Weitere Entscheidung unten: VG Minden, 27.09.2013

Rechtsprechung
   VG Neustadt, 17.07.2012 - 5 K 1163/11.NW   

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VG Neustadt, 17.07.2012 - 5 K 1163/11.NW (https://dejure.org/2012,20285)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17.07.2012 - 5 K 1163/11.NW (https://dejure.org/2012,20285)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 5 K 1163/11.NW (https://dejure.org/2012,20285)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 8 Abs 2 GG
    Verbot eines Trauermarschs am Volkstrauertag - Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Verbot einer Versammlung am Volkstrauertag; Durchführung eines Vorverfahrens und Einhaltung der Klagefrist als Voraussetzungen für eine Fortsetzungsfeststellungsklage

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Versammlungsverbot für NPD am Volkstrauertrag war rechtmäßig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Demonstrationszug am Volkstrauertag?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Versammlungsrecht - Demonstrationsverbot für NPD am Volkstrauertrag war rechtmäßig

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Verbot eines NPD-Trauermarsches am Volkstrauertag rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versammlungsverbot für NPD am Volkstrauertrag war rechtmäßig - Die Versammlung hätte dem Charakter eines Volkstrauertages entsprechen müssen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG Neustadt, 17.07.2012 - 5 K 1163/11
    Tritt - wie vorliegend - eine Erledigung des Verwaltungsakts bereits vor Ablauf der Widerspruchsfrist ein, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer wiederholt angeschlossen hat (vgl. BVerwGE 26, 161, 165 ff.; BVerwGE 109, 203, 209; Urteil der Kammer vom 5. Juni 2007 - 5 K 213/07.NW -) die Durchführung eines Vorverfahrens nicht erforderlich.

    Das Gericht folgt insoweit auch bei der Frage nach der Einhaltung einer Klagefrist der (neueren) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 109, 203).

    Nach seiner Erledigung entfaltet ein Verwaltungakt aber regelmäßig keine Regelungswirkung mehr, so dass auch aus Gründen der Rechtssicherheit kein Anlass für eine zeitliche Beschränkung der Fortsetzungsfeststellungsklage besteht (so: BVerwGE 109, 203; auch: BayVGH, BayVBl. 92, 51).

  • BVerfG, 16.11.2002 - 1 BvQ 47/02

    Ablehnung des Erlasses einer eA, das Verbot einer Versammlung auf dem

    Auszug aus VG Neustadt, 17.07.2012 - 5 K 1163/11
    Dabei zählt der Volkstrauertag mit dem Karfreitag und dem Totensonntag zu den "stillen" bzw. "ernsten" Feiertagen, dessen Charakter als Tag des stillen Gedenkens an die Opfer der beiden Weltkriege und des Nationalsozialismus (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 16. November 2002, NVwZ 03, 601) durch den Normgeber besonders geschützt werden soll.
  • OVG Brandenburg, 15.11.2002 - 4 B 326/02

    Versammlungsrecht, Beschwerde, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Verletzung

    Auszug aus VG Neustadt, 17.07.2012 - 5 K 1163/11
    Bei den (wenigen) stillen Feiertagen, die nach ihrem Charakter Anlass für ein stilles Gedenken und stille Trauer geben, will der Gesetzgeber die Feiertagsruhe schützen, um so diesen besonderen Charakter des Tages zu wahren (so OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. November 2006, LKRZ 07, 68 zum Totensonntag; OVG Brandenburg, NVwZ 03, 623 zum Volkstrauertag).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Neustadt, 17.07.2012 - 5 K 1163/11
    Bei dieser Auslegung bleibt das Gesetz auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten im Einklang mit Art. 8 GG, denn ein vollständiges Verbot einer Versammlung stellt sich nur als letzte Möglichkeit zum Schutz der öffentlichen Sicherheit dar und soll deshalb nur dann erfolgen, wenn mildere Mittel - wie versammlungsrechtliche Auflagen - nicht ausreichen, um einen hinreichenden Schutz eines gleichrangigen Rechtsguts zu gewährleisten (BVerfGE 69, 315).
  • BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 19/01

    Erneut Demonstrationsverbot aufgehoben

    Auszug aus VG Neustadt, 17.07.2012 - 5 K 1163/11
    Dabei geht es nicht - wie in einer Mehrzahl von in der letzten Zeit bis zum Bundesverfassungsgericht geführten Streitigkeiten (Beschluss vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 -, betreffend eine Versammlung am Ostermontag, und vom 12. April 2001 - 1 BvQ 20/01 - betreffend eine Versammlung am Karsamstag) - um den Schutz des Empfindens einer Mehrheit der Bevölkerung vor tatsächlich oder vermeintlich unzumutbaren Provokationen durch die öffentliche Darbietung politischer Gesinnungen mit einer Nähe zu nationalsozialistischem Gedankentum an bestimmten Tagen und damit um eine zu befürchtende unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung .
  • BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 20/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus VG Neustadt, 17.07.2012 - 5 K 1163/11
    Dabei geht es nicht - wie in einer Mehrzahl von in der letzten Zeit bis zum Bundesverfassungsgericht geführten Streitigkeiten (Beschluss vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 -, betreffend eine Versammlung am Ostermontag, und vom 12. April 2001 - 1 BvQ 20/01 - betreffend eine Versammlung am Karsamstag) - um den Schutz des Empfindens einer Mehrheit der Bevölkerung vor tatsächlich oder vermeintlich unzumutbaren Provokationen durch die öffentliche Darbietung politischer Gesinnungen mit einer Nähe zu nationalsozialistischem Gedankentum an bestimmten Tagen und damit um eine zu befürchtende unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung .
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VG Neustadt, 17.07.2012 - 5 K 1163/11
    Er kann sich jedenfalls auf eine Wiederholungsgefahr berufen (vgl. BVerfGE 110, 77, 90).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VG Neustadt, 17.07.2012 - 5 K 1163/11
    Tritt - wie vorliegend - eine Erledigung des Verwaltungsakts bereits vor Ablauf der Widerspruchsfrist ein, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer wiederholt angeschlossen hat (vgl. BVerwGE 26, 161, 165 ff.; BVerwGE 109, 203, 209; Urteil der Kammer vom 5. Juni 2007 - 5 K 213/07.NW -) die Durchführung eines Vorverfahrens nicht erforderlich.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1981 - 2 A 10/81

    Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb eines Festzeltes an die örtliche

    Auszug aus VG Neustadt, 17.07.2012 - 5 K 1163/11
    Die für Anfechtungs- und Verpflichtungsbegehren bei der Fortsetzungsfeststellungsklage analog geltenden Widerspruchs- bzw. Klagefristen (§§ 74 Abs. 1 Satz 2 bzw. 58 Abs. 2 VwGO) laufen zwar bis zum Zeitpunkt der Erledigung eines Verwaltungsaktes und sind insoweit von dem Rechtssuchenden zu beachten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, NJW 82, 1301 ff.), so dass sie deshalb im Erledigungszeitpunkt noch nicht - mit der Folge der Bestandskraft des Verwaltungsakts - abgelaufen sein dürfen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2011 - 6 A 10584/11

    Gesetz verbietet grundsätzlich Flohmärkte an Sonntagen - Ausnahmen nur an

    Auszug aus VG Neustadt, 17.07.2012 - 5 K 1163/11
    Das Landesfeiertagsgesetz konkretisiert den verfassungsrechtlich in Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 Weimarer Verfassung und in Art. 47 der Verfassung für Rheinland-Pfalz normierten Schutz der Sonntags- und Feiertagsruhe (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. November 2011, 6 A 10584/11.OVG).
  • VG Neustadt, 05.06.2007 - 5 K 213/07

    Auflösung einer Veranstaltung eines Kreisverbandes einer politischen Partei in

  • VG Arnsberg, 25.04.2019 - 6 K 3163/18
    vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. August 2002 - 3 EO 552/02 -, juris; Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Urteil vom 14. Januar 2009 - 6 K 374/08 -, juris; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 17. Juli 2012 - 5 K 1163/11.NW -, juris.
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Rechtsprechung
   VG Minden, 27.09.2013 - 5 K 1163/11   

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https://dejure.org/2013,49597
VG Minden, 27.09.2013 - 5 K 1163/11 (https://dejure.org/2013,49597)
VG Minden, Entscheidung vom 27.09.2013 - 5 K 1163/11 (https://dejure.org/2013,49597)
VG Minden, Entscheidung vom 27. September 2013 - 5 K 1163/11 (https://dejure.org/2013,49597)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2009 - 15 A 4116/06

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags für eine Lärmschutzwand;

    Auszug aus VG Minden, 27.09.2013 - 5 K 1163/11
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.12.2009 - 15 A 4116/06 -, S. 9.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.12.2009 - 15 A 4116/06 -, S. 11/12; BVerwG, Urteil vom 19.08.1988 - 8 C 51.87 -, juris, Rdnr. 16 ff.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.12.2009 - 15 A 4116/06 -, S. 13.

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 51.87

    Erschlossensein eines Grundstücks durch Errichtung eines Lärmschutzwalls;

    Auszug aus VG Minden, 27.09.2013 - 5 K 1163/11
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.12.2009 - 15 A 4116/06 -, S. 11/12; BVerwG, Urteil vom 19.08.1988 - 8 C 51.87 -, juris, Rdnr. 16 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.1988 - 8 C 51.87 -, juris, Rdnr. 25.

  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 18.94

    Lärmschutzanlage - Erschlossensein - Verteilung des umlagefähigen

    Auszug aus VG Minden, 27.09.2013 - 5 K 1163/11
    vgl. BVerwG, Urteil vom 23.06.1995 - 8 C 18.94 - , juris, Rdnr. 18 und 23.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23.06.1995 - 8 C 18.94 -, juris, Rdnr. 16 ff., VG Cottbus, Urteil vom 05.10.2010 - 7 K 239/07 -, juris, Rdnr. 21 sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 2 S 2223/08 -, juris, Rdnr. 7 ff.

  • VG Cottbus, 05.10.2010 - 7 K 239/07

    Staffelung von Schallschutzklassen im Erschließungsbeitragsrecht (hier:

    Auszug aus VG Minden, 27.09.2013 - 5 K 1163/11
    vgl. BVerwG, Urteil vom 23.06.1995 - 8 C 18.94 -, juris, Rdnr. 16 ff., VG Cottbus, Urteil vom 05.10.2010 - 7 K 239/07 -, juris, Rdnr. 21 sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 2 S 2223/08 -, juris, Rdnr. 7 ff.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 2 S 2223/08

    Erschließungsbeitrag für Lärmschutzwand

    Auszug aus VG Minden, 27.09.2013 - 5 K 1163/11
    vgl. BVerwG, Urteil vom 23.06.1995 - 8 C 18.94 -, juris, Rdnr. 16 ff., VG Cottbus, Urteil vom 05.10.2010 - 7 K 239/07 -, juris, Rdnr. 21 sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 2 S 2223/08 -, juris, Rdnr. 7 ff.
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