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   VG Wiesbaden, 22.06.2006 - 5 G 809/06 (V)   

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https://dejure.org/2006,14677
VG Wiesbaden, 22.06.2006 - 5 G 809/06 (V) (https://dejure.org/2006,14677)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 22.06.2006 - 5 G 809/06 (V) (https://dejure.org/2006,14677)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 5 G 809/06 (V) (https://dejure.org/2006,14677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Private Sportwetten-Vermittlung rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Sportwetten-Vermittlung rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorläufig keine sofortige Schließung eines Wiesbadener Wettbüros

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.06.2006 - 5 G 809/06
    Lotto-Hessen hat bislang nicht die Vorgaben des BVerfG, Urt. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01 ausreichend umgesetzt, da weder die Zahl der Lotto-Annahmestellen, über die die Oddset-Wetten abgeschlossen werden können, noch das Internetportal (lotto-hessen.de) maßgeblich verändert und die dortigen Zugangsmöglichkeiten signifikant eingeschränkt wurden.

    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01) sei der Gesetzgeber zwar verpflichtet, das Recht der Sportwetten bis zum 31.12.2007 neu zu regeln.

    Allerdings hat das Gericht gewisse Zweifel, ob die Bedingungen, unter denen das BVerfG in seinem Urteil vom 28.03.2006 (Az.: 1 BvR 1054/01) eine Weitergeltung und -anwendung des bisherigen Landesrechts für zulässig erachtet hat (Beginn der Ausrichtung des Wettmonopols an einer Bekämpfung der Wettsucht und einer Begrenzung der Wettleidenschaft), in Hessen bereits angemessen erfüllt wurden.

    Das BVerfG hat seine in diesem Beschluss geäußerte Rechtsansicht durch das Urteil vom 28.03.2006 im Verfahren 1 BvR 1054/01 nicht etwa stillschweigend aufgegeben (so aber VG München, Beschluss vom 11.05.2006 -Az.: M 22 S 06.1473), sondern allenfalls dahin präzisiert, dass die Frage, ob in der Übergangszeit eine Strafbarkeit nach § 284 StGB gegeben ist, der Entscheidung der Strafgerichte unterliegt und damit auch von diesen eine Vorlage an den EuGH zu prüfen ist.

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.06.2006 - 5 G 809/06
    Die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 27.04.2005 (1 BvR 223/05) zum effektiven Rechtsschutz im Eilverfahren gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung von Untersagungsverfügungen fänden auch nach dem Urteil vom 28.03.2006 unverändert Anwendung.

    Dabei hat die Antragsgegnerin die Entscheidung des BVerfG vom 27.04.2005 (1 BvR 223/05) nicht hinreichend beachtet.

  • VG München, 11.05.2006 - M 22 S 06.1473

    Verbot für private Sportwetten-Vermittler rechtmäßig

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.06.2006 - 5 G 809/06
    Das BVerfG hat seine in diesem Beschluss geäußerte Rechtsansicht durch das Urteil vom 28.03.2006 im Verfahren 1 BvR 1054/01 nicht etwa stillschweigend aufgegeben (so aber VG München, Beschluss vom 11.05.2006 -Az.: M 22 S 06.1473), sondern allenfalls dahin präzisiert, dass die Frage, ob in der Übergangszeit eine Strafbarkeit nach § 284 StGB gegeben ist, der Entscheidung der Strafgerichte unterliegt und damit auch von diesen eine Vorlage an den EuGH zu prüfen ist.
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.06.2006 - 5 G 809/06
    Seit der Entscheidung EuGH in Sachen Gambelli am 06.11.2003 (GewArch 2004, S. 30) habe sich bei Anbietern und Vermittlern von Sportwetten und deren Werbepartnern ein Vertrauen dahin aus gebildet, dass sie beim Angebot, der Vermittlung und Bewerbung von Sportwelten rechtmäßig handelten.
  • EuGH, 05.02.2004 - C-157/02

    Rieser Internationale Transporte

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.06.2006 - 5 G 809/06
    Beispielhaft seien hier die Entscheidungen des EuGH vom 30.05.2006 (C-317/04 und 318/84), vom 05.02.2004 (C-157/02), vom 23.05.2000 (C-196/98) und vom 18.12.1997 (C-129/96) genannt.
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.06.2006 - 5 G 809/06
    Beispielhaft seien hier die Entscheidungen des EuGH vom 30.05.2006 (C-317/04 und 318/84), vom 05.02.2004 (C-157/02), vom 23.05.2000 (C-196/98) und vom 18.12.1997 (C-129/96) genannt.
  • EuGH, 23.05.2000 - C-196/98

    Hepple u.a.

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.06.2006 - 5 G 809/06
    Beispielhaft seien hier die Entscheidungen des EuGH vom 30.05.2006 (C-317/04 und 318/84), vom 05.02.2004 (C-157/02), vom 23.05.2000 (C-196/98) und vom 18.12.1997 (C-129/96) genannt.
  • EuGH, 30.05.2006 - C-317/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES ÜBER DEN ABSCHLUSS EINES

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.06.2006 - 5 G 809/06
    Beispielhaft seien hier die Entscheidungen des EuGH vom 30.05.2006 (C-317/04 und 318/84), vom 05.02.2004 (C-157/02), vom 23.05.2000 (C-196/98) und vom 18.12.1997 (C-129/96) genannt.
  • VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06

    Verbot der gewerblichen Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Az.: 5 G 809/06 [V]) abgeändert.
  • VG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 K 1260/06

    Unzureichende Begründung der Sofortvollzugsanordnung, die auf eine ungeklärte

    Diese Frage hat es vielmehr offen gelassen und es ist seiner früheren Rechtsprechung gefolgt, in der es gerade im Rahmen eines Verfahren über den vorläufigen Rechtsschutz bei privater Wettvermittlung ausgeführt hatte, dass eine Strafbarkeit nach § 284 StGB umso unsicherer prognostiziert werden könne, je mehr die Anwendbarkeit der Norm selbst zweifelhaft sei (vgl. VG Wiesbaden, Beschl. v. 22.06.2006 - 5 G 809/06 - OLG Stuttgart, Urt. v. 26.06.2006 - 1 Ss 296/05 - Landgericht Ellwangen, Urt. v. 12.04.2005, 3 Ns 42 Js 5187/03 , das explizit von einer Unanwendbarkeit des Straftatbestands des § 284 StGB ausgeht).
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