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   VG Ansbach, 25.09.2014 - AN 5 K 13.01791   

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https://dejure.org/2014,36262
VG Ansbach, 25.09.2014 - AN 5 K 13.01791 (https://dejure.org/2014,36262)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25.09.2014 - AN 5 K 13.01791 (https://dejure.org/2014,36262)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25. September 2014 - AN 5 K 13.01791 (https://dejure.org/2014,36262)
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  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2014 - AN 5 K 13.01791
    Aus der Zusammenschau (bis zum 31.3.2004: des § 30 Abs. 1 Nr. 3 und des § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG a.F., heute:) des § 4 Abs. 1 Nr. 4 und des § 8WaffG ergibt sich somit, dass ein Bedürfnis nicht "nachgewiesen" ist und daher nicht "vorliegt", wenn der Antragsteller keine hinreichenden Tatsachen "glaubhaft macht." (BVerwG, U.v. 24.6.1975 - BVerwGE 49, 1).
  • BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 38.77

    Erteilung eines Waffenscheins - Prüfungsumfang einer waffenrechtlichen Erlaubnis

    Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2014 - AN 5 K 13.01791
    Dabei sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Neuerteilung eines Waffenscheines und die Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheines von denselben rechtlichen Voraussetzungen abhängig und die zuständige Behörde ist bei der Prüfung der Verlängerungsvoraussetzungen weder ganz noch teilweise an die Beurteilung gebunden, die für die Erteilung des Waffenscheines maßgebend war (u.a. BVerwG, U.v. 18.12.1979 - I C 38.77 - DVBl 1980, 1044 - juris).
  • VG Ansbach, 03.03.2014 - AN 5 E 14.00294

    Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für die Verlängerung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2014 - AN 5 K 13.01791
    Auf den vom Kläger mit Telefax seines Bevollmächtigten vom 26. Februar 2014 gestellten Antrag verpflichtete das Gericht den Beklagten mit Beschluss vom 3. März 2014 (AN 5 E 14.00294) im Wege einer einstweiligen Anordnung, die Geltungsdauer der dem Kläger erteilten Waffenscheine 8/10 und 11/10 vorläufig über den 10. März 2014 hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des anhängigen Hauptsacheverfahrens, längstens bis zum 10. März 2015, zu verlängern.
  • VG Augsburg, 12.09.2012 - Au 4 K 12.391

    Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins (abgelehnt)

    Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2014 - AN 5 K 13.01791
    Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat dazu in seinem Urteil vom 12. September 2012 (Au 4 K 12.391 - juris) ausgeführt:.
  • VG Ansbach, 03.03.2014 - AN 5 E 14.00294
    Der Antragsgegner wird Im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Geltungsdauer der dem Antragsteller erteilten Waffenscheine ... und ... vorläufig über den 10. März 2014 hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach unter dem Az.: AN 5 K 13.01791 anhängigen Hauptsachverfahrens, längstens bis zum 10. März 2015, zu verlängern.
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