Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 25.01.2005 - 5 Ca 36/04 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 25.01.2005 - 5 Ca 36/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2005 - 5 Sa 384/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2005 - 5 Sa 384/05
Aufrechnung gegenüber Arbeitgeberdarlehen
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 25.01.2005 - 5 Ca 36/04 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.Auf den Einspruch des Beklagten wird das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts vom 10.08.2004 - 5 Ca 36/04 - unter Aufhebung im Übrigen - mit folgender Maßgabe aufrechterhalten:.
Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 25.01.2005 - 5 Ca 36/04 -.
In dem vorbezeichneten Urteil hat das Arbeitsgericht sein Versäumnisurteil vom 10.08 2004 - 5 Ca 36/04 - aufrechterhalten.
Nach näherer Maßgabe des Versäumnisurteils vom 10.08.2004 - 5 Ca 36/04 - hatte das Arbeitsgericht den Beklagten verurteilt, an die Klägerin 2.812,11 EUR nebst Zinsen zu zahlen.
Gegen das ihm am 12.04.2005 zugestellte Urteil vom 25.01.2005 - 5 Ca 36/04 - hat der Beklagten am 10.05.2005 Berufung eingelegt und diese am 11.07.2005 - innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist (s. dazu den Beschluss vom 13.06.2005, Bl. 113 d. A.) - mit dem Schriftsatz vom 11.07.2005 begründet.
die Klage unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 25.01.2005 - 5 Ca 36/04 - abzuweisen.