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   ArbG Düsseldorf, 20.10.2016 - 5 Ca 1364/16   

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https://dejure.org/2016,34417
ArbG Düsseldorf, 20.10.2016 - 5 Ca 1364/16 (https://dejure.org/2016,34417)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.10.2016 - 5 Ca 1364/16 (https://dejure.org/2016,34417)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - 5 Ca 1364/16 (https://dejure.org/2016,34417)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.10.2016 - 5 Ca 1364/16
    Das im Rahmen einer Änderungskündigung unterbreitete Änderungsangebot hat schriftlich zu erfolgen, so dass bei dessen Auslegung nur der in der Urkunde zum Ausdruck gelangte Wille maßgeblich ist (Andeutungstheorie; vgl. BAG 29 September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 31 mwN, NZA 2012, 628).

    Das mit der Kündigung unterbreitete Änderungsangebot muss eindeutig bestimmt, zumindest bestimmbar sein (BAG 29 September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29 mwN, NZA 2012, 628; BAG 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 15, BAGE 132, 78; 15).

  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 61/14

    EuGH-Vorlage - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.10.2016 - 5 Ca 1364/16
    Die Beklagte beantragt ferner, den Rechtsstreit im Hinblick auf die Vorlageentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts an den Gerichtshof der Europäischen Union vom 17.06.2014 (4 AZR 95/14 (A) sowie 4 AZR 61/14 (A)) auszusetzen.

    Da die Kammer die Bezugnahmeklausel der Parteien nach den Auslegungsgrundsätzen für "Altverträge" als Gleichstellungsabrede bewertet, sind die Rechtsfragen, die Gegenstand der Vorlageentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts an den Gerichtshof der Europäischen Union vom 17.06.2014 (4 AZR 95/14 (A) sowie 4 AZR 61/14 (A)) sind, bereits nicht entscheidungserheblich.

  • ArbG Düsseldorf, 25.08.2016 - 10 Ca 2714/16

    Gleichstellungsabrede, Vertrauensschutz, Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.10.2016 - 5 Ca 1364/16
    Hierzu hat die 10. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 25.08.2016 - 10 Ca 2714/16) in einem ähnlich gelagerten Fall wie folgt ausgeführt:.

    Hierzu hat die 10. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 25.08.2016 - 10 Ca 2714/16) in einem ähnlich gelagerten Fall wie folgt ausgeführt:.

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.10.2016 - 5 Ca 1364/16
    Das mit der Kündigung unterbreitete Änderungsangebot muss eindeutig bestimmt, zumindest bestimmbar sein (BAG 29 September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29 mwN, NZA 2012, 628; BAG 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 15, BAGE 132, 78; 15).
  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.10.2016 - 5 Ca 1364/16
    Der Gleichstellungszweck der Klausel konnte gegenüber den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern nur dann erfüllt werden, wenn auch für diese die Normen des im Vertrag in Bezug genommenen Tarifvertrags weitergalten (vgl. BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04; 25.09.2002 - 4 AZR 294/01).
  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04

    Gleichstellungsabrede - Merkmale

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.10.2016 - 5 Ca 1364/16
    Der Gleichstellungszweck der Klausel konnte gegenüber den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern nur dann erfüllt werden, wenn auch für diese die Normen des im Vertrag in Bezug genommenen Tarifvertrags weitergalten (vgl. BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04; 25.09.2002 - 4 AZR 294/01).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.10.2016 - 5 Ca 1364/16
    Mit Urteil vom 18.04.2007 (4 AZR 652/05) hat das Bundesarbeitsgericht die Änderung der Rechtsprechung bestätigt und erkannt, dass eine individualvertragliche Klausel, die ihrem Wortlaut nach ohne Einschränkung auf einen bestimmten Tarifvertrag in seiner jeweiligen Fassung hinweist, im Regelfall dahingehend auszulegen ist, dass dieser Tarifvertrag in seiner jeweiligen Fassung gelten soll und dass dessen Geltung nicht von Faktoren abhängt, die nicht im Vertrag genannt oder sonst für beide Parteien ersichtlich zur Voraussetzung gemacht worden sind.
  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 451/10

    Änderungskündigung zur Herabgruppierung einer Schulleiterin - Beteiligung des

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.10.2016 - 5 Ca 1364/16
    Hinzu kommt, dass die geänderten Arbeitsbedingungen im Hinblick auf den Kündigungsgrund zwar geeignet sowie erforderlich sein müssen, sich aber nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen dürfen, als dies zur Erreichung des mit der Änderungskündigung angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 451/10 - Rn. 17 mwN, NZA-RR 2012, 158).
  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eine

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.10.2016 - 5 Ca 1364/16
    Ob eine solche Abrede gewollt ist, ist anhand der konkreten Vertragsänderung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14).
  • LAG Düsseldorf, 17.03.2017 - 6 Sa 982/16

    Rechtliche Einordnung der Verweisung auf Tarifverträge, "soweit sie für den

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.10.2016 - AZ: 5 Ca 1364/16 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.10.2016 - AZ: 5 Ca 1364/16 - abzuändern und.

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