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   VG Leipzig, 12.06.2014 - 5 K 1074/12   

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https://dejure.org/2014,17848
VG Leipzig, 12.06.2014 - 5 K 1074/12 (https://dejure.org/2014,17848)
VG Leipzig, Entscheidung vom 12.06.2014 - 5 K 1074/12 (https://dejure.org/2014,17848)
VG Leipzig, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - 5 K 1074/12 (https://dejure.org/2014,17848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanspruch auf erneute Festlegung leistungsgerechter laufender Geldleistungen für die Tätigkeit als Tagesmutter; Beurteilungsspielraum des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe hinsichtlich eines "leistungsgerechten Betrages zur Anerkennung der Förderungsleistung" und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Laufende Geldleistung der Stadt Leipzig für Tagesmutter rechtswidrig

  • focus.de (Pressemeldung, 12.06.2014)

    Bezahlung von Leipziger Tagesmutter rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2012 - 4 KN 319/09

    Differenzierung zwischen den einzelnen Bestandteilen der laufenden Geldleistung

    Auszug aus VG Leipzig, 12.06.2014 - 5 K 1074/12
    Schließlich habe zuletzt das OVG Lüneburg ( Urteil vom 20.11.2012 - 4 KN 319/09 ) -) in einem obiter dictum zur Frage der Angemessenheit der laufenden Geldleistung ausführlich Stellung genommen.

    Selbst wenn man regionale Sonderheiten des Lohnniveaus in die Beurteilung einfließen lässt, liegt dies deutlich unter einem Anerkennungsbetrag von 1, 32 EUR je Kind und Stunde, bei dem das OVG Lüneburg (Urt. v. 20.11.2012 - 4 KN 319/09 -, juris) bereits 2012 judiziert hat, dass dieser Betrag nicht leistungsgerecht im Sinne von § 23 Abs. 2a Satz 2 SGB VIII ist.

  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 1629/10

    Klagebefugnis einer Tagespflegeperson in Bezug auf laufende Geldleistungen aus §

    Auszug aus VG Leipzig, 12.06.2014 - 5 K 1074/12
    Das Verwaltungsgericht Aachen ( Urteil vom 13.3.2012 - 2 K 1629/10 - ) habe in seinem Urteil ausführlich auf die Gesetzesmaterialien zum Kinderförderungsgesetz Bezug genommen.
  • VG Stuttgart, 16.12.2011 - 7 K 956/10

    Vergütung von Kinder-Tagespflege

    Auszug aus VG Leipzig, 12.06.2014 - 5 K 1074/12
    So habe das Verwaltungsgericht Stuttgart ( Urteil vom 16.12.2011 - 7 K 956/10 - ) entschieden, dass ein Vergütungssatz von 3, 90 EUR pro Stunde und betreutem Kind den Anforderungen einer leistungsgerechten Vergütung nach § 23 SGB VIII genüge.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2016 - 12 A 599/15

    1. Mit dem Begriff 'Förderungsleistung' in § 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII,

    vgl. dazu auch VG Leipzig, Urteil vom 12. Juni 2014 - 5 K 1074/12 -, juris Rn. 62.
  • OVG Sachsen, 02.11.2021 - 3 A 381/20

    Leistungsklage; Verzicht auf mündliche Verhandlung; Verwirkung; unzulässige

    Dies war - soweit ersichtlich - auf dem Gebiet des Freistaats Sachsen erstmals mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 12. Juni 2014 (- 5 K 1074/12 -, juris) der Fall.
  • OVG Sachsen, 23.01.2019 - 4 A 744/17

    Tagespflege; Anerkennungsbetrag; Jugendhilfe; Kostenkalkulation

    3 Wegen des Anerkennungsbetrags für die Förderleistungen hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 12. Juni 2014 (5 K 1074/12, juris) die mit Beschluss des Stadtrats der Beklagten festgesetzten laufenden Geldleistungen beanstandet.
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