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   BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99   

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BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99 (https://dejure.org/1999,1695)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.1999 - 5 C 8.99 (https://dejure.org/1999,1695)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 1999 - 5 C 8.99 (https://dejure.org/1999,1695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 27 Abs. 2
    Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; besondere Härte; Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises vor der Übersiedlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 92
  • NVwZ-RR 2000, 644
  • DVBl 2000, 1547
  • DÖV 2000, 741
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99
    Die deutschen Staatsangehörigen durch diese Vorschrift gewährte Freizügigkeit umfaßt zwar auch das Recht, nach Deutschland einzureisen (BVerfGE 2, 266).

    Dadurch wird die Einreisefreiheit lediglich vorübergehend bis zur positiven Entscheidung suspendiert, nicht jedoch aufgehoben (vgl. BVerfGE 2, 266, 279).

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93

    Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99
    Wie im Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 343.93 - (a.a.O.) unter Zusammenfassung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im einzelnen ausgeführt, sind Fälle einer - gerichtlich voll überprüfbaren - besonderen Härte unter anderem dadurch gekennzeichnet, daß auf den zu beurteilenden Sachverhalt das Gesetz zwar nach seinem Tatbestand, nicht jedoch auch nach seinem normativen Gehalt paßt, wenn also die Anwendung der gesetzlichen Vorschrift im Einzelfall zu einem Ergebnis führt, das dem Gesetzeszweck nicht mehr entspricht, die Anwendung der Härtevorschrift aber ein Ergebnis ermöglicht, das dem Regelergebnis in seiner grundsätzlichen Zielsetzung gleichwertig ist.

    Er ist ihr nunmehr nachträglich, und zwar bezogen auf den Zeitpunkt der Entstehung des Härtegrundes zu erteilen und steht einem bei Verlassen des Vertreibungsgebiets bereits vorliegenden Aufnahmebescheid gleich (vgl. Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311, 317; Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 343.93 - DVBl 1994, S. 938).

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 282.86

    Volksdeutscher - Vertriebener - Individuelles Vertreibungsgebiet -

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99
    Ein Verlassen des Aussiedlungsgebiets im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG liegt indessen - neben der Überschreitung der Grenze dieses Gebiets - nur vor, wenn der dort bestehende Wohnsitz aufgegeben wird (Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 27.74 - Buchholz 412.3 § 10 BVFG Nr. 2; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 38, S. 7; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 6 Nr. 39; Urteil vom 4. April 1995 - BVerwG 9 C 400.94 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 51).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92

    Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99
    Dieser nach § 39 RuStAG erteilte Ausweis, dessen Richtigkeit nicht in Frage steht, stellte ein Beweismittel dar, das eine - tatsächliche - Vermutung für das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit im Zeitpunkt der Ausstellung erzeugte (Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 52.82 - BVerwGE 71, 309, 316) und - was die Beklagte ebenfalls annimmt - auch den Rückschluß rechtfertigte, daß die Klägerin seit ihrer Geburt deutsche Staatsangehörige war (vgl. Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140, 142, 143; Urteil vom 3. November 1998 - BVerwG 9 C 18.97 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 55).
  • BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94

    Beurteilung der Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99
    Ein Verlassen des Aussiedlungsgebiets im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG liegt indessen - neben der Überschreitung der Grenze dieses Gebiets - nur vor, wenn der dort bestehende Wohnsitz aufgegeben wird (Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 27.74 - Buchholz 412.3 § 10 BVFG Nr. 2; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 38, S. 7; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 6 Nr. 39; Urteil vom 4. April 1995 - BVerwG 9 C 400.94 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 51).
  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99
    Dieser nach § 39 RuStAG erteilte Ausweis, dessen Richtigkeit nicht in Frage steht, stellte ein Beweismittel dar, das eine - tatsächliche - Vermutung für das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit im Zeitpunkt der Ausstellung erzeugte (Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 52.82 - BVerwGE 71, 309, 316) und - was die Beklagte ebenfalls annimmt - auch den Rückschluß rechtfertigte, daß die Klägerin seit ihrer Geburt deutsche Staatsangehörige war (vgl. Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140, 142, 143; Urteil vom 3. November 1998 - BVerwG 9 C 18.97 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 55).
  • BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvL 1/52

    Verfassungsmäßigkeit der Genehmigungs- und Meldepflicht nach dem LWG

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99
    Hailbronner in: Isensee/Kirchhof, HSTR, Band VI, § 131 Rn. 37 f.; BSG, SozR 2200, § 1265 Nr. 88; vgl. auch BVerfGE 8, 95, 97).
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99
    Vielmehr widerstreitet ein Verlassen des Aussiedlungsgebiets und eine Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid unter den hier gegebenen besonderen Umständen dem Gesetzeszweck nicht, sondern führt die nachträgliche Erteilung eines Aufnahmebescheids nach § 27 Abs. 2 BVFG zu einem Ergebnis, "das dem Regelergebnis in seiner grundsätzlichen Zielrichtung gleichwertig ist" (Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG 5 C 88.64 - BVerwGE 23, 149, 158).
  • BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 6.89

    Nichtdeutscher Ehegatte - Volksdeutscher Vertriebener - Vertreibungsgebiet -

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99
    Nach § 7 BGB , der nach ständiger Rechtsprechung auch im Vertriebenenrecht maßgebend ist (Urteil vom 27. Juni 1989 - BVerwG 9 C 6.89 - BVerwGE 82, 177, 179 m.w.N.), liegt eine Aufgabe des Wohnsitzes nur vor, "wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben".
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99
    Er ist ihr nunmehr nachträglich, und zwar bezogen auf den Zeitpunkt der Entstehung des Härtegrundes zu erteilen und steht einem bei Verlassen des Vertreibungsgebiets bereits vorliegenden Aufnahmebescheid gleich (vgl. Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311, 317; Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 343.93 - DVBl 1994, S. 938).
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 284.86

    Aussiedler - Volksdeutscher - Vertreibungsmaßnahmen - Spätfolgen - Widerlegung -

  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 18.97

    Aussiedlerin aus Polen; deutsche Staatsangehörigkeit des Vaters; Verlust der

  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

  • BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 27.74

    Verlassen des Vertreibungsgebiets - Vertriebene - Weiterreise ins Bundesgebiet

  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 12/15 R

    Altersrente - Wohnsitzverlegung von den alten Bundesländern in das

    Hierfür kommt es ua auf die Größenordnung der Abgabe an (vgl BVerfG Beschluss vom 17.2.2010 - 1 BvR 529/09 - Juris RdNr 58) bzw darauf, ob die finanzielle Belastung - objektiv betrachtet - geeignet ist, einen beherrschenden Einfluss auf die Willensbildung und -betätigung auszuüben (vgl BVerfG Beschluss vom 29.6.1981 - 1 BvR 226/75 - HFR 1981, 579; zustimmend Gnatzy in Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 13. Aufl 2014, Art. 11 RdNr 17; vgl ebenso BVerwG Urteil vom 18.11.1999 - 5 C 8/99 - BVerwGE 110, 92 - Juris RdNr 15 für mittelbare Einwirkungen auf die Einreisefreiheit) .
  • BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 1.03

    Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung eines -es in Härtefällen; Erteilung,

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass eine besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG dann gegeben sein kann, wenn bei einem Verlassen des Aussiedlungsgebiets ohne vorherige Erteilung eines Aufnahmebescheides der in § 27 Abs. 1 BVFG mit dem Erfordernis, die Erteilung eines Aufnahmebescheides im Aussiedlungsgebiet abzuwarten, zum Ausdruck kommende Gesetzeszweck nicht beeinträchtigt wird (z.B. BVerwGE 110, 92 ) oder gegenüber vorrangigen Rechten des Betroffenen zurücktritt (BVerwGE 110, 99 und 106 - Unvereinbarkeit mit der in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltenen Wertentscheidung).

    Zweck dieser vorläufigen Prüfung ist, vor dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets mit Rücksicht auf die mit der Aufnahme verbundenen innerstaatlichen Belastungen - aber auch im Interesse der Betroffenen - sicherzustellen, dass nur solche Personen als Spätaussiedler einreisen, die zum schutzwürdigen Personenkreis des Gesetzes gehören (vgl. BVerwGE 110, 92 , BTDrucks 11/6937 S. 5 f.).

    In dem in BVerwGE 110, 92 entschiedenen Streitfall wurde eine solche Beeinträchtigung für eine Person verneint, die zwar einen zuvor ausgestellten deutschen Staatsangehörigkeitsausweis besaß, aber ohne Aufnahmebescheid zur Übersiedlung eingereist war.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2014 - 11 A 1966/13

    Anspruch eines Spätaussiedlers und deutschen Staatsangehörigen auf Erteilung

    vgl. zu der gleichlautenden Fassung des § 27 Abs. 2 BVFG a. F.: BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 8.99 -, BVerwGE 110, 92 (98 f.) = juris, Rn. 16, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1966 - 5 C 88.64 -, BVerwGE 23, 149 (158).

    vgl. hierzu die oben bereits zitierten Entscheidungen: BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2004 - 5 C 1.03 -, BVerwGE 122, 313 (316 f.) = juris, Rn. 13 ff., und vom 18. November 1999 - 5 C 8.99 -, BVerwGE 110, 92 (96) = juris, Rn. 14 ff.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2004 - 5 C 1.03 -, BVerwGE 122, 313 (316 f.) = juris, Rn. 13 ff., und vom 18. November 1999 - 5 C 8.99 -, BVerwGE 110, 92 = juris, Rn. 16, wonach eine besondere Härte nach § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG a. F. zu bejahen ist, wenn der Aufnahmebewerber erwiesen deutscher Staatsangehöriger ist.

    Denn § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG erfasst nicht Fallgestaltungen, die der Antragsteller oder andere Personen durch ein ihm oder ihnen zuzurechnendes Verhalten mit der Absicht herbeigeführt haben, das Regelerfordernis des § 27 Abs. 1 BVFG zu umgehen (Urteil vom 18. November 1999 aaO [S. 104]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2000 - 2 A 547/97

    Voraussetzungen des vertriebenenrechtlichen Anspruchs auf Erteilung eines

    vgl. BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 343.93 - DVBl 1994, 938 ff., und vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, -5 C 6.99 - und - 5 C 8.99 -.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, - 5 C 6.99 - und - 5 C 8.99 - mit weiteren Nachweisen.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, - 5 C 6.99 - und - 5 C 8.99 -.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. November 1999 - 5 C 8.99 -.

  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99

    Aufnahmeverfahren; Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; deutsche

    Lediglich dann, wenn diese Prüfung bereits vor dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets mit positivem Ergebnis durch eine deutsche Staatsangehörigkeitsbehörde durchgeführt worden und der Aufnahmebewerber bei seiner Übersiedlung im Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises war, konnte bzw. kann ausnahmsweise etwas anderes gelten (vgl. dazu das Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 5 C 8.99 -).

    Die auch deutsche Staatsangehörige erfassende Obliegenheit, die Erteilung eines Aufnahmebescheids im Aussiedlungsgebiet abzuwarten, verstößt auch nicht gegen Art. 11 Abs. 1 GG, wie im Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 5 C 8.99 - im einzelnen ausgeführt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2017 - 11 A 321/16

    Beanspruchung der Erteilung eines Aufnahmebescheids im Wege des Wiederaufgreifens

    vgl. BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 72, S. 1 (7) = juris, Rn. 15, und - 9 C 343.93 -, NVwZ-RR 1995, 166 (168), und vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 3, S. 1 (4) = juris, Rn. 16, und - 5 C 8.99 -, Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 6, S. 15 (18) = juris, Rn. 17.

    Im Falle der Klägerin, die bei Einreise bereits nachweislich die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, würde eine über Art. 11 Abs. 1 GG vermittelte besondere Härte, vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 18. November 1999 - 5 C 8.99 -, Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 6, S. 15 (17 f.) = juris, Rn. 13, und vom 16. Dezember 2004 - 5 C 1.03 -, Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 13, S. 26 (28 f.) = juris, Rn. 9 ff., im Falle eines Obsiegens bewirken, dass aufgrund des dann zu erteilenden nachträglichen Aufnahmebescheids ihre Einreise im Juli 1997 als "im Wege des Aufnahmeverfahrens" geschehen ist.

  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 4.99

    Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; besondere Härte; bei der

    Fälle einer - gerichtlich voll überprüfbaren - besonderen Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG liegen nicht nur - wie im Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 5 C 8.99 - unter Bezugnahme auf das Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 343.93 - (a.a.O.) ausgeführt - dann vor, wenn durch ein Verlassen des Aussiedlungsgebiets ohne Aufnahmebescheid der in § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG zum Ausdruck kommende Zweck nicht beeinträchtigt wird, durch eine vorgängige Prüfung der Aussiedlereigenschaft (bzw. nunmehr der Spätaussiedlereigenschaft) eine Übersiedlung von Personen zu verhindern, die die gesetzlichen Voraussetzungen nach Verlassen des Aussiedlungsgebiets nicht erfüllen.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 S 2555/99

    Statusdeutscheneigenschaft - Erwerb im Wege des Aufnahmeverfahrens nach dem BVFG

    Denn gerade für die Fälle, in denen die Versagung eines Aufnahmebescheids durch das Bundesverwaltungsamt entsprechend der Regel, dass das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens im Herkunftsland abzuwarten ist (§ 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG, "Personen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten"), eine besondere Härte bedeuten würde, sieht § 27 Abs. 2 BVFG die Möglichkeit der nachträglichen Erteilung des Aufnahmebescheids vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.11.1999 - 5 C 8.99 -, BVerwGE 110, 92-99).
  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 6.99

    Aufnahmeverfahren; Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; Einreise

    Lediglich dann, wenn diese Prüfung bereits vor dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets mit positivem Ergebnis durch eine deutsche Staatsangehörigkeitsbehörde durchgeführt und der Aufnahmebewerber bei seiner Übersiedlung im Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises war, kann etwas anderes gelten (vgl. das Urteil des Senats vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 5 C 8.99).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 12 A 1878/09

    Erteilung eines Aufnahmebescheids an einen in der russischen Föderation Geborenen

    - 5 C 6/99 -, NVwZ-RR 2000, 468, juris; - 5 C 3/99 -, BVerwGE 110, 99; - 56 C 8/99 -, BVerwGE 110, 92 jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • BVerwG, 21.07.2000 - 5 B 65.00

    Aufnahmebescheide und Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler; Voraussetzungen der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2003 - 2 A 3785/99

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Zuordnung zur deutschen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2000 - 2 A 4057/96

    Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Aufnahmebescheides eines Aussiedlers aus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2011 - 11 A 2603/09

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides als Spätaussiedler; Vorliegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2000 - 2 A 733/99

    Voraussetzungen des vertriebenenrechtlichen Anspruchs eines Abkömmlings auf

  • VG Düsseldorf, 11.11.2010 - 24 K 8586/09

    Familiäre Lebensgemeinschaft; Herkunftsland; Freizügigkeitsrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2003 - 14 A 2874/01

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2001 - 2 A 3555/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 2 A 2348/99

    Anspruch auf Einbeziehung eines nahen Angehörigen in einen Aufnahmebescheid;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2000 - 2 A 2339/98

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides an einen Spätaussiedler deutscher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2005 - 12 A 419/05

    Anforderungen an den Begriff des Wohnsitzes im Vertriebenenrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2000 - 2 A 2346/99

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2000 - 2 A 196/99

    Vertriebenenrechtliche Anforderungen an die Substantiierung des Vorliegens einer

  • VG Köln, 06.02.2018 - 7 K 1422/16

    Anspruch eines in Russland geborenen Klägers auf Wiederaufgreifen seines

  • VG Minden, 10.07.2009 - 6 K 539/09

    Erteilung eines Aufnahmebescheides nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

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