Rechtsprechung
VGH Bayern, 26.09.2018 - 5 CS 18.1157 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
§ 3 Abs. 1, Abs. 8, § 4 Abs. 1, § 11, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 BDSG a.F.; § 38 Abs. 5 BDSG a.F.
Übermittlung gehashter E-Mail-Adressen an soziales Netzwerk - IWW
- JurPC
Übermittlung gehashter E-Mail-Adressen an ein soziales Netzwerk
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- datenschutz.eu
- doev.de
Übermittlung gehashter E-Mail-Adressen an soziales Netzwerk zu Werbezwecken; datenschutzrechtliche Löschungsanordnung
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§§ 3 Abs. 1, Abs. 8, 4 Abs. 1, 11, 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3, 38 Abs. 5 BDSG a.F.
- rewis.io
Übermittlung gehashter E-Mail-Adressen an soziales Netzwerk
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übermittlung gehashter E-Mail-Adressen an soziales Netzwerk zu Werbezwecken; Listenprivileg gilt nicht für E-Mail-Adressen; Auftragsdatenverarbeitung durch soziales Netzwerk (verneint); Interessenabwägung zugunsten der Betroffenenrechte
- rechtsportal.de
Rechtmäßigkeit der Weitergabe von E-Mail-Adressen zu Werbezwecken nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDGS a.F. bei Fehlen einer ausdrücklichen Einwilligung des Betroffenen; Rechtmäßigkeit der Übermittlung gehashter E-Mail-Adressen an ein soziales Netzwerk zu Werbezwecken; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Facebook Custom Audience nur mit Einwilligung möglich
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Einsatz von Facebook Custom Audiences verstößt gegen Datenschutzrecht
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Nutzung von "Facebook Custom Audience" verstößt gegen Datenschutzrecht
- taylorwessing.com (Kurzinformation)
Facebook Custom Audience bedarf Einwilligung und ist keine Auftragsverarbeitung
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 08.05.2018 - B 1 S 18.105
- VGH Bayern, 26.09.2018 - 5 CS 18.1157
Papierfundstellen
- NVwZ 2019, 171
- K&R 2018, 810
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 11.10
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2018 - 5 CS 18.1157
Zwar haben die Gerichte bei der Überprüfung von Dauerverwaltungsakten die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zu berücksichtigen, sofern nicht das materielle Recht die Maßgeblichkeit eines anderen Zeitpunkts bestimmt (BVerwG, U.v. 11.7.2011 - 8 C 11.10 - juris Rn. 17). - EuGH, 19.10.2016 - C-582/14
Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben, …
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2018 - 5 CS 18.1157
(1) Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, U.v. 19.10.2016 - Breyer, C-582/14 - juris) ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein Mitgliedstaat die Verarbeitung bestimmter Kategorien personenbezogener Daten (hier die E-Mail-Adresse) nicht gänzlich ausschließen kann, ohne bezüglich der Zulässigkeit der Nutzung Raum für eine Interessenabwägung zu lassen.
- OVG Hamburg, 07.10.2019 - 5 Bf 279/17
Anspruch gegen Suchmaschinenbetreiber auf Datenlöschung nach der …
Dem steht nicht entgegen, dass nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2019 (…6 C 2/18, juris Rn. 8f.), die die Anfechtung einer bereits im Jahr 2012 getroffenen datenschutzrechtlichen Anordnung einer Aufsichtsbehörde gegen den Verantwortlichen betrifft, der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids sein soll, so dass die Entscheidung über die Revision nach dem seinerzeit geltenden Datenschutzrecht zu treffen war (so zu einer datenschutzrechtlichen Löschungsanordnung auch VGH München, Beschl. v. 26.9.2018, 5 CS 18.1157, NVwZ 2019, 171, juris Rn. 9). - OVG Hamburg, 07.10.2019 - 5 Bf 291/17
Kein Anspruch auf behördliches Einschreiten im Hinblick auf bestimmte von der …
Dem steht nicht entgegen, dass nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2019 (…6 C 2/18, juris Rn. 8f.), die die Anfechtung einer bereits im Jahr 2012 getroffenen datenschutzrechtlichen Anordnung einer Aufsichtsbehörde gegen den Verantwortlichen betrifft, der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids sein soll, so dass die Entscheidung über die Revision nach dem seinerzeit geltenden Datenschutzrecht zu treffen war (so zu einer datenschutzrechtlichen Löschungsanordnung auch VGH München, Beschl. v. 26.9.2018, 5 CS 18.1157, NVwZ 2019, 171, juris Rn. 9).