicht des anderen nachgehen muss (stRspr, vgl. Urteil vom 9. Februar 2012 - BVerwG 5 C 3.11 - BVerwGE 142, 18 = Buchholz 436.511 § 10 SGB VIII Nr. 7 jeweils Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 33.08

    Ausbildung, unmittelbarer Zusammenhang mit -; Ausbildungsstätte; Auszubildender,

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13
    Internat im Sinne des § 6 Abs. 1 HärteV ist gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 HärteV ein der besuchten Ausbildungsstätte angegliedertes Wohnheim, in dem der Auszubildende außerhalb der Unterrichtszeit pädagogisch betreut wird und in Gemeinschaft mit anderen Auszubildenden Verpflegung und Unterkunft erhält (vgl. Urteil vom 2. Dezember 2009 - BVerwG 5 C 33.08 - BVerwGE 135, 310 = Buchholz 436.36 § 14a BAföG Nr. 4).
  • BSG, 01.12.1983 - 4 RJ 91/82

    Mitwirkung bei einer Rehabilitationsmaßnahme - Zuständigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13
    Auch die Gesetzessystematik zwingt nicht zu der Annahme, die Antragstellung sei Voraussetzung einer Leistungspflicht im Sinne des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X. Der Leistungsanspruch des Berechtigten und der Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X sind jeweils rechtlich selbständige Ansprüche (BSG, Urteile vom 1. Dezember 1983 - 4 RJ 91/82 - BSGE 56, 69 , vom 22. Juli 1987 - RA 63/85 - SozR 1300 § 105 SGB 10 Nr. 5 S. 12 und vom 28. April 1999 - B 9 V 8/98- BSGE 84, 61 ).
  • BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 74.88

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialleistung - Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13
    aa) Die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Ausbildungsförderung waren - abgesehen von dem materiellrechtlichen Erfordernis des Antrags auf Gewährung von Ausbildungsförderung (vgl. Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 5 C 74.88 - BVerwGE 90, 37 = Buchholz 435.11 § 45 SGB I Nr. 2 S. 3) - erfüllt.
  • BSG, 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R

    Kinder- und Jugendhilfe - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des BVerwG, wonach es einem Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers aus § 104 SGB X nicht entgegensteht, dass weder er (gemäß § 95 SGB XII) noch der Berechtigte einen für die Leistung des anderen Trägers (auch materiell-rechtlich) erforderlichen Antrag gestellt hat (vgl BVerwG Urteil vom 23.1.2014 - 5 C 8/13 - NJW 2014, 1979 ff unter Hinweis auf BSGE 82, 112 ff; 84, 61 ff) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - 9 A 118/16

    Lkw-Maut; Wegekostengutachten 2007; Gewogene durchschnittliche Mautgebühr;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2014 - 5 C 8.13 -, NJW 2014, 1979 = juris Rn. 22 f. m. w. N.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2015 - L 4 P 1171/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des

    Dies wiederum setzt einen Leistungsantrag des Leistungsempfängers oder nach § 95 Satz 1 SGB XII des erstattungsberechtigten Trägers der Sozialhilfe voraus, sofern ein solcher Leistungsantrag materielle Anspruchsvoraussetzung ist (entgegen BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2014 - 5 C 8/13 - juris).

    Die Klägerin verweist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 23. Januar 2004 (5 C 8/13 - in juris) sowie das BSG vom 28. April 1999 (B 9 V 8/98 - in juris).

    (6) Allerdings hat das BVerwG - teilweise unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 28. April 1999 - in seinem Urteil vom 23. Januar 2014 (5 C 8/13 - in juris, Rn. 13) entschieden, dass das Bestehen eines Erstattungsanspruches nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X nicht davon abhänge, dass Ausbildungsförderung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragt worden sei.

  • BVerwG, 26.10.2023 - 5 C 6.22

    Berliner Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern für die Betreuung in

    § 291 Satz 1 BGB ist auch im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar, wenn das einschlägige Fachgesetz keine gegenteilige Regelung enthält (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2014 - 5 C 8.13 - Buchholz 435.12 § 104 SGB X Nr. 4 Rn. 22 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 ZB 14.1513

    Erstattung der Kosten für Unterbringung im Internat

    Hieran knüpfe nunmehr die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 23.1.2014 - 5 C 8.13 - juris) an, wonach einem Erstattungsanspruch eines Sozialhilfeträgers gegen den Ausbildungsförderungsträger selbst ein fehlender Antrag auf Ausbildungsförderung nicht entgegenstehe.

    Soweit das Verwaltungsgericht ferner mit der Eigenständigkeit der Erstattungsansprüche nach §§ 102 ff. SGB X argumentiere und sich dabei auch auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 2014 berufe (BVerwG, U.v. 23.1.2014 - 5 C 8.13 - juris), sei dem entgegenzutreten.

    Schließlich geht das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 23. Januar 2014 (5 C 8.13 - NJW 2014, 1979) ausdrücklich davon aus, dass das Leistungsverhältnis vom Erstattungsverhältnis zu trennen ist, und hat, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hinweist, folgerichtig das Bestehen eines Erstattungsanspruchs auch für den Fall angenommen, dass weder der nachrangig verpflichtete Sozialhilfeträger noch der Auszubildende selbst einen Antrag auf Ausbildungsförderungsleistungen gestellt haben.

    1.2.2.2 Mit Urteil vom 23. Januar 2014 (BVerwG, U.v. 23.1.2014 - 5 C 8.13 - juris) hat deshalb das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen eines Erstattungsstreits dem klagenden Sozialhilfeträger nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X zu Recht einen Erstattungsanspruch für Internatskosten eines Auszubildenden für den Fall zugebilligt, dass weder der Sozialhilfeträger über § 95 Satz 1 SGB XII noch der Auszubildende selbst einen Antrag auf Ausbildungsförderungsleistungen gestellt haben, was zur Folge hatte, dass ein Anspruch auf Leistung von Ausbildungsförderung für den entsprechenden Bewilligungszeitraum nicht entstanden war.

  • LSG Bayern, 04.04.2016 - L 10 AL 47/16

    Voraussetzungen einer rechtzeitigen Antragstellung für den Erstattungsanspruch

    Unter Beachtung der Ausschlussfrist des § 111 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 23.01.2014 - 5 C 8/13 - hänge der Erstattungsanspruch nicht von einer - rechtzeitigen - Antragstellung der A. gegenüber der Beklagten ab.

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 23.01.2014 - 5 C 8/13 - veröffentlicht in Juris) hängt das Bestehen eines Erstattungsanspruchs nicht davon ab, dass der Leistungsempfänger rechtzeitig einen Antrag an den Erstattungsverpflichteten gestellt hat, zumindest wenn - wie vorliegend (vgl. §§ 95, 97 SGB VIII) - die Dispositionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht des Leistungsempfängers nicht durch das Antragserfordernis geschützt werden soll (vgl. hierzu die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 22.04.1998 - B 9 VG 6/96 R - und diese Rechtsprechung weiterentwickelnd im Urteil vom 28.04.1999 - B 9 V 8/98 R - beide veröffentlicht in Juris).

    Die Ausführungen des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 11.12.2015 - L 4 P 1171/15 - veröffentlicht in Juris) macht hingegen diese Rechtslage nicht erneut klärungsbedürftig (vgl. dazu Leitherer a. a. O. § 160 Rn. 8 b), denn diese Entscheidung stützt sich zum einen auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 03.09.2012 - 12 A 1082/12 - veröffentlicht in Juris), die aber durch BVerwG mit der Entscheidung vom 23.01.2014 - 5 C 8/13 - gerade aufgehoben worden ist.

  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 BV 14.163

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Träger der

    Schließlich geht das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 23. Januar 2014 (5 C 8.13 - NJW 2014, 1979) ausdrücklich davon aus, dass das Leistungsverhältnis vom Erstattungsverhältnis zu trennen ist, und hat, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hinweist, folgerichtig das Bestehen eines Erstattungsanspruchs auch für den Fall angenommen, dass weder der nachrangig verpflichtete Sozialhilfeträger noch der Auszubildende selbst einen Antrag auf Ausbildungsförderungsleistungen gestellt haben.

    Mit Urteil vom 23. Januar 2014 (BVerwG, U.v. 23.1.2014 - 5 C 8.13 - juris) hat deshalb das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen eines Erstattungsstreits dem klagenden Sozialhilfeträger nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X zu Recht einen Erstattungsanspruch für Internatskosten eines Auszubildenden für den Fall zugebilligt, dass weder der Sozialhilfeträger über § 95 Satz 1 SGB XII noch der Auszubildende selbst einen Antrag auf Ausbildungsförderungsleistungen gestellt haben, was zur Folge hatte, dass ein Anspruch auf Leistung von Ausbildungsförderung für den entsprechenden Bewilligungszeitraum nicht entstanden war.

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 LB 14/13

    Aufenthalt; tatsächlicher Aufenthalt; Auslandshilfe; Brüssel-IIa-Verordnung;

    Eine gegenteilige Regelung im Fachrecht besteht für verwaltungsgerichtliche Erstattungsklagen, die auf den §§ 102 ff. SGB X gründen, nicht (BVerwG, Urt v. 23.1.2014 - 5 C 8/13 -).
  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 BV 14.174

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Träger der

    Im Urteil vom 23.1.2014 (5 C 8.13) habe das Bundesverwaltungsgericht hervorgehoben, dass der Leistungsanspruch des Berechtigten und der Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers jeweils rechtlich selbständige Ansprüche seien.

    Schließlich geht das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 23. Januar 2014 (5 C 8.13 - NJW 2014, 1979) ausdrücklich davon aus, dass das Leistungsverhältnis vom Erstattungsverhältnis zu trennen ist, und hat, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hinweist, folgerichtig das Bestehen eines Erstattungsanspruchs auch für den Fall angenommen, dass weder der nachrangig verpflichtete Sozialhilfeträger noch der Auszubildende selbst einen Antrag auf Ausbildungsförderungsleistungen gestellt haben.

    Mit Urteil vom 23. Januar 2014 (BVerwG, U.v. 23.1.2014 - 5 C 8.13 - juris) hat deshalb das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen eines Erstattungsstreits dem klagenden Sozialhilfeträger nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X zu Recht einen Erstattungsanspruch für Internatskosten eines Auszubildenden für den Fall zugebilligt, dass weder der Sozialhilfeträger über § 95 Satz 1 SGB XII noch der Auszubildende selbst einen Antrag auf Ausbildungsförderungsleistungen gestellt haben, was zur Folge hatte, dass ein Anspruch auf Leistung von Ausbildungsförderung für den entsprechenden Bewilligungszeitraum nicht entstanden war.

  • BVerwG, 17.07.2019 - 5 C 5.18

    Verpflichtung des Berechtigten gegenüber dem vorrangig verpflichteten Träger der

    Der Erstattungsanspruch nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X setzt mithin voraus, dass Leistungspflichten (mindestens) zweier Leistungsträger nebeneinander bestehen und miteinander konkurrieren, wobei die Verpflichtung eines der Leistungsträger der Leistungspflicht des anderen nachgehen muss (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 9. Februar 2012 - 5 C 3.11 - BVerwGE 142, 18 Rn. 26 und vom 23. Januar 2014 - 5 C 8.13 - Buchholz 435.12 § 104 SGB X Nr. 4 Rn. 7; s.a. BSG, Urteil vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 42/93 - BSGE 74, 36 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - L 5 P 2/19

    Keine Prozessführungsbefugnis eines überörtlichen Trägers der Sozialhilfe im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2014 - 12 A 1211/12

    Erstattung von für die Geschwister aufgewendeten Jugendhilfekosten

  • VG Aachen, 27.02.2018 - 5 K 5751/17

    Erstattungsrechtsverhältnis; Verwaltungsaktsbefugnis; Gleichordnungsverhältnis;

  • LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 241/14

    Zu den Voraussetzungen eines Grundurteils im Erstattungsstreit zwischen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - L 5 P 7/19
  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 98/16

    Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs: Antragsberechtigung

  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 BV 14.236

    Erstattung der Kosten des Sozialhilfeträgers für Unterbringung im Internat eines

  • VG Stuttgart, 20.12.2021 - 7 K 6259/20

    Kostentragung bzw. Kostenerstattung für eine Inobhutnahme

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - L 5 P 16/19
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - L 5 P 11/19
  • LSG Bayern, 06.04.2017 - L 10 AL 55/17

    Berufungszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung - Erstattungsanspruch

  • LSG Bayern, 06.04.2017 - L 10 AL 54/17

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufungszulassungsgrund - Erstattungsanspruch

  • VGH Bayern, 12.08.2014 - 12 B 14.805

    Kostenerstattungsanspruch aus § 89c SGB VIII trotz möglicher vorrangiger

  • VG Minden, 13.05.2016 - 6 K 2239/15

    Pflicht zur Kostentragung für die Unterbringung einer Hilfeempfängerin in einer

  • VG Düsseldorf, 06.06.2014 - 1 K 6528/13

    Pflegeeltern; Sollvorschrift, Abweichen im Einzelfall; Beförderungspflicht;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2014 - 9 B 59.11

    Stationäre Eingliederungshilfe; stationäre Hilfe zur Pflege; Kostenerstattung

  • VG Stuttgart, 28.10.2021 - 7 K 4040/20

    Jugendhilfe über das 21. Lebensjahr hinaus

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1635

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1634

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

  • VG Regensburg, 25.02.2022 - RN 9 K 20.1910

    Aufrechnung mit Amtshaftungsanspruch gegen Rückforderung von BAföG-Leistungen

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.2599

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2014 - 9 B 60.11

    Stationäre Eingliederungshilfe; stationäre Hilfe zur Pflege; Kostenerstattung

  • VG Bayreuth, 31.10.2016 - B 3 K 15.698

    Kostenerstattung für geleistete Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bei Wechsel

  • VG Bayreuth, 16.03.2015 - B 3 K 13.619

    Vorrang-/Nachrangverhältnis; Gleichartigkeit v. Eingliederungshilfemaßnahmen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2017 - 12 A 2454/16

    Kostenerstattungsbegehren des Sozialhilfeträgers; Unterbringung des

  • OVG Thüringen, 30.04.2015 - 3 KO 513/12

    Erhebung der Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz; Verjährung von

  • VG Ansbach, 17.11.2016 - AN 2 K 14.01992

    Kostenerstattungsanspruch des Trägers der Sozialhilfe gegenüber dem Träger von

  • OVG Thüringen, 20.01.2015 - 3 KO 524/13

    Prozesszinsen für Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern

  • VG Ansbach, 20.10.2016 - AN 6 K 15.01197

    Leistungspflicht des Rehabilitationsträgers für Hilfemaßnahmen

  • VG Ansbach, 12.07.2021 - AN 2 K 21.00344

    Zur Ausbildungsförderung "ab Klasse 10"

  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2021 - L 12 AL 3871/19
  • VG Berlin, 06.12.2017 - 80 K 10.17

    Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Gebühren für ein Disziplinarverfahren

  • VG Ansbach, 30.03.2023 - AN 6 K 16.02144

    Kostenerstattung bei Gewährung von Vollzeitpflege, Verpflichtung nach § 89c SGB

  • VG Bayreuth, 01.02.2018 - B 3 K 17.499

    Verjährung des Anspruchs auf Kostenerstattung bei Jugendhilfe

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