Rechtsprechung
VG Trier, 10.12.2014 - 5 K 1363/14.TR |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 25 Abs 1 WeinG, § 25 Abs 3 Nr 1 WeinG, § 27 Abs 1 S 1 WeinG, § 43 VwGO
Irreführende Bezeichnung eines Weinhandels durch die Bezeichnung Weinkellerei - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur möglichen Irreführung durch die Bezeichnung "Weinkellerei"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtvorliegen einer Irreführung durch die Verwendung der Angabe "Weinkellerei"
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Irreführung mit der Bezeichnung "Weinkellerei"
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Irreführung durch Angabe "Weinkellerei" bei Ausübung klassischer Kellereitätigkeit
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Irreführung durch Angabe "Weinkellerei" bei Ausübung klassischer Kellereitätigkeit
Verfahrensgang
- VG Trier, 10.12.2014 - 5 K 1363/14.TR
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2015 - 8 A 10050/15
- BVerwG, 19.09.2016 - 3 B 52.15
- BVerwG, 16.08.2017 - 3 B 53.16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 10.09.1992 - 3 C 19.90
Wein - Abfüllerangabe - Weinflaschenetikett
Auszug aus VG Trier, 10.12.2014 - 5 K 1363/14
Dem widersprach die Klägerin unter Hinweis auf ein Urteil des BVerwG vom 10. September 1992 - 3 C 19/90 - mit der Begründung, dass durch die Kombination von Römer"hof" und Weinkellerei klar zum Ausdruck komme, dass nicht nur eigene Weine vertrieben würden.Insoweit macht sich die Kammer die nachfolgend auszugsweise wiedergegebenen Entscheidungsgründe des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. September 1992 - 3 C 19/90 -, juris) zur Zulässigkeit der Etikettierung von Weinflaschen unter Hinweis auf die Abfüllerangabe "Kurfürstenhof" zu Eigen:.
- VGH Hessen, 16.06.1993 - 8 UE 622/87
Zulässigkeit des Namensbestandteils "Hof" im Rahmen der Abfüllerangabe auf dem …
Auszug aus VG Trier, 10.12.2014 - 5 K 1363/14
Im Übrigen sei auch die Verwendung des Wortbestandteils "Hof" im klägerischen Namen nicht zu beanstanden, weil es sich nicht um einen dem Begriff "Weingut" ähnlichen Begriff handele, wie der VGH Kassel bereits mit Urteil vom 16. Juni 1993 - 8 UE 622/87 - entschieden habe, und eine Bezugnahme auf diesen Begriff auch nicht durch Art. 57 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 607/09 untersagt werde, weil er in der Anlage XIII zu dieser Verordnung in Bezug auf Deutschland - anders als in Bezug auf Österreich - nicht erwähnt werde.Diese Angaben erachtet die Kammer auf den vorliegenden Sachverhalt als übertragbar (vgl. insoweit auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16. Juni 1993 - 8 UE 622/87 -, juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.1986 - 7 A 1/86
Auszug aus VG Trier, 10.12.2014 - 5 K 1363/14
Die seitens des Beklagten für ihre Auffassung zitierte Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 19. August 1986 - 7 A 1/86 - sei nicht einschlägig, weil sie sich auf eine Kombination des Begriffs "Weinkellerei" mit dem gesetzlich geschützten Begriff "Erzeugerabfüllung" beziehe.Allerdings hat das OVG Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 2. September 1985 - 7 A 1/86 -, beck-online) zu ihm im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Angaben zum Namen des Abfüllers nach der seinerzeit geltenden Rechtslage ausgeführt:.
- BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 39.98
Feststellungsklage; vorbeugender Rechtsschutz; qualifiziertes …
Auszug aus VG Trier, 10.12.2014 - 5 K 1363/14
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30. September 1999 - 3 C 39/98 -, DVBI. 2000, S. 636 m.w.N.) haben sich rechtliche Beziehungen dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist.Es muss ein spezielles auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse bestehen, das heißt, es muss eine begründete Besorgnis bestehen, bei der Vornahme der beabsichtigten Handlung nicht zumutbaren Rechtsfolgen ausgesetzt zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1999 a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10809/08
Deutscher Wein darf französische Bezeichnung Réserve/Grande Réserve führen
Auszug aus VG Trier, 10.12.2014 - 5 K 1363/14
Abzustellen ist dabei auf den wahrscheinlichen Erwartungshorizont des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers, also weder auf den flüchtigen Verbraucher noch umgekehrt auf den Weinkenner und auch nicht auf den beruflich mit weinrechtlichen Fragen befassten Bediensteten einer Behörde (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 8 A 10809/08.OVG -, ESOVGRP). - BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94
Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig
Auszug aus VG Trier, 10.12.2014 - 5 K 1363/14
Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis im Sinne dieser Norm sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben und verlangen, dass eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19/94 -, BVerwGE 100, S. 262 ff. m.w.N.). - BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64
Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43 …
Auszug aus VG Trier, 10.12.2014 - 5 K 1363/14
Klägerin im Falle der Verwendung einer unzulässigen Angabe auf den Etiketten von Weinen möglicherweise nach §§ 48, 49 Weingesetz - WeinG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I S. 66), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1586), strafbar machen oder eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 50 WeinG begehen könnten (vgl. zum Feststellungsinteresse auch BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1969 - 1 C 86.64 -, BVerwGE 31, S. 177). - OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2013 - 8 A 10219/13
Winzerschorle nicht nur vom Winzer
Auszug aus VG Trier, 10.12.2014 - 5 K 1363/14
Nach diesen Bestimmungen trifft die zuständige Behörde die notwendigen Anordnungen und Maßnahmen, die zum Schutz vor Täuschung erforderlich sind; sie kann insbesondere das Herstellen, Behandeln oder das Inverkehrbringen von Erzeugnissen verbieten oder beschränken (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. September 2013 - 8 A 10219/13.OVG -, juris). - OLG Koblenz, 19.01.1984 - 6 U 1556/83
Auszug aus VG Trier, 10.12.2014 - 5 K 1363/14
Dies habe im Übrigen das OLG Koblenz bereits in einem Urteil vom 19. Januar 1984 - 6 U 1556/83 - entschieden.