Rechtsprechung
   AG Ludwigslust, 17.09.2010 - 5 C 95/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31081
AG Ludwigslust, 17.09.2010 - 5 C 95/10 (https://dejure.org/2010,31081)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 17.09.2010 - 5 C 95/10 (https://dejure.org/2010,31081)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 17. September 2010 - 5 C 95/10 (https://dejure.org/2010,31081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,31081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit: Fiktive Rückbeziehung des Eintritts der Rechtshängigkeit auf die Zustellung des Mahnbescheids

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 269 Abs 3 S 3 ZPO, § 696 Abs 3 ZPO
    Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit: Fiktive Rückbeziehung des Eintritts der Rechtshängigkeit auf die Zustellung des Mahnbescheids

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 08.02.1985 - 7 W 5/84

    Kosten bei Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung nach billigem Ermessen

    Auszug aus AG Ludwigslust, 17.09.2010 - 5 C 95/10
    Die Beklagte hat auch Anlass zu der Klageerhebung gegeben, weil sie auf mehrfache vorgerichtliche Mahnungen der Klägerin nicht reagiert hatte (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1986, 240; OLG Köln MDR 1985, 505).
  • OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 21 AR 10/96
    Auszug aus AG Ludwigslust, 17.09.2010 - 5 C 95/10
    Nur ein solches Ergebnis lässt sich im Übrigen mit der Auffassung in Übereinstimmung bringen, dass der gemäß § 696 Abs. 3 ZPO rückwirkend fingierte Eintritt der Rechtshängigkeit nicht der maßgebliche Zeitpunkt für die Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit sein kann, weil sich anderenfalls Veränderungen des Streitwertes im Mahnverfahren, beispielsweise durch Teilwiderspruch oder eben Zahlung und Teilrücknahme bei der Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit nicht Rechnung tragen ließe (vgl. statt vieler OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1403 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 24.09.1985 - 4 W 71/85

    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung; Anerkenntnis eines Anspruchs

    Auszug aus AG Ludwigslust, 17.09.2010 - 5 C 95/10
    Die Beklagte hat auch Anlass zu der Klageerhebung gegeben, weil sie auf mehrfache vorgerichtliche Mahnungen der Klägerin nicht reagiert hatte (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1986, 240; OLG Köln MDR 1985, 505).
  • AG Bad Segeberg, 12.03.2014 - 17a C 209/13

    Schuldnerverzug: Verzugsschadensersatz hinsichtlich Mahnkosten und Einholung

    Dabei kann dahinstehen, wann im Mahnverfahren nach Abgabe an das Streitgericht Rechtshängigkeit eintritt (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 05.02.2009 - III ZR 164/08, BGHZ 179, 329 = NJW 2009, 1213 m.w.Nachw.), insbesondere kann dahinstehen, ob für den Fall, dass die Sache - wie vorliegend - alsbald an das Streitgericht abgegeben worden ist, die Rechtshängigkeit gemäß § 696 Abs. 3 ZPO bereits mit Zustellung des Mahnbescheids eintritt (verneinend AG Ludwigslust, Urt. v. 17.09.2010 - 5 C 95/10, JurBüro 2011, 41 f., juris Rn. 10 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht