Rechtsprechung
ArbG Siegburg, 16.12.2022 - 5 Ca 1200/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- arbeitsrechtsiegen.de
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Party während Erkrankung
Kurzfassungen/Presse (7)
- nrw.de (Pressemitteilung)
"Krankfeiern" auf White Night Ibiza Party rechtfertigt fristlose Kündigung
- beck-blog (Kurzinformation)
"Krankfeiern" auf White Night Ibiza Party rechtfertigt fristlose Kündigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Krankfeiern auf White Night Ibiza Party rechtfertigt fristlose Kündigung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitnehmerin "feierte krank" - Statt Spätdienst zu schieben an einer "Ibiza Party" teilgenommen: fristlose Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Krankmelden und dann feiern? Vorsicht, fristlose Kündigung droht!
- fgvw.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung wegen "Krankfeiern" auf White Night Ibiza Party
- anwalt.de (Kurzinformation)
Party machen während Krankschreibung - fristlose Kündigung droht!
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11
Außerordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus ArbG Siegburg, 16.12.2022 - 5 Ca 1200/22
Auch der dringende Verdacht einer nicht strafbaren, gleichwohl erheblichen Verletzung der sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Pflichten kann ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB sein (vgl. m. w. N. BAG v. 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11, NZA 2013, 137-142, juris) . - BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01
Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers
Auszug aus ArbG Siegburg, 16.12.2022 - 5 Ca 1200/22
Dabei muss der Arbeitgeber seinen Wissensstand richtig an den Betriebsrat weitergeben, grundsätzlich sind von ihm die Personalien des zu kündigenden Arbeitnehmers, die Beschäftigungsdauer, die Kündigungsart sowie die Kündigungsgründe mitzuteilen (BAG v. 26. September 2002 - 2 AZR 424/01, NZA 2003, 991; v. 31. Januar 1996 - 2 AZR 181/95, juris) . - BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 156/91
Kündigung einer Mitarbeiterin in kirchlicher Einrichtung - Anhörung der …
Auszug aus ArbG Siegburg, 16.12.2022 - 5 Ca 1200/22
Sie sind ihr aber nachgebildet, so dass es gerechtfertigt ist, die dort maßgeblichen Grundsätze für die Auslegung heranzuziehen (vgl. BAG v. 16.Oktober 1991 - 2 AZR 156/91, juris) .
- BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 991/08
Betriebsbedingte Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus ArbG Siegburg, 16.12.2022 - 5 Ca 1200/22
Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 BetrVG muss der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt so genau und umfassend beschrieben werden, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich ein Bild zu machen (BAG v. 22. April 2010 - 2 AZR 991/08; v. 5. November 2009 - 2 AZR 676/08, juris) . - BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - …
Auszug aus ArbG Siegburg, 16.12.2022 - 5 Ca 1200/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erlischt das Kündigungsrecht durch Verzicht insgesamt, wenn der Kündigungsberechtigte wegen des ihm bekannten Kündigungssachverhalts eine Abmahnung ausspricht und sich die für die Kündigung maßgebenden Umstände nicht später geändert haben (10.11.1988 - 2 AZR 215/88 - AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 3; 10.12.1992 - 2 ABR 32/92 - AP ArbGG 1979 § 87 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 33). - BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 181/95
Wirksamkeit einer Kündigung bei Verletzung der Unterrichtungspflicht des …
Auszug aus ArbG Siegburg, 16.12.2022 - 5 Ca 1200/22
Dabei muss der Arbeitgeber seinen Wissensstand richtig an den Betriebsrat weitergeben, grundsätzlich sind von ihm die Personalien des zu kündigenden Arbeitnehmers, die Beschäftigungsdauer, die Kündigungsart sowie die Kündigungsgründe mitzuteilen (BAG v. 26. September 2002 - 2 AZR 424/01, NZA 2003, 991; v. 31. Januar 1996 - 2 AZR 181/95, juris) . - BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus ArbG Siegburg, 16.12.2022 - 5 Ca 1200/22
Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG v. 16 Dezember 2010 - 2 AZR 485/08, Juris) . - BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88
Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung
Auszug aus ArbG Siegburg, 16.12.2022 - 5 Ca 1200/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erlischt das Kündigungsrecht durch Verzicht insgesamt, wenn der Kündigungsberechtigte wegen des ihm bekannten Kündigungssachverhalts eine Abmahnung ausspricht und sich die für die Kündigung maßgebenden Umstände nicht später geändert haben (10.11.1988 - 2 AZR 215/88 - AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 3; 10.12.1992 - 2 ABR 32/92 - AP ArbGG 1979 § 87 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 33). - BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08
Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl - …
Auszug aus ArbG Siegburg, 16.12.2022 - 5 Ca 1200/22
Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 BetrVG muss der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt so genau und umfassend beschrieben werden, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich ein Bild zu machen (BAG v. 22. April 2010 - 2 AZR 991/08; v. 5. November 2009 - 2 AZR 676/08, juris) . - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus ArbG Siegburg, 16.12.2022 - 5 Ca 1200/22
Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG v. 10 Juni 2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227, 1231, juris) .
Rechtsprechung
ArbG Solingen, 01.12.2022 - 5 Ca 1200/22 |
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt fristlose Kündigung