Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 04.12.2012 - 5 K 3056/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46884
VG Karlsruhe, 04.12.2012 - 5 K 3056/12 (https://dejure.org/2012,46884)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.12.2012 - 5 K 3056/12 (https://dejure.org/2012,46884)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - 5 K 3056/12 (https://dejure.org/2012,46884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • lda.brandenburg.de PDF

    Interessenabwägung, Prozessuales, Veröffentlichung von Informationen

  • fragdenstaat.de

    Interessenabwägung - Prozessuales - Veröffentlichung von Informationen

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Prozessuales, Veröffentlichung von Informationen, Interessenabwägung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2009 - 2 S 1457/09

    "Rechnung" der Stadtwerke als Verwaltungsakt?

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.12.2012 - 5 K 3056/12
    Zu würdigen ist der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich der Gesamtumstände (siehe VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.10.2009 - 2 S 1457/09 - juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • VG Karlsruhe, 07.11.2012 - 2 K 2430/12

    Information über Hygienemängel in Gaststätte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.12.2012 - 5 K 3056/12
    Bei dem Schreiben des Antragsgegners vom 09.10.2012, in dem er dem Antragsteller mitteilt, dass die oben wiedergegebene Information frühestens ab dem 18.10.2012 im Internet auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises veröffentlicht wird, handelt es sich um keinen Verwaltungsakt (vgl. hierzu und zum Nachfolgenden: VG Karlsruhe, Beschluss vom 07.11.2012 - 2 K 2430/12 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12

    Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 4. Dezember 2012 - 5 K 3056/12 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Untersagung, das Ergebnis einer amtlichen Kontrolle des Betriebs des Antragstellers am 13. September 2012 im Internetauftritt des Antragsgegners weiterhin zu veröffentlichen, unwirksam wird, wenn der Antragsteller nicht bis 1. März 2013 ein gerichtliches Hauptsacheverfahren eingeleitet hat oder sich ein anhängig gemachtes Hauptsacheverfahren (durch Zurücknahme oder auf andere Weise) in der Hauptsache ohne Sachentscheidung erledigt.
  • VG Ansbach, 18.03.2014 - AN 1 K 13.01466

    Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz durch das Landesamt für

    Diese Rechtsprechung habe das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 5 K 3056/12 bestätigt und nochmals die Notwendigkeit eines konkreten Produktbezugs ausdrücklich betont und daher eine bereits erfolgte Veröffentlichung für rechtswidrig erklärt.
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