Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 5 K 2292/06 B |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 227 AO, § 102 FGO, Art 234 EG, Art 13 Teil A Abs 1 Buchst g EWGRL 388/77
Vorlagepflicht nationaler Gerichte - Erlass wegen geänderter Rechtsprechung, verspäteter nationaler Umsetzung von Gemeinschaftsrecht bzw. verspäteter Vorlage an den EuGH - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den Erlass oder die Erstattung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis; Überprüfung von bestandskräftig festgesetzten Steuern im Billigkeitsverfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erlass von gegen einen selbstständigen Krankenpfleger festgesetzter Umsatzsteuer - eindeutige und offensichtiche Unrichtigkeit der Steuerfestsetzung - Beurteilung "ex ante" - Vorlagepflicht zum EuGH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 5 K 2292/06 B
- BFH, 01.04.2011 - XI B 75/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 29.05.2008 - V R 45/06
Durchbrechung der Bestandskraft wegen nachträglich ergangener EuGH-Rechtsprechung …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 5 K 2292/06
Dies werde vom BFH in seiner Entscheidung vom 29.5.2008 (V R 45/06) nicht in Abrede gestellt.Bestandskräftig festgesetzte Steuern können nach ständiger Rechtsprechung des BFH jedoch nur dann im Billigkeitsverfahren sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen deren Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (Urteil des BFH vom 29.5.2008 V R 45/06, BFH/NV 2008, 1889 mwN).
Ein gesonderter Aufhebungsanspruch würde jedenfalls daran scheitern, dass das innerstaatliche Recht keine Vorschrift zur Korrektur bestandskräftig gewordener Steuerbescheide wegen späterer Änderung der Rechtsprechung kennt (vgl. Urteil des BFH vom 29.5.2008 a.a.O.).
Folgte man hingegen der Rechtsauffassung des Klägers, würde die mit der Bestandskraft verbundene Rechtssicherheit, die der materiellen Einzelfallgerechtigkeit grundsätzlich vorgeht und auch bei der Auslegung des § 227 AO zu berücksichtigen ist (vgl. Urteil des BFH vom 29.5.2008 a.a.O.), weitgehend ausgehöhlt und damit auch den Rechtsfrieden vereiteln.
- EuGH, 13.01.2004 - C-453/00
Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 5 K 2292/06
Zur Begründung seiner Klage verweist der Kläger auf die Rechtsprechung des EuGH in den Rechtssachen Kühne & Heitz (Urteil vom 13.1.2004 Rs. C-453/00) sowie i-21 Germany GmbH (Urteil vom 19.9.2006 Rs. C-392/04). - BFH, 03.02.2000 - V R 1/98
Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 5 K 2292/06
Wie der BFH im oben zitierten Urteil vom 29.5.2008 ausgeführt hat, kam es erst aufgrund des Vorlagebeschlusses vom 3.2.2000 (V R 1/98) zu einer Änderung der bisherigen Rechtsauffassung.
- BFH, 10.06.1997 - V B 62/96
Steuerbefreiung für ähnliche heilberufliche Tätigkeit
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 5 K 2292/06
Einspruch und Klage gegen den Änderungsbescheid blieben ohne Erfolg, die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wurde mit Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10.6.1997 (V B 62/96) zurückgewiesen. - EuGH, 19.09.2000 - C-454/98
Schmeink & Cofreth und Strobel
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 5 K 2292/06
Den Weg über einen Erlass im Billigkeitswege habe der EuGH in dem Verfahren Schmeinck & Cofreth (Urteil vom 19.9.2000 Rs. C-454/98) als eine nationale Möglichkeit zur Anpassung an das Gemeinschaftsrecht angesehen. - EuGH, 10.09.2002 - C-141/00
Kügler
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 5 K 2292/06
Am ...2004 beantragte der Kläger die Wiederaufnahme des Verfahrens und den Erlass der Umsatzsteuer für 1989 nebst Zinsen unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10.9.2002 (Rs. C-141/00 Ambulante Pflegedienste Kügler GmbH). - EuGH, 13.06.2006 - C-173/03
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT, DASS EIN MITGLIEDSTAAT FÜR SCHÄDEN HAFTET, DIE DEM …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 5 K 2292/06
Schließlich habe er - der Kläger - einen Anspruch auf Schadensersatz, wie sich aus dem Urteil des EuGH im Verfahren Traghetti vom 13.6.2006 (Rs. C-173/03) ergebe. - BFH, 16.12.1993 - V B 124/93
Steuerfreiheit von Umsätzen aus einer heilberuflichen Tätigkeit
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 5 K 2292/06
Im Streitfall hatte der BFH eine Vorlage nicht für erforderlich gehalten und musste dies auch nach der seinerzeit herrschenden Rechtsauffassung, wie sie in der Entscheidung vom 16.12.1993 (V B 124/93, BFH/NV 1995, 652) zum Ausdruck kommt, nicht. - EuGH, 19.09.2006 - C-392/04
i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11 …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 5 K 2292/06
Zur Begründung seiner Klage verweist der Kläger auf die Rechtsprechung des EuGH in den Rechtssachen Kühne & Heitz (Urteil vom 13.1.2004 Rs. C-453/00) sowie i-21 Germany GmbH (Urteil vom 19.9.2006 Rs. C-392/04). - EuGH, 12.02.2008 - C-2/06
Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 5 K 2292/06
Nach dem Urteil des EuGH in Sachen Kempter (Urteil vom 12.2.2008 Rs. C -2/06) komme es auf die objektive Auslegung des Europarechts an, wie sie sich aus der heutigen Sicht darstelle; die Erkenntnisse des EuGH wirkten ex tunc.
- BFH, 21.01.2015 - X R 40/12
Keine Korrektur eines rechtskräftigen Urteils durch Billigkeitserlass bei …
Sowohl andere Senate des BFH als auch verschiedene FG haben in § 227 AO keine Änderungsvorschrift im Sinne der oben aufgeführten EuGH-Rechtsprechung gesehen und dementsprechend den Erlass einer Steuerforderung abgelehnt, weil das innerstaatliche Recht keine Vorschrift zur Korrektur bestandskräftig gewordener Steuerbescheide wegen späterer Änderungen der Rechtsprechung kenne (…s. BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2008, 1889, unter II.3.a; in BFHE 230, 504, BStBl II 2011, 151, unter II.5.c aa;… wohl auch vom 1. April 2011 XI B 75/10, BFH/NV 2011, 1372, …und vom 14. Februar 2011 XI B 32/10, BFH/NV 2011, 746; ebenso FG Köln, Urteil vom 18. März 2009 7 K 2808/07, EFG 2009, 1168, unter 1.c; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Juni 2010 5 K 2292/06 B, EFG 2012, 206).