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   ArbG Herne, 19.08.2015 - 5 Ca 965/15   

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https://dejure.org/2015,42514
ArbG Herne, 19.08.2015 - 5 Ca 965/15 (https://dejure.org/2015,42514)
ArbG Herne, Entscheidung vom 19.08.2015 - 5 Ca 965/15 (https://dejure.org/2015,42514)
ArbG Herne, Entscheidung vom 19. August 2015 - 5 Ca 965/15 (https://dejure.org/2015,42514)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kein Ersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Verlust des in eine Schreibtischschublade des Betriebs eingebrachten Familienschmucks.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kein Ersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Verlust des in eine Schreibtischschublade des Betriebs eingebrachten Familienschmucks.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzbegehren des Arbeitnehmers bzgl. des vermeintlich gestohlenen, in eine Schreibtischschublade des Betriebs eingebrachten Familienschmucks; Voraussetzung der Erstattungsfähigkeit eines Eigenschadens

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schmuckdiebstahl auf der Arbeit - haftet der Arbeitgeber?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Nur begrenzter Diebstahlschutz am Arbeitsplatz

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Haftung des Arbeitgebers für im Betrieb gestohlene Wertsachen des Arbeitnehmers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 102/10

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug -

    Auszug aus ArbG Herne, 19.08.2015 - 5 Ca 965/15
    Voraussetzung der Erstattungsfähigkeit eines Eigenschadens ist, dass der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muss, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (z. B. BAG Urteil vom 22.06.2011 - 8 AZR 102/10 - i. Z. a. § 670 BGB 2002 Nr. 6; Urteil vom 28.10.2010 - 8 AZR 687/09 - i. Z. a. § 670 BGB 2002 Nr. 4).
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