Rechtsprechung
ArbG Solingen, 23.01.2008 - 5 Ca 1112/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Eingruppierung, Auslegung TV-Ärzte, Eingruppierung Oberarzt, Vss.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 3 TV-Ärzte
Eingruppierung, Auslegung TV-Ärzte, Eingruppierung Oberarzt, Vss. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Facharztes für Chirurgie auf Nachzahlung für Bereitschaftsdienste und Überstunden; Anspruch des Facharztes für Chirurgie auf Zahlung der Vergütung; Eingruppierung des Facharztes für Chirurgie als bereichsverantwortlicher Leiter der unfallchirurgischen ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- ArbG Aachen, 23.05.2007 - 6 Ca 178/07
Anspruch eines Arztes als Leiter der Prämedikationsambulanz auf Vergütung nach …
Auszug aus ArbG Solingen, 23.01.2008 - 5 Ca 1112/07
Dies können einzelne Stationen ebenso sein wie organisatorische Teilbereiche (z.B. DRG-Codierung, OP-Management, o.ä.), sofern ein Bereich über eine eigene räumliche und personelle Ausstattung verfügt (ähnlich ArbG Aachen, Urteil vom 23.05.2007, 6 Ca 178/07; ArbG Düsseldorf, Urteil vom 12.7.2007, 14 Ca 699/07 mwN.).Zuzustimmen ist insoweit der Ansicht, wonach mit dem Kriterium Übertragung durch den Arbeitgeber nicht gemeint sein kann, dass ein förmlicher Bestellungsakt durchzuführen ist, sondern dass es auf die Übertragung der entsprechenden Aufgaben ankommt (Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 23.05.2007, 6 Ca 178/07; Arbeitsgericht Düsseldorf aaP.).
Wie das Arbeitsgericht Aachen (Urteil vom 23.05.2007 6 Ca 178/07) zurecht ausführt, kann sich eine Universität bzw. ein Universitätsklinikum dann nicht auf eine fehlende arbeitgeberseitige Übertragung berufen, sondern muss sich das Handeln des Klinikdirektors zurechnen lassen, wenn die Übertragung in Kenntnis der Klinikleitung stattfindet und der betroffene Arzt diese Tätigkeit klar erkennbar über einen erheblichen Zeitraum ausübt.
- ArbG Düsseldorf, 12.07.2007 - 14 Ca 669/07
Eingruppierung eines Oberarztes nach dem TV-Ärzte
Auszug aus ArbG Solingen, 23.01.2008 - 5 Ca 1112/07
Gerade die Wahrnehmung der Vorgesetztenfunktion begründet die Annahme der medizinischen Verantwortung (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 12.7.2007, 14 Ca 669/07).Die Tarifvertragsparteien wollten mit diesem Kriterium der Aufgabenübertragung die schleichende Übertragung von medizinischer Verantwortung für Teil- und Funktionsbereiche verhindern (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2007, 14 Ca 669/07; Bruns, Arztrecht 2007, 60 ff.).