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   VG Trier, 30.01.2013 - 5 K 1007/12.TR   

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https://dejure.org/2013,4627
VG Trier, 30.01.2013 - 5 K 1007/12.TR (https://dejure.org/2013,4627)
VG Trier, Entscheidung vom 30.01.2013 - 5 K 1007/12.TR (https://dejure.org/2013,4627)
VG Trier, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - 5 K 1007/12.TR (https://dejure.org/2013,4627)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Anh IV Nr 1 EGV 479/2008, EGV 606/2009, EWGV 2658/87, § 37 Abs 1 WeinV
    Hinweise für den Verbraucher auf Weinetikett

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Lebensmittelkennzeichnung - Auf Sekt-Etiketten darf nicht auf einen Zusatz von Eiswein zum Produkt hingewiesen werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangelnde Zulässigkeit des Hinweises in der Etikettierung von deutschem Sekt "Zusätzlich mit Eiswein dosiert"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 39.98

    Feststellungsklage; vorbeugender Rechtsschutz; qualifiziertes

    Auszug aus VG Trier, 30.01.2013 - 5 K 1007/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30. September 1999 - 3 C 39/98 -, DVBI. 2000, S. 636 m.w.N.) haben sich rechtliche Beziehungen dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist.

    Es muss ein spezielles auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse bestehen, das heißt, es muss eine begründete Besorgnis bestehen, bei der Vornahme der beabsichtigten Handlung nicht unzumutbaren Rechtsfolgen ausgesetzt zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1999 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.08.2011 - 8 A 11343/10
    Auszug aus VG Trier, 30.01.2013 - 5 K 1007/12
    Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt (§§ 52 Abs. 1, 63 Abs. 2 GKG, vgl. (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31. August 2011 - 8 A 11343/10.OVG -).
  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus VG Trier, 30.01.2013 - 5 K 1007/12
    Vorliegend ist ein derartiges besonderes Feststellungsinteresse zu bejahen, weil sich die Geschäftsführer der Klägerin möglicherweise nach §§ 48, 49 WeinG in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I S. 66) strafbar machen oder eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 50 WeinG begehen könnten (vgl. zum Feststellungsinteresse auch BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1969 - 1 C 86.64 -, BVerwGE 31, S. 177).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Trier, 30.01.2013 - 5 K 1007/12
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis im Sinne dieser Norm sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben und verlangen, dass eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - BVerwGE 100, S. 262 ff. m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 8 A 10310/08

    Aromatisierter weinhaltiger Cocktail darf Sekt enthalten

    Auszug aus VG Trier, 30.01.2013 - 5 K 1007/12
    Ferner hat das OVG Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 2. Juli 2008 - 8 A 10310/08.OVG - zum Anwendungsbereich der Bestimmung des Art. 2 Abs. 1 c) der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91, der zufolge ein aromatisierter weinhaltiger Cocktail ein aus Wein und/oder Traubenmost gewonnenes Getränk ist, entschieden, dass Schaumwein/Sekt Wein im Sinne dieser Bestimmung darstellt, so dass viel dafür spricht, dass § 37 Abs. 1 WeinV der klägerseits vorgesehenen Angabe nicht entgegensteht, ohne dass es darauf ankommt, ob das Wort Eiswein vorliegend "für" ein Erzeugnis im Sinne der Bestimmung benutzt wird.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10809/08

    Deutscher Wein darf französische Bezeichnung Réserve/Grande Réserve führen

    Auszug aus VG Trier, 30.01.2013 - 5 K 1007/12
    Aus alledem schlussfolgert die Kammer, dass es nicht zulässig ist, auf einzelne Bestandteile einer Versanddosage hinzuweisen, denn hierdurch könnte bei einem durchschnittlichen Verbraucher - abzustellen ist insoweit auf den wahrscheinlichen Erwartungshorizont des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers, also weder auf den flüchtigen Verbraucher noch umgekehrt auf den Weinkenner (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 8 A 10809/08.OVG -, ESOVGRP) - der Eindruck erweckt werden, dass ein in der Dosage enthaltenes Erzeugnis - hier Eiswein - ein wesentlicher Bestandteil des Qualitätsschaumweins/Sekts wäre, was aber nicht der Fall ist, zumal nach den genannten Bestimmungen der Zusatz von Versanddosage den vorhandenen Alkoholgehalt des Schaumweins nur um höchstens 0, 5 % vol erhöhen darf.
  • VG Frankfurt/Oder, 16.05.2013 - 5 L 46/13

    Bergrecht, Streitigkeiten nach dem Abgrabungsgesetz

    Über die dagegen erhobene Klage des Antragstellers (VG 5 K 1007/12) ist bislang nicht entschieden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, den Vortrag der Beteiligten sowie den vom Antragsgegner im Verfahren VG 5 K 1007/12 eingereichten Verwaltungsvorgang (1 Hefter) verwiesen.

    Die Kammer legt den Antrag im Rahmen der §§ 122 Abs. 1, 88 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) dahin gehend aus, dass er auf die Verpflichtung des Antragsgegners gerichtet ist, der ... die Nutzung des im Eigentum des Antragstellers stehenden Grundstücks Gemarkung ..., Flur ..., Flurstück ... für den Kalksteinabbau vorläufig bis zu einer Entscheidung der erkennenden Kammer in der Sache VG 5 K 1007/12 zu untersagen.

    Als Rechtsgrundlage für die vom Antragsteller im Verfahren VG 5 K 1007/12 begehrte Aufhebung der Grundabtretung kommt hier § 96 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesberggesetzes (BbergG) in Betracht.

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