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   VG Koblenz, 06.09.2019 - 5 K 101/19.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,30485
VG Koblenz, 06.09.2019 - 5 K 101/19.KO (https://dejure.org/2019,30485)
VG Koblenz, Entscheidung vom 06.09.2019 - 5 K 101/19.KO (https://dejure.org/2019,30485)
VG Koblenz, Entscheidung vom 06. September 2019 - 5 K 101/19.KO (https://dejure.org/2019,30485)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Lehrer hat keinen Anspruch auf Beseitigung von Bildern aus Schuljahrbuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Persönlichkeitsrecht der Lehrer - Entfernung eines Bildes aus Jahrbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Lehrer hat keinen Anspruch auf Beseitigung von Bildern aus Schuljahrbuch

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Klassenfotos: Lehrer muss Abbildung seiner Person im Jahrbuch dulden

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Lehrer möchte nicht aufs Klassenfoto

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lehrerfotos im Schuljahrbuch

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Lehrer verlangt Beseitigung von Bildern aus Schuljahrbuch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lehrer hat keinen Anspruch auf Beseitigung von Bildern aus Schuljahrbuch

  • datev.de (Kurzinformation)

    Lehrer hat keinen Anspruch auf Beseitigung von Bildern aus Schuljahrbuch

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Streit ums Klassenfoto

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Lehrer hat keinen Anspruch auf Beseitigung von Bildern aus Schuljahrbuch

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Recht am eigenen Bild - Lehrer muss Jahrbuch-Foto von sich hinnehmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Lehrer hat keinen Anspruch auf Beseitigung von Bildern aus Schuljahrbuch

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung des Klassenfotos im Jahrbuch kein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lehrer kann keine Beseitigung von Bildern aus Schuljahrbuch verlangen - Fotos wurden freiwillig bei entsprechendem Fototermin und im dienstlichen Bereich in unverfänglicher, gestellter Situation aufgenommen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2019, 557
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 11.07.2017 - 8 B 1144/17

    OB Feldmann durfte nicht zum Ausladen der AfD aufrufen.Verbot von

    Auszug aus VG Koblenz, 06.09.2019 - 5 K 101/19
    Zustandes und setzt voraus, dass durch hoheitlichen Eingriff in ein subjektiv-öffent- liches Recht aus einfachgesetzlichen Vorschriften oder Grundrechten ein rechtswidriger Zustand geschaffen wurde, der fortdauert (HessVGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 8 B 1144/17 -, juris, Rn. 20).

    Er setzt neben einer Rechtsverletzung durch eine rechtswidrige Beeinträchtigung (grund-) rechtlich geschützter Positionen des Betroffenen zusätzlich voraus, dass die Gefahr einer Wiederholung des rechtswidrigen Eingriffs droht (HessVGH, Beschluss vom 11. Juli 2017, a. a. O., Rn. 34).

  • BGH, 08.04.2014 - VI ZR 197/13

    Bildberichterstattung über ein Mieterfest gehört zur Zeitgeschichte

    Auszug aus VG Koblenz, 06.09.2019 - 5 K 101/19
    Ein Informationsinteresse besteht allerdings nicht schrankenlos, vielmehr ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen und es bedarf gerade bei unterhaltenden Inhalten im besonderen Maß einer abwägenden Berücksichtigung der kollidierenden Rechtspositionen (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2014 - VI ZR 197/13 -, juris, Rn. 10).
  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 9/14

    Grenzen des Bildnisschutzes: Konkludente Einwilligung einer Hostess auf einer

    Auszug aus VG Koblenz, 06.09.2019 - 5 K 101/19
    Die Einwilligung nach § 22 KUG bedarf keiner besonderen Form, sondern ist auch konkludent möglich (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 9/14 -, juris, Rn. 6).
  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von

    Auszug aus VG Koblenz, 06.09.2019 - 5 K 101/19
    Der Kläger ist von daher lediglich in der sog. Sozialsphäre betroffen, die einem geringeren Schutz unterliegt als die Intim- oder Privatsphäre (vgl. zum Schutzniveau in der sog. Sozialsphäre: BGH, Urteil vom 27. September 2016 - VI ZR 250/13 -, juris, Rn. 21).
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