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   VG Düsseldorf, 27.02.2018 - 5 K 15795/16   

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https://dejure.org/2018,11012
VG Düsseldorf, 27.02.2018 - 5 K 15795/16 (https://dejure.org/2018,11012)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.02.2018 - 5 K 15795/16 (https://dejure.org/2018,11012)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - 5 K 15795/16 (https://dejure.org/2018,11012)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rekommunalisierung; Fremdleistungsentgelte; Wegenutzungsentgelt; Konzessionsabgabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die Höhe einer Trinkwassergebühr; Überprüfung der Massenansätze und Kostenansätze in einer Gebührenkalkulation; Prüfung der Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • VG Kassel, 27.03.2017 - 6 K 412/13

    Wassergebühren in Kassel (Rekommunalisierung)

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.02.2018 - 5 K 15795/16
    Zudem habe das Verwaltungsgericht Kassel mit Urteilen vom 27. März 2017 (Az. 6 K 412/13.KS und 6 K 1347/12.KS) entschieden, dass die Rekommunalisierung der Trinkwasserversorgung jedenfalls nach hessischem Landesrecht wegen Rechtsformmissbräuchlichkeit rechtswidrig sein könne.

    Der Kläger dringt zum anderen auch mit seinem weiteren unter Berufung auf die Urteile des Verwaltungsgerichts Kassel vom 27. März 2017 (Az. 6 K 1347/12.KS und 6 K 412/13.KS) sinngemäß erhobenen Einwand, die Beklagte habe zu Unrecht als Teil des an die X2.

    AG hält das erkennende Gericht - anders als das Verwaltungsgericht Kassel -, vgl. VG Kassel, Urteile vom 17. März 2017- 6 K 412/13.KS; 6 K 1347/12.KS -, juris, die streitgegenständliche Konstellation zudem nicht für vergleichbar mit Sachverhalten, in denen ein Eigenbetrieb direkt, das heißt ohne Zwischenschaltung einer privaten Gesellschaft, für die Gemeinde die hoheitliche Aufgabe der Wasserversorgung in seine Verantwortung übernommen hat und die Gemeinde von ihrem Eigenbetrieb, der keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und damit gar keine Gestattung der Kommune zur Nutzung der öffentlichen Straßen benötigt, eine Konzessionsabgabe verlangt.

  • VG Kassel, 27.03.2017 - 6 K 1347/12

    Wassergebühren in Kassel (Rekommunalisierung)

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.02.2018 - 5 K 15795/16
    Zudem habe das Verwaltungsgericht Kassel mit Urteilen vom 27. März 2017 (Az. 6 K 412/13.KS und 6 K 1347/12.KS) entschieden, dass die Rekommunalisierung der Trinkwasserversorgung jedenfalls nach hessischem Landesrecht wegen Rechtsformmissbräuchlichkeit rechtswidrig sein könne.

    Der Kläger dringt zum anderen auch mit seinem weiteren unter Berufung auf die Urteile des Verwaltungsgerichts Kassel vom 27. März 2017 (Az. 6 K 1347/12.KS und 6 K 412/13.KS) sinngemäß erhobenen Einwand, die Beklagte habe zu Unrecht als Teil des an die X2.

    AG hält das erkennende Gericht - anders als das Verwaltungsgericht Kassel -, vgl. VG Kassel, Urteile vom 17. März 2017- 6 K 412/13.KS; 6 K 1347/12.KS -, juris, die streitgegenständliche Konstellation zudem nicht für vergleichbar mit Sachverhalten, in denen ein Eigenbetrieb direkt, das heißt ohne Zwischenschaltung einer privaten Gesellschaft, für die Gemeinde die hoheitliche Aufgabe der Wasserversorgung in seine Verantwortung übernommen hat und die Gemeinde von ihrem Eigenbetrieb, der keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und damit gar keine Gestattung der Kommune zur Nutzung der öffentlichen Straßen benötigt, eine Konzessionsabgabe verlangt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6065/96

    Bemessung der Höhe von Abfallgebühren nach dem Personenmaßstab; Entsorgung von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.02.2018 - 5 K 15795/16
    vgl. OVG NRW, Urteile vom 27. April 2015 - 9 A 2813/12 -, juris (= NWVBl 2015, 374), vom 24. November 1999 - 9 A 6065/96 -, juris Rn. 3 (= NWVBl. 2000, 373) und vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93 -, juris (= NVwZ 1995, 1238) sowie Beschluss vom 25. November 2010 - 9 A 94/09 -, juris Rn. 13 ff. (= NWVBl 2011, 179).

    OVG NRW, Urteil vom 24.November 1999 - 9 A 6065/96 -, juris (= KStZ 2001, 130).

  • BVerwG, 23.03.2021 - 9 C 4.20

    Wassergebühren in Kassel müssen erneut überprüft werden

    Sie ist deshalb als betriebsbedingte "sonstige Kostenart" des Auftragnehmers nach Nr. 34 LSP anzuerkennen (vgl. Ebisch/Gottschalk/Hoffjan/Müller, Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen, 9. Aufl. 2020, LSP Nr. 34 Rn. 40; ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 27. Februar 2018 - 5 K 15795/16 - juris Rn. 105 ff.).
  • VGH Hessen, 11.12.2018 - 5 A 1305/17

    Wassergebühr

    Die Auffassung des VG Düsseldorf (Urteil vom 27. Februar 2018 - 5 K 15795/16 -, Juris), die der Bevollmächtigte der Beklagten anführt, überzeugt den Senat nicht.
  • VG Karlsruhe, 25.07.2019 - 12 K 40/17

    (Zu der Frage, in welchen Fällen (z.B.

    Es ist in aller Regel sachgerecht, die Kalkulation nur insoweit zu überprüfen, als substantiierte Einwände dagegen erhoben worden sind (BVerwG, Urteil vom 17.04.2002 - 9 CN 1.01 -, juris Rn. 44; vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.2018 - 5 K 15795/16 -, juris Rn. 66 ff.; VG Aachen, Urteil vom 13.01.2016 - 7 K 360/15 -, juris Rn. 30; VG Magdeburg, Urteil vom 10.07.2018 - 8 A 1/18 -, juris Rn. 13; VG München, Urteil vom 10.11.2016 - M 10 K 15.4549 -, juris Rn. 55; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 19.10.2006 - 2 S 705/04 -, juris Rn. 25, und vom 28.02.2019 - 2 S 929/17 -, juris Rn. 93).
  • VG Düsseldorf, 24.03.2021 - 16 K 13768/17
    , Urteil vom 27. Februar 2018 - 5 K 15795/16 -, juris, Rn. 94 f.
  • VGH Bayern, 30.09.2019 - 20 ZB 18.173

    Bemessungszeitraum einer Gebührenkalkulation

    Unabhängig von der Frage, ob die Zahlung einer Konzessionsabgabe von einem Eigenbetrieb der Gemeinde an diese bei der Kalkulation der Gebührenhöhe berücksichtigt werden darf (vgl. dazu Hessischer VGH, U.v. 11.12.2018 - 5 A 1305/17; OVG Schleswig Holstein, U.v. 28.11.2001 - 2 K 6/99; VG Düsseldorf, U.v. 27.2.2018 - 5 K 15795/16 - alle juris; Dr. J. P. Müller "Einbeziehung von Konzessionsabgaben in die Gebührenkalkulation auch bei Rekommunalisierung" - Müller, jurisPR-VergR 7/2018 Anm. 3), ist die Konzessionsabgabe in der Nachkalkulation der Gebührenhöhe im Bemessungszeitraum 2010 bis 2013 nach den Feststellungen im Urteil des Verwaltungsgerichts unberücksichtigt geblieben.
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