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   VG Bremen, 19.11.2009 - 5 K 1116/09   

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VG Bremen, 19.11.2009 - 5 K 1116/09 (https://dejure.org/2009,47942)
VG Bremen, Entscheidung vom 19.11.2009 - 5 K 1116/09 (https://dejure.org/2009,47942)
VG Bremen, Entscheidung vom 19. November 2009 - 5 K 1116/09 (https://dejure.org/2009,47942)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Abschleppkosten bei Parken mit abgelaufenem Parkschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens -

    Auszug aus VG Bremen, 19.11.2009 - 5 K 1116/09
    Die Missachtung der von dem Parkscheinautomaten ausgehenden Anordnung, nur mit gültigem Parkschein zu parken, beeinträchtigte dessen verkehrsregelnde Funktion, durch Anordnung zeitlich begrenzten Parkens knappen Parkraum möglichst vielen Kraftfahrern zur Verfügung zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, Az. 7 B 182/82).

    Erfahrungsgemäß veranlassen Personenkraftfahrzeuge, die längere Zeit verbotswidrig abgestellt sind, andere Kraftfahrer zu gleichem verbotswidrigem Verhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.).

    Wenn die Parkzeit an einer Parkuhr in einer verkehrsreichen Innenstadt wie Bremen um mehrere Stunden überschritten worden ist, ist das unmittelbar ausgeführte Abschleppen des derartig verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeuges in der Regel keine Maßnahme, die den Betroffenen unverhältnismäßig schwer belastet (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als einer Stunde: Hessischer VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.04.1989, Az. Bf II 42/87, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989, Az. 7 B 123/89; mehr als drei Stunden: BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.; Heß in: Burmann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. 2008, StVO § 13 Rdnr. 9).

  • VGH Bayern, 07.12.1998 - 24 ZS 98.2972
    Auszug aus VG Bremen, 19.11.2009 - 5 K 1116/09
    Gerade das Belegen und Freiwerden von Parkplätzen im stark frequentierten Innenstadtbereich, zu denen der Park-streifen in der Straße Am Wall gehört, unterliegt einer stetigen Fluktuation, so dass die Rechtmäßigkeit der Abschleppanordnung in Bezug auf einen seit mehreren Stunden verbotswidrig geparkten Pkw nicht davon abhängig sein kann, ob momentan zufällig mehrere andere Parkplätze kurzfristig frei sind (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; VGH München, Beschluss vom 07.12.1998, Az. 24 Zs 98.2972; st. Rechtsprechung der erkennenden Kammer, vgl. Urteile v. 23.06.2005, Az. 5 K 410/05 und v. 09.10.2003, Az. 8 K 1862/02).

    Auch bei vorangegangener Auferlegung eines Verwarngeldes ist die Ersatzvornahme verhältnismäßig, da das Verwarngeld und der Kostenersatz für die Verwaltungsvollstreckung zwei unterschiedliche Rechtskreise betreffen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 07.12.1998, Az. 24 ZS 98.2972).

  • VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95

    Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes

    Auszug aus VG Bremen, 19.11.2009 - 5 K 1116/09
    Gerade das Belegen und Freiwerden von Parkplätzen im stark frequentierten Innenstadtbereich, zu denen der Park-streifen in der Straße Am Wall gehört, unterliegt einer stetigen Fluktuation, so dass die Rechtmäßigkeit der Abschleppanordnung in Bezug auf einen seit mehreren Stunden verbotswidrig geparkten Pkw nicht davon abhängig sein kann, ob momentan zufällig mehrere andere Parkplätze kurzfristig frei sind (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; VGH München, Beschluss vom 07.12.1998, Az. 24 Zs 98.2972; st. Rechtsprechung der erkennenden Kammer, vgl. Urteile v. 23.06.2005, Az. 5 K 410/05 und v. 09.10.2003, Az. 8 K 1862/02).

    Wenn die Parkzeit an einer Parkuhr in einer verkehrsreichen Innenstadt wie Bremen um mehrere Stunden überschritten worden ist, ist das unmittelbar ausgeführte Abschleppen des derartig verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeuges in der Regel keine Maßnahme, die den Betroffenen unverhältnismäßig schwer belastet (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als einer Stunde: Hessischer VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.04.1989, Az. Bf II 42/87, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989, Az. 7 B 123/89; mehr als drei Stunden: BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.; Heß in: Burmann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. 2008, StVO § 13 Rdnr. 9).

  • OLG Bremen, 08.07.1997 - Ss 29/97

    Inanspruchnahme der Höchstparkdauer durch Lösen zweier Parkscheine unmittelbar

    Auszug aus VG Bremen, 19.11.2009 - 5 K 1116/09
    Für das Ende der Parkzeit ist die auf dem gelösten Parkschein ausgedruckte Zeit maßgebend (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, 2009, StVO § 13 Rdnr. 8a; Heß in: Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 18. Auflage, 2004, StVO § 13 Rdnr. 4, vgl. auch OLG Bremen, Beschluss vom 09.07.1997, Az. Ss 29/97).
  • BVerwG, 24.08.1989 - 7 B 123.89
    Auszug aus VG Bremen, 19.11.2009 - 5 K 1116/09
    Wenn die Parkzeit an einer Parkuhr in einer verkehrsreichen Innenstadt wie Bremen um mehrere Stunden überschritten worden ist, ist das unmittelbar ausgeführte Abschleppen des derartig verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeuges in der Regel keine Maßnahme, die den Betroffenen unverhältnismäßig schwer belastet (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als einer Stunde: Hessischer VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.04.1989, Az. Bf II 42/87, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989, Az. 7 B 123/89; mehr als drei Stunden: BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.; Heß in: Burmann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. 2008, StVO § 13 Rdnr. 9).
  • OVG Hamburg, 27.04.1989 - Bf II 42/87

    Parken; Parkuhr; Verwaltungsakt; Abschleppen; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VG Bremen, 19.11.2009 - 5 K 1116/09
    Wenn die Parkzeit an einer Parkuhr in einer verkehrsreichen Innenstadt wie Bremen um mehrere Stunden überschritten worden ist, ist das unmittelbar ausgeführte Abschleppen des derartig verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeuges in der Regel keine Maßnahme, die den Betroffenen unverhältnismäßig schwer belastet (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als einer Stunde: Hessischer VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.04.1989, Az. Bf II 42/87, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989, Az. 7 B 123/89; mehr als drei Stunden: BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.; Heß in: Burmann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. 2008, StVO § 13 Rdnr. 9).
  • VG Bremen, 25.08.2008 - 5 K 1644/08

    Das Nachlösen von Parkscheinen ist unzulässig - Abschleppen an

    Auszug aus VG Bremen, 19.11.2009 - 5 K 1116/09
    Ebenso wie es im Hinblick auf die Grundverfügung, das Fahrzeug nach Ablauf der zulässigen Parkzeit wegzufahren, keinen sachgerechten Gesichtspunkt dafür gibt, dieses Wegfahrgebot zeitlich nach der vorherigen rechtmäßigen Parkzeit oder der möglichen rechtmäßigen Parkzeit zu staffeln, gibt es keine sachgerechte Grundlage dafür, eine Vollstreckung dieser Grundverfügung nach unter diesen Gesichtspunkten differenzierten Zeitpunkten als verhältnismäßig zu beurteilen (vgl. Hess VGH, a.a.O.; st. Rspr. der Kammer, vgl. Urteile vom 06.10.2008, Az. 5 K 3448/07; vom 25.08.2008, Az. 5 K 1644/08; vom 23.06.2005, Az. 5 K 410/05 und vom 09.10.2003, Az. 8 K 1364/02 und 8 K 1862/02).
  • VG Bremen, 06.10.2008 - 5 K 3448/07

    Parken an Parkscheinautomaten ohne Parkschein

    Auszug aus VG Bremen, 19.11.2009 - 5 K 1116/09
    Ebenso wie es im Hinblick auf die Grundverfügung, das Fahrzeug nach Ablauf der zulässigen Parkzeit wegzufahren, keinen sachgerechten Gesichtspunkt dafür gibt, dieses Wegfahrgebot zeitlich nach der vorherigen rechtmäßigen Parkzeit oder der möglichen rechtmäßigen Parkzeit zu staffeln, gibt es keine sachgerechte Grundlage dafür, eine Vollstreckung dieser Grundverfügung nach unter diesen Gesichtspunkten differenzierten Zeitpunkten als verhältnismäßig zu beurteilen (vgl. Hess VGH, a.a.O.; st. Rspr. der Kammer, vgl. Urteile vom 06.10.2008, Az. 5 K 3448/07; vom 25.08.2008, Az. 5 K 1644/08; vom 23.06.2005, Az. 5 K 410/05 und vom 09.10.2003, Az. 8 K 1364/02 und 8 K 1862/02).
  • VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19

    Personengebundenheit von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass eine mehrstündige Überschreitung einer angeordneten Parkdauer, jedenfalls eine Überschreitung von drei Stunden, erheblich ist und das Abschleppen dann eine verhältnismäßige Maßnahme darstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.7.1983 - 7 B 182/82 -, juris Rn. 5; VG Aachen, Urt. v. 16.5.2018 - 6 K 5781/17 -, juris Rn. 23; VG Bremen, Urt. v. 19.11.2009 - 5 K 1116/09 -, juris Rn. 17; VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 12.8.2008 - 5 K 408/08.NW -, juris Rn. 29).
  • VG Düsseldorf, 29.09.2015 - 14 K 3962/15
    Gleichermaßen ist das Abschleppen aus spezial- und generalpräventiven Zwecken gerechtfertigt, da von einem im absoluten Haltverbot abgestellten PKW eine negative Vorbildwirkung für andere Kraftfahrer ausgeht, vgl. VG Bremen, Urteil vom 19. November 2009 - 5 K 1116/09 - juris.
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