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ArbG Jena, 05.10.2007 - 5 Ca 229/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Jena, 05.10.2007 - 5 Ca 229/07
- LAG Thüringen, 12.03.2009 - 2 Sa 78/08
- BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 713/09
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Hessen, 21.05.2012 - L 7 AL 188/11
Arbeitslosenversicherung
Die daraufhin von der Klägerin erhobene Kündigungsschutzklage bei dem Arbeitsgericht Kassel (Az.: 5 Ca 229/07) vom 13. Juni 2007 endete durch arbeitsgerichtlichen Vergleich in der Güteverhandlung vom 29. Juni 2007, in dem die Klägerin mit ihrer früheren Arbeitgeberin die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Dezember 2007 vereinbarte und zur Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes von der Arbeitgeberin eine Abfindung in Höhe von 20.000,00 Euro erhielt.Das SG hat die Akte des Arbeitsgerichts Kassel zum Az.: 5 Ca 229/07 beigezogen und die Auskünfte bei der früheren Arbeitgeberin der Klägerin vom 13. Oktober und 9. Dezember 2008 eingeholt, nach denen nach Auffassung der früheren Arbeitgeberin die Voraussetzungen vorgelegen hätten, die sie zu einer fristgebundenen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt hätten.
- SG Kassel, 26.10.2011 - S 7 AL 37/08 Die daraufhin von der Klägerin erhobene Kündigungsschutzklage bei dem Arbeitsgericht Kassel (Az.: 5 Ca 229/07) vom 13.06.2007 endete durch arbeitsgerichtlichem Vergleich in der Güteverhandlung vom 29.06.2007, in dem die Klägerin mit ihrer früheren Arbeitgeberin die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2007 vereinbarte und zur Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes von der Arbeitgeberin eine Abfindung in Höhe von 20.000,00 Euro erhielt.
Das Gericht hat die Akte des Arbeitsgerichts Kassel zum Az. 5 Ca 229/07 beigezogen.