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   FG München, 27.10.2011 - 5 K 2614/10   

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https://dejure.org/2011,44083
FG München, 27.10.2011 - 5 K 2614/10 (https://dejure.org/2011,44083)
FG München, Entscheidung vom 27.10.2011 - 5 K 2614/10 (https://dejure.org/2011,44083)
FG München, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 5 K 2614/10 (https://dejure.org/2011,44083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindergeldanspruch eines im Inland selbständigen tätigen polnischen Staatsangehörigen bei Haushaltsaufnahme des Kindes bei der in Polen lebenden Mutter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kindergeld bei Leben des Kindes bei dem getrennt lebenden Ehepartner in Polen (EU-Ausland)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch eines im Inland selbständig tätigen polnischen Staatsbürgers für seine bei ihrer Mutter in Polen lebenden Kinder

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch eines im Inland selbständig tätigen polnischen Staatsbürgers für seine bei ihrer Mutter in Polen lebenden Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 249
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 2248/10

    Zur Kindergeldberechtigung i.S. von §§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, 3 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus FG München, 27.10.2011 - 5 K 2614/10
    Anspruchsberechtigt i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bzw. § 3 Abs. 2 Satz 1 BKGG können nur solche Personen sein, die selbst die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG bzw. § 1 Nr. 1 bis 4 BKKG erfüllen (vgl. insoweit die aus Sicht des erkennenden Senats zutreffenden Ausführungen Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 23. März 2011 2 K 2248/10, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2011, 1323, auf die Bezug genommen wird).

    Auch insoweit wird auf die Ausführungen des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323 verwiesen.

    Die Anwendung der Prioritätsregeln setzt also eine Anspruchskonkurrenz voraus (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323).

  • BFH, 02.06.2005 - III R 66/04

    Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten i.S. des § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG

    Auszug aus FG München, 27.10.2011 - 5 K 2614/10
    Im Fall des Kindes P war der Bescheid über die Ablehnung der Gewährung von Kindergeld vom 10. Juni 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. Juli 2010 gemäß § 101 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) aufzuheben, und die Familienkasse gemäß § 101 Satz 2 FGO zu verpflichten, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden, weil die Sache nicht spruchreif ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Juni 2005 III R 66/04, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2006, 184).

    Deshalb ist es entsprechend dem Rechtsgedanken des § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO nicht gerechtfertigt, ihn mit Kosten zu belasten (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2006, 184).

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