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   VG Trier, 18.08.2010 - 5 K 221/10.TR   

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https://dejure.org/2010,5672
VG Trier, 18.08.2010 - 5 K 221/10.TR (https://dejure.org/2010,5672)
VG Trier, Entscheidung vom 18.08.2010 - 5 K 221/10.TR (https://dejure.org/2010,5672)
VG Trier, Entscheidung vom 18. August 2010 - 5 K 221/10.TR (https://dejure.org/2010,5672)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 Abs 1 PolG RP, § 1 Abs 1 HeilprG, § 1 Abs 2 HeilprG
    Traditionelle Chinesische Medizin als Heilkunde i.S.d. Heilpraktikergesetzes

  • aufrecht.de

    Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) ist Heilkunde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung über ein Verbot der Ausübung von Akupunktur, Akupressur u.a. durch einen chinesischen Staatsangehörigen ohne Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG)

  • ra.de
  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) ist Heilkunde nach dem HeilprG und bedarf einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Behandlungen im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) nur mit Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Traditionellen Chinesischen Medizin - nur für Heilpraktiker

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) nur mit Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Traditionelle chinesische Medizin darf von Nicht-Ärzten nur mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz angewendet werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Behandlungen im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) nur mit Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) - Behandlung nur mit Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Behandlungen im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin nur mit Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz zulässig - Tätigkeiten können nicht von Hilfspersonen ohne medizinische Qualifikation ausgeübt werden

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66

    Anwendung des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) auf Chiropraktik - Umfang

    Auszug aus VG Trier, 18.08.2010 - 5 K 221/10
    Vom Ausübungsverbot werden dementsprechend nur Tätigkeiten erfasst, die ärztliche Fachkenntnisse voraussetzen und gesundheitliche Schädigungen zur Folge haben können, wobei auch nur mittelbare Gesundheitsgefährdungen genügen, etwa dadurch, dass frühzeitiges Erkennen ernster Leiden, das ärztliches Fachwissen voraussetzt, verzögert werden kann, und dass die Wahrscheinlichkeit einer solchen Gefährdung nicht nur geringfügig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1970 - I C 53.66 -, BGH, Urteil vom 10. Dezember 1998 - I ZR 137/96 - und den in diesem Einzelfall der Verfassungsbeschwerde stattgebenden Beschluss des BVerfG vom 7. August 2000 - 1 BvR 254/99, alle veröffentlicht in juris).

    Je nach Art, Schwierigkeitsgrad und Gefährlichkeit der besonderen (Hilfs-)Funktion unterliegen die Hilfskräfte in der Gesundheitspflege einer mehr oder weniger intensiven Anleitung und Beaufsichtigung durch einen Arzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.06.1970 - 1 C 53/66 -, BVerwGE 35, 308).

  • BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 45.91

    Heilpraktiker - Untersagung - Heilmagnetisieren

    Auszug aus VG Trier, 18.08.2010 - 5 K 221/10
    Von daher fallen heilkundliche Verrichtungen, die keine nennenswerten Gesundheitsgefahren zur Folge haben, nicht unter die Erlaubnispflicht des Heilpraktikergesetzes, auch wenn sie ärztliche Fachkenntnisse erfordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 3 B 39/09 -, juris, und Urteile vom 11. November 1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269, und vom 20. Januar 1966 - 1 C 73/64 -, BVerwGE 23, 140).
  • BVerwG, 28.10.2009 - 3 B 39.09

    Anspruch eines staatlich anerkannten Masseurs und medizinischen Bademeisters auf

    Auszug aus VG Trier, 18.08.2010 - 5 K 221/10
    Von daher fallen heilkundliche Verrichtungen, die keine nennenswerten Gesundheitsgefahren zur Folge haben, nicht unter die Erlaubnispflicht des Heilpraktikergesetzes, auch wenn sie ärztliche Fachkenntnisse erfordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 3 B 39/09 -, juris, und Urteile vom 11. November 1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269, und vom 20. Januar 1966 - 1 C 73/64 -, BVerwGE 23, 140).
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Auszug aus VG Trier, 18.08.2010 - 5 K 221/10
    Der Begriff der Heilkunde in § 1 Abs. 2 HeilprG ist nämlich entsprechend dem Gesetzeszweck, möglichen Gesundheitsgefahren vorzubeugen, dynamisch und nicht statisch auszulegen (vgl. zu alledem BVerfG, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 2 BvF 1/01 -, juris mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 73.64

    Anwendung des Heilpraktikergesetzes (HPG) - Verstoß gegen den

    Auszug aus VG Trier, 18.08.2010 - 5 K 221/10
    Von daher fallen heilkundliche Verrichtungen, die keine nennenswerten Gesundheitsgefahren zur Folge haben, nicht unter die Erlaubnispflicht des Heilpraktikergesetzes, auch wenn sie ärztliche Fachkenntnisse erfordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 3 B 39/09 -, juris, und Urteile vom 11. November 1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269, und vom 20. Januar 1966 - 1 C 73/64 -, BVerwGE 23, 140).
  • BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99

    Zum Betätigungsfeld von Optikern

    Auszug aus VG Trier, 18.08.2010 - 5 K 221/10
    Vom Ausübungsverbot werden dementsprechend nur Tätigkeiten erfasst, die ärztliche Fachkenntnisse voraussetzen und gesundheitliche Schädigungen zur Folge haben können, wobei auch nur mittelbare Gesundheitsgefährdungen genügen, etwa dadurch, dass frühzeitiges Erkennen ernster Leiden, das ärztliches Fachwissen voraussetzt, verzögert werden kann, und dass die Wahrscheinlichkeit einer solchen Gefährdung nicht nur geringfügig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1970 - I C 53.66 -, BGH, Urteil vom 10. Dezember 1998 - I ZR 137/96 - und den in diesem Einzelfall der Verfassungsbeschwerde stattgebenden Beschluss des BVerfG vom 7. August 2000 - 1 BvR 254/99, alle veröffentlicht in juris).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 137/96

    Optometrische Leistungen

    Auszug aus VG Trier, 18.08.2010 - 5 K 221/10
    Vom Ausübungsverbot werden dementsprechend nur Tätigkeiten erfasst, die ärztliche Fachkenntnisse voraussetzen und gesundheitliche Schädigungen zur Folge haben können, wobei auch nur mittelbare Gesundheitsgefährdungen genügen, etwa dadurch, dass frühzeitiges Erkennen ernster Leiden, das ärztliches Fachwissen voraussetzt, verzögert werden kann, und dass die Wahrscheinlichkeit einer solchen Gefährdung nicht nur geringfügig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1970 - I C 53.66 -, BGH, Urteil vom 10. Dezember 1998 - I ZR 137/96 - und den in diesem Einzelfall der Verfassungsbeschwerde stattgebenden Beschluss des BVerfG vom 7. August 2000 - 1 BvR 254/99, alle veröffentlicht in juris).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Ohne eine solche sowohl für die Erbringung von Akupunkturleistungen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. März 2011 - 8 ME 8/11; VG Trier, Urteil vom 18. August 2010 - 5 K 221/10.TR, 5 K 221/10 ) als auch für osteopathische Behandlungen (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Dezember 2008 - 7 K 967/07) erforderliche Erlaubnis nach § 1 HeilPrG, würde im Übrigen auch die Wirksamkeit eines mit den Therapeuten geschlossenen Behandlungsvertrages durchgreifenden Bedenken begegnen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1988, 2308; OLG München NJW 1984, 1826; Armbrüster in MüKomm-BGB, 6. Aufl. 2012, § 134 Rn. 89 mwN).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 8 ME 8/11

    Erfordernis einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt

    Zum anderen ist schon angesichts der großen Zahl der in der medizinischen Fachliteratur beschriebenen Behandlungen (vgl. nur Greten, a.a.O.; Maciocia, Grundlagen der chinesischen Medizin, 2. Aufl.) nicht festzustellen, ob diese in jedem Einzelfall, insbesondere in den Bereichen der Bewegungstherapie (Taiji und Qigong) sowie der Diätetik und Leibespflege eine Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes darstellen können (a.A. VG Trier, Urt. v. 18.8.2010 - 5 K 221/10.TR -, juris Rn. 25 f.).
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