Weitere Entscheidung unten: FG Münster, 05.06.2009

Rechtsprechung
   FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05 U   

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https://dejure.org/2009,4909
FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05 U (https://dejure.org/2009,4909)
FG Münster, Entscheidung vom 08.06.2009 - 5 K 3002/05 U (https://dejure.org/2009,4909)
FG Münster, Entscheidung vom 08. Juni 2009 - 5 K 3002/05 U (https://dejure.org/2009,4909)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 8; UStG § 4 Nr. 10 Buchst. b
    Frage der umsatzsteuerrechtlichen Einordnung einer Händlergarantie zum Gebrauchtwagenverkauf als eigenständige Leistung oder unselbständige Nebenleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Frage der ust-lichen Einordnung einer Händlergarantie zum Gebrauchtwagenverkauf als eigenständige Leistung oder unselbständige Nebenleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuerpflicht für Händlergarantie beim Pkw-Kauf

  • nrw.de PDF, S. 1 (Pressemitteilung)

    Händlergarantie ist umsatzsteuerpflichtig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht für Händlergarantie beim Pkw-Kauf?

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Prämie für Eigengarantie umsatzsteuerpflichtig?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Händlergarantie beim Pkw-Kauf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Händlergarantie ist umsatzsteuerpflichtig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagengarantie umsatzsteuerpflichtig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vergabe händlereigener Garantie beim Fahrzeugkauf ist umsatzsteuerpflichtig

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig? - Eigengarantie mit Umsatzsteuer abrechnen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 2068
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.01.2003 - V R 16/02

    Umsatzsteuerliche Behandlung des CG Car-Garantiemodells

    Auszug aus FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05
    Hiergegen legte die Klägerin am 20. April 2004 Einspruch ein und verwies zur Begründung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Januar 2003 ( V R 16/02, BStBl II 2003, 445 ), wonach die Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze steuerfrei sei.

    Dem Garantienehmer stand danach im Streitfall - anders als in dem vom BFH mit Urteil vom 16. Januar 2003 ( V R 16/02, BFHE 201, 343 , BStBl II 2003, 445 ) entschiedenen Fall - nur ein Anspruch gegen der Klägerin zu.

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 16. Januar 2003 a.a.O.) ist ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer Sicherheit i.S. von § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG gegeben, wenn eine Garantie übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintritt oder dass sich die Gefahr eines künftigen Schadens nicht verwirklicht.

  • EuGH, 19.04.2007 - C-455/05

    Velvet & Steel Immobilien - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art.

    Auszug aus FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05
    Der EuGH hat mit Urteil vom 19. April 2007 (Rs. C-455/05, Velvet & Steel Immobilien und Handels GmbH, Slg. 2007 I-03225) entschieden, dass Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2 der 6. EG-RL dahin auszulegen ist, dass der Begriff der "Übernahme von Verbindlichkeiten" andere als Geldverbindlichkeiten, wie z.B. die Verpflichtung, eine Immobilie zu renovieren, aus dem Anwendungsbereich dieser Bestimmung ausschließt.
  • BFH, 09.10.2002 - V R 67/01

    Aufpreis

    Auszug aus FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05
    Der BFH hat sich damit auf die gleichen Gründe gestützt, die er bereits in seiner Entscheidung zum Versicherungsmodell (Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 67/01, BStBl II 2003, 378 , bestätigt durch Urteil vom 30. Januar 2003 V R 13/02, BFH/NV 2003, 669 ) angeführt hatte.
  • BFH, 31.05.2001 - V R 97/98

    Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung von Sportanlagen

    Auszug aus FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05
    Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen; entscheidend ist die Sicht des Durchschnittsverbrauchers (Urteil des EuGH vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, Card Protection Plan Ltd., Slg. 1999, I-973; BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555 , BStBl II 2001, 658 ).
  • BFH, 15.07.2004 - V R 27/03

    Schönheitsoperationen sind umsatzsteuerpflichtig

    Auszug aus FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05
    Grundsätzlich ergibt sich die Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts bereits aus der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung der Gerichte und der sonstigen Träger öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alle zur Erreichung der durch die Richtlinie vorgeschriebenen Ziele erforderlichen Maßnahmen zu treffen (st. Rspr. des EuGH und des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 27/03, BFHE 206, 471 , BStBl II 2004, 862 ).
  • EuGH, 04.05.2006 - C-169/04

    Abbey National - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe d

    Auszug aus FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05
    Obwohl diese Umsätze, die durch die Art. der erbrachten Dienstleistungen definiert würden, nicht notwendigerweise von Banken oder Finanzinstituten getätigt werden müssten (Vgl. EuGH-Urteil vom 26. Juni 2003 Abbey National Rs. C-169/04, Slg 2006, I-4027), fielen sie dennoch in ihrer Gesamtheit in den Bereich der Finanzgeschäfte.
  • BFH, 30.01.2003 - V R 13/02

    Umsatzsteuerliche Behandlung von sog. Garantie-Modellen

    Auszug aus FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05
    Der BFH hat sich damit auf die gleichen Gründe gestützt, die er bereits in seiner Entscheidung zum Versicherungsmodell (Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 67/01, BStBl II 2003, 378 , bestätigt durch Urteil vom 30. Januar 2003 V R 13/02, BFH/NV 2003, 669 ) angeführt hatte.
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05
    Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen; entscheidend ist die Sicht des Durchschnittsverbrauchers (Urteil des EuGH vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, Card Protection Plan Ltd., Slg. 1999, I-973; BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555 , BStBl II 2001, 658 ).
  • BFH, 10.02.2010 - XI R 49/07

    Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung

    ee) Soweit der Kläger ferner auf das (nicht rechtskräftige) Urteil des FG Münster vom 8. Juni 2009  5 K 3002/05 U (EFG 2009, 2068) verweist, wonach eine reine Händlergarantie als bloße Verlängerung der ursprünglichen Werksgarantie kein besonderes eigenes Gewicht habe und deshalb aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers als eine unselbstständige Nebenleistung zum jeweiligen Fahrzeugverkauf anzusehen sei, ergibt sich aus diesem Urteil ebenfalls nicht, dass bei einem "Kombinationsmodell" die Gesamtleistung insgesamt als Verschaffung von Versicherungsschutz zu qualifizieren ist.
  • FG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - 1 K 1195/13

    Umsatzsteuerlich einheitliche Leistung bei Verlängerung der gesetzlichen

    Im Übrigen habe das Finanzgericht Münster die Streitfrage in ihrem Sinne entschieden (Hinweis auf Urteil vom 8. Juni 2009 5 K 3002/05 U, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 2068) und der Bundesfinanzhof (BFH) habe dieses Urteil bestätigt (Hinweis auf Beschluss nach § 126a der Finanzgerichtsordnung -FGO- vom 29. September 2010 XI R 23/09, n.v.).

    Nach diesen Maßstäben sind die Lieferung der X-geräte und die Gewährleistungsübernahme als eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung anzusehen (im Ergebnis ebenso FG Münster, Urteil vom 8. Juni 2009 5 K 3002/05 U, EFG 2009, 2068; bestätigt durch BFH-Beschluss nach § 126a FGO vom 29. September 2010 XI R 23/09, n.v., zum sog. Händlermodell im Pkw-Handel).

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Rechtsprechung
   FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05 U   

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https://dejure.org/2009,16802
FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05 U (https://dejure.org/2009,16802)
FG Münster, Entscheidung vom 05.06.2009 - 5 K 3002/05 U (https://dejure.org/2009,16802)
FG Münster, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 5 K 3002/05 U (https://dejure.org/2009,16802)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 4 Nr. 8 Buchst. g, 4 Nr. 10 Buchst. b UStG
    Auch die händlereigene Garantie unterfällt der Umsatzsteuerpflicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.01.2003 - V R 16/02

    Umsatzsteuerliche Behandlung des CG Car-Garantiemodells

    Auszug aus FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05
    Hiergegen legte die Klägerin am 20. April 2004 Einspruch ein und verwies zur Begründung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Januar 2003 (V R 16/02, BStBl II 2003, 445), wonach die Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze steuerfrei sei.

    Dem Garantienehmer stand danach im Streitfall - anders als in dem vom BFH mit Urteil vom 16. Januar 2003 (V R 16/02, BFHE 201, 343, BStBl II 2003, 445) entschiedenen Fall - nur ein Anspruch gegen der Klägerin zu.

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 16. Januar 2003 a.a.O.) ist ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer Sicherheit i.S. von § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG gegeben, wenn eine Garantie übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintritt oder dass sich die Gefahr eines künftigen Schadens nicht verwirklicht.

  • BFH, 15.07.2004 - V R 27/03

    Schönheitsoperationen sind umsatzsteuerpflichtig

    Auszug aus FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05
    Grundsätzlich ergibt sich die Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts bereits aus der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung der Gerichte und der sonstigen Träger öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alle zur Erreichung der durch die Richtlinie vorgeschriebenen Ziele erforderlichen Maßnahmen zu treffen (st. Rspr. des EuGH und des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 27/03, BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05
    Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen; entscheidend ist die Sicht des Durchschnittsverbrauchers (Urteil des EuGH vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, Card Protection Plan Ltd., Slg. 1999, I-973; BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-455/05

    Velvet & Steel Immobilien - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art.

    Auszug aus FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05
    Der EuGH hat mit Urteil vom 19. April 2007 (Rs. C-455/05, Velvet & Steel Immobilien und Handels GmbH, Slg. 2007 I-03225) entschieden, dass Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2 der 6. EG-RL dahin auszulegen ist, dass der Begriff der "Übernahme von Verbindlichkeiten" andere als Geldverbindlichkeiten, wie z.B. die Verpflichtung, eine Immobilie zu renovieren, aus dem Anwendungsbereich dieser Bestimmung ausschließt.
  • BFH, 31.05.2001 - V R 97/98

    Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung von Sportanlagen

    Auszug aus FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05
    Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen; entscheidend ist die Sicht des Durchschnittsverbrauchers (Urteil des EuGH vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, Card Protection Plan Ltd., Slg. 1999, I-973; BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658).
  • EuGH, 04.05.2006 - C-169/04

    Abbey National - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe d

    Auszug aus FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05
    Obwohl diese Umsätze, die durch die Art der erbrachten Dienstleistungen definiert würden, nicht notwendigerweise von Banken oder Finanzinstituten getätigt werden müssten (Vgl. EuGH-Urteil vom 26. Juni 2003 Abbey National Rs. C-169/04, Slg 2006, I-4027), fielen sie dennoch in ihrer Gesamtheit in den Bereich der Finanzgeschäfte.
  • BFH, 09.10.2002 - V R 67/01

    Aufpreis

    Auszug aus FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05
    Der BFH hat sich damit auf die gleichen Gründe gestützt, die er bereits in seiner Entscheidung zum Versicherungsmodell (Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 67/01, BStBl II 2003, 378, bestätigt durch Urteil vom 30. Januar 2003 V R 13/02, BFH/NV 2003, 669) angeführt hatte.
  • BFH, 30.01.2003 - V R 13/02

    Umsatzsteuerliche Behandlung von sog. Garantie-Modellen

    Auszug aus FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05
    Der BFH hat sich damit auf die gleichen Gründe gestützt, die er bereits in seiner Entscheidung zum Versicherungsmodell (Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 67/01, BStBl II 2003, 378, bestätigt durch Urteil vom 30. Januar 2003 V R 13/02, BFH/NV 2003, 669) angeführt hatte.
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