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ArbG Köln, 25.07.2003 - 5 Ca 5577/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 25.07.2003 - 5 Ca 5577/02
- LAG Köln, 21.12.2005 - 7 Sa 1348/03
- BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 522/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 778/96
Anpassung von Betriebsrenten im Beitrittsgebiet
Auszug aus ArbG Köln, 25.07.2003 - 5 Ca 5577/02
Bereits nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 24.03.1998, 3 AZR 778/96) setze das "Erteilen einer Zusage" im Sinne des Einigungsvertrages die Begründung von Ansprüchen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung voraus, dass heißt, die bloße Erfüllung bereits bestehender Verpflichtungen habe allein keine anspruchsbegründende Wirkung. - LAG Köln, 13.04.2000 - 5 Sa 1615/99
Auszug aus ArbG Köln, 25.07.2003 - 5 Ca 5577/02
Es ist aber durch mehrere Entscheidungen des LAG Köln bereits weiter darüber hinaus entschieden (u.a.Urteil vom 13.04.2000, Aktenzeichen 5 Sa 1615/99), dass eine bloße Bestätigung einer alten Zusage nicht ausreicht, sondern darüber hinaus deutlich sein muss, dass der Arbeitgeber eine eigenständige Verpflichtung begründen wollte.
- LAG Köln, 21.12.2005 - 7 Sa 1348/03
Erneuerung tariflicher Versorgungszusage in der Energiewirtschaft
Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.07.2003 in Sachen 5 Ca 5577/02 abgeändert:.das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.07.2003 zum Geschäftszeichen 5 Ca 5577/02 aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger eine betriebliche Zusatzrente in Höhe von 37, 84 EUR monatlich ab Januar 2001 zu zahlen.
- BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 522/06
Betriebsrentengesetz - Geltung in den neuen Ländern
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25. Juli 2003 - 5 Ca 5577/02 - wird zurückgewiesen.