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   FG Niedersachsen, 24.04.2014 - 5 K 358/13   

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https://dejure.org/2014,11694
FG Niedersachsen, 24.04.2014 - 5 K 358/13 (https://dejure.org/2014,11694)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.04.2014 - 5 K 358/13 (https://dejure.org/2014,11694)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. April 2014 - 5 K 358/13 (https://dejure.org/2014,11694)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11
    Umsatzsteuer : Ermäßigter Steuersatz; Sado/Maso-Studio in vermieteter Ferienwohnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer : Ermäßigter Steuersatz; Sado/Maso-Studio in vermieteter Ferienwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuer: SM-Studio in vermieteter Ferienwohnung schließt eine steuerbegünstigte Beherbergung nicht aus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das SM-Studio in der Ferienwohnung - und die Umsatzsteuer

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Ferienwohnung mit SM-Studio - Steuerbegünstigte "Beherbergung"?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermäßigter Steuersatz für die Vermietung einer Ferienwohnung mit eingerichtetem Sado/Maso (SM) Studio

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    SM-Studio in vermieteter Ferienwohnung schließt eine steuerbegünstigte Beherbergung nicht aus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - SM-Studio in vermieteter Ferienwohnung schließt eine steuerbegünstigte "Beherbergung" nicht aus

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sado-Maso-Studio in der Ferienwohnung - Welchen Steuersatz muss das Finanzamt dem Vermieter dafür berechnen?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vermietung einer Ferienwohnung mit besonderen Räumlichkeiten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vermietung einer Ferienwohnung mit "besonderen" Räumlichkeiten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ermäßigter Steuersatz bei Sado-Maso-Ferienhaus-Vermietung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    SM-Studio in vermieteter Ferienwohnung schließt eine steuerbegünstigte Beherbergung nicht aus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine steuerbegünstigte "Beherbergung" für SM-Studio in vermieteter Ferienwohnung - "Besondere Räumlichkeiten" dienen nicht unmittelbar der Vermietung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Ferienwohnung
    Umsatzsteuer

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1440
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Düsseldorf, 01.06.2012 - 1 K 2723/10

    Bordelle unterfallen nicht dem ermäßigten Mehrwehrsteuersatz für Hotels

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2014 - 5 K 358/13
    Liegt der Schwerpunkt der Leistung nicht in der Überlassung zu Wohn- oder Schlafmöglichkeiten, sondern steht bei der Raumüberlassung die Möglichkeit im Vordergrund, in den überlassenen Räumen sexuelle Leistungen gegen Entgelt zu erbringen und zu konsumieren, wie dies z. B. bei Räumlichkeiten in einem Bordellbetrieb der Fall ist, sind die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG nicht erfüllt (BFH-Urteil vom 22.08.2013 V R 18/12, BStBl II 2013, 1058; FG Düsseldorf vom 01.06.2012, 1 K 2723/10 U, EFG 2012, 1699 - Rev. XI R 30/12; Heidner in Bunjes, UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 11 Rz. 225; Nieskens in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 11 Anm. 53; Klenk in Sölch/Ringleb, UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 11 Rz. 542).

    Die Abgrenzung im Einzelnen kann schwierig sein und ist teilweise umstritten (vgl. BFH-Urteil vom 24.04.2013 XI R 3/11, BStBl II 2014, 86 - zu Frühstücksleistungen; FG Düsseldorf vom 01.06.2012, 1 K 2723/10 U, EFG 2012, 1699, Rev. XI R 30/12 - zur Zimmerüberlassung an Prostituierte und FG Niedersachen vom 16.01.2014 5 K 273/13, Rev. XI R 11/14 - Überlassung von Pkw-Plätzen an Hotelgäste).

  • BFH, 24.04.2013 - XI R 3/11

    Regelsteuersatz für Frühstücksleistungen an Hotelgäste - Aufteilungsgebot -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2014 - 5 K 358/13
    Damit normiert § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG ein Aufteilungsgebot für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen (BFH-Urteil vom 24.04.2013 XI R 3/11, BStBl II 2014, 86).

    Die Abgrenzung im Einzelnen kann schwierig sein und ist teilweise umstritten (vgl. BFH-Urteil vom 24.04.2013 XI R 3/11, BStBl II 2014, 86 - zu Frühstücksleistungen; FG Düsseldorf vom 01.06.2012, 1 K 2723/10 U, EFG 2012, 1699, Rev. XI R 30/12 - zur Zimmerüberlassung an Prostituierte und FG Niedersachen vom 16.01.2014 5 K 273/13, Rev. XI R 11/14 - Überlassung von Pkw-Plätzen an Hotelgäste).

  • BFH, 05.06.2014 - XI R 30/12
    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2014 - 5 K 358/13
    Liegt der Schwerpunkt der Leistung nicht in der Überlassung zu Wohn- oder Schlafmöglichkeiten, sondern steht bei der Raumüberlassung die Möglichkeit im Vordergrund, in den überlassenen Räumen sexuelle Leistungen gegen Entgelt zu erbringen und zu konsumieren, wie dies z. B. bei Räumlichkeiten in einem Bordellbetrieb der Fall ist, sind die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG nicht erfüllt (BFH-Urteil vom 22.08.2013 V R 18/12, BStBl II 2013, 1058; FG Düsseldorf vom 01.06.2012, 1 K 2723/10 U, EFG 2012, 1699 - Rev. XI R 30/12; Heidner in Bunjes, UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 11 Rz. 225; Nieskens in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 11 Anm. 53; Klenk in Sölch/Ringleb, UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 11 Rz. 542).

    Die Abgrenzung im Einzelnen kann schwierig sein und ist teilweise umstritten (vgl. BFH-Urteil vom 24.04.2013 XI R 3/11, BStBl II 2014, 86 - zu Frühstücksleistungen; FG Düsseldorf vom 01.06.2012, 1 K 2723/10 U, EFG 2012, 1699, Rev. XI R 30/12 - zur Zimmerüberlassung an Prostituierte und FG Niedersachen vom 16.01.2014 5 K 273/13, Rev. XI R 11/14 - Überlassung von Pkw-Plätzen an Hotelgäste).

  • EuGH, 16.12.2010 - C-270/09

    Macdonald Resorts Limited - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2014 - 5 K 358/13
    33 Die Vermietung besteht im Wesentlichen darin, dem Mieter auf bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht einzuräumen, ein Grundstück (Gebäude) so in Besitz zu nehmen, als ob er dessen Eigentümer wäre, und jede andere Person von diesem Rechts auszuschließen (vgl. z. B. EuGH-Urteil vom 16.12.2010 C-270/09, Mac Donald Resorts, DStR 2011, 119).
  • BFH, 01.03.2016 - XI R 11/14

    Zur Steuerermäßigung für Beherbergungsleistungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2014 - 5 K 358/13
    Die Abgrenzung im Einzelnen kann schwierig sein und ist teilweise umstritten (vgl. BFH-Urteil vom 24.04.2013 XI R 3/11, BStBl II 2014, 86 - zu Frühstücksleistungen; FG Düsseldorf vom 01.06.2012, 1 K 2723/10 U, EFG 2012, 1699, Rev. XI R 30/12 - zur Zimmerüberlassung an Prostituierte und FG Niedersachen vom 16.01.2014 5 K 273/13, Rev. XI R 11/14 - Überlassung von Pkw-Plätzen an Hotelgäste).
  • BFH, 19.10.2011 - XI R 20/09

    Keine Steuerfreiheit von Personalgestellungs- und Beratungsleistungen einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2014 - 5 K 358/13
    Eine Nebenleistung liegt vor, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des leistenden Unternehmers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen; sie "teilt das steuerliche Schicksal der Hauptleistung", d. h. sie wird umsatzsteuerrechtlich wie die Hauptleistung behandelt (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 19. Oktober 2011 XI R 20/09, BStBl II 2012, 374, unter II.2.a).
  • FG Niedersachsen, 28.01.2014 - 5 K 273/13

    Versteuerung der kalkulatorischen Kosten für eine unentgeltliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2014 - 5 K 358/13
    Die Abgrenzung im Einzelnen kann schwierig sein und ist teilweise umstritten (vgl. BFH-Urteil vom 24.04.2013 XI R 3/11, BStBl II 2014, 86 - zu Frühstücksleistungen; FG Düsseldorf vom 01.06.2012, 1 K 2723/10 U, EFG 2012, 1699, Rev. XI R 30/12 - zur Zimmerüberlassung an Prostituierte und FG Niedersachen vom 16.01.2014 5 K 273/13, Rev. XI R 11/14 - Überlassung von Pkw-Plätzen an Hotelgäste).
  • BFH, 22.08.2013 - V R 18/12

    Zimmervermietung an Prostituierte - Kein ermäßigter Umsatzsteuertarif

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2014 - 5 K 358/13
    Liegt der Schwerpunkt der Leistung nicht in der Überlassung zu Wohn- oder Schlafmöglichkeiten, sondern steht bei der Raumüberlassung die Möglichkeit im Vordergrund, in den überlassenen Räumen sexuelle Leistungen gegen Entgelt zu erbringen und zu konsumieren, wie dies z. B. bei Räumlichkeiten in einem Bordellbetrieb der Fall ist, sind die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG nicht erfüllt (BFH-Urteil vom 22.08.2013 V R 18/12, BStBl II 2013, 1058; FG Düsseldorf vom 01.06.2012, 1 K 2723/10 U, EFG 2012, 1699 - Rev. XI R 30/12; Heidner in Bunjes, UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 11 Rz. 225; Nieskens in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 11 Anm. 53; Klenk in Sölch/Ringleb, UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 11 Rz. 542).
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