Rechtsprechung
   VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 3822/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28208
VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 3822/08 (https://dejure.org/2009,28208)
VG Bremen, Entscheidung vom 07.05.2009 - 5 K 3822/08 (https://dejure.org/2009,28208)
VG Bremen, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 5 K 3822/08 (https://dejure.org/2009,28208)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,28208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Kfz-Umsetzungsgebühren

    Auszug aus VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 3822/08
    Nach diesem durch die bundesrechtlichen Spezialvorschriften der StVO geprägten Bekanntgabebegriff ist es für die Wirksamkeit des Verkehrszeichens unerheblich, ob der Betroffene es tatsächlich wahrgenommen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, Az. 11 C 15/95).

    Während Verkehrsschilder für den fließenden Verkehr so aufgestellt oder angebracht sein müssen, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer sie schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, a.a.O.), ist ein Teilnehmer am ruhenden Verkehr gerade in einer Großstadt, wo er mit Park- 6.

    Das somit wirksam angeordnete Halteverbotszeichen enthält neben dem Verbot des Haltens zugleich das Gebot des Wegfahrens und hält damit zur Vornahme einer vertretbaren Handlung an (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, Az. 11 C 15/95).

  • VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 3876/08

    Abschleppen eines im absoluten Halteverbot abgestellten Fahrzeugs - Grundsatz der

    Auszug aus VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 3822/08
    Dass auch in anderen Fällen keine Halteranfrage erfolgte und der Fall der Klägerin somit keinen Einzelfall darstellt, zeigt sich bereits daran, dass nur wenige Minuten vor der streitgegenständlichen Abschleppmaßnahme in derselben Parkbucht ein weiteres Fahrzeug - ebenfalls ohne vorangegangene Halteranfrage - abgeschleppt wurde (vgl. dazu Klageverfahren 5 K 3876/08).
  • VGH Hessen, 22.05.1990 - 11 UE 2056/89

    Bestimmtheit eines Polizeikostenbescheides - Bezeichnung des Adressaten;

    Auszug aus VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 3822/08
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung ist das Abschleppen eines im absoluten Haltverbot verbotswidrig abgestellten Kfz möglich, ohne dass es einer konkreten Verkehrsbehinderung bedarf (vgl. BayVGH, Urt. v. 17.09.1991, Az. 21 B 91.289; VGH Mannheim, Urt. v. 15.01.1990, Az. 1 S 3673/88; VGH Kassel, Urt. v. 22.05.1990, Az. 11 UE 2056/89).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1990 - 1 S 3673/88

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 3822/08
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung ist das Abschleppen eines im absoluten Haltverbot verbotswidrig abgestellten Kfz möglich, ohne dass es einer konkreten Verkehrsbehinderung bedarf (vgl. BayVGH, Urt. v. 17.09.1991, Az. 21 B 91.289; VGH Mannheim, Urt. v. 15.01.1990, Az. 1 S 3673/88; VGH Kassel, Urt. v. 22.05.1990, Az. 11 UE 2056/89).
  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Wirksamkeit ; Parkverbotschilder; Halteverbotsschilder

    Auszug aus VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 3822/08
    Ein solches Vorgehen ist wegen der ungewissen Erfolgsaussichten und der damit verbundenen Verzögerungen regelmäßig nicht so erfolgversprechend wie das Abschleppen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.02.2002, Az. 3 B 149/01).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1997 - 5 A 4278/95

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 3822/08
    und Haltverboten zu rechnen hat, grundsätzlich verpflichtet, sich nach etwa vorhandenen entsprechenden Verkehrszeichen mit aller Sorgfalt umzusehen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 25.11.2004, Az. 5 A 850/03 und v. 11.06.1997, Az. 5 A 4278/95).
  • BVerwG, 30.05.1989 - 7 B 79.89
    Auszug aus VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 3822/08
    Da keine konkreten Umstände vorlagen, aufgrund derer die Polizeibeamten davon ausgehen konnten, dass der bzw. die Fahrer/in ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zum umgehenden Entfernen des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs veranlasst werden konnte, war das Abschleppen des verbotswidrig in einer absoluten Haltverbotszone parkenden Fahrzeugs verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, Az. 7 B 79/89; OVG Bremen, Urt. v. 12.03.1985, Az. 1 BA 66/84, und 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschl. v. 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84).).
  • OVG Bremen, 20.11.1984 - 1 BA 65/84
    Auszug aus VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 3822/08
    Da keine konkreten Umstände vorlagen, aufgrund derer die Polizeibeamten davon ausgehen konnten, dass der bzw. die Fahrer/in ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zum umgehenden Entfernen des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs veranlasst werden konnte, war das Abschleppen des verbotswidrig in einer absoluten Haltverbotszone parkenden Fahrzeugs verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, Az. 7 B 79/89; OVG Bremen, Urt. v. 12.03.1985, Az. 1 BA 66/84, und 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschl. v. 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84).).
  • VGH Bayern, 17.09.1991 - 21 B 91.289

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 3822/08
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung ist das Abschleppen eines im absoluten Haltverbot verbotswidrig abgestellten Kfz möglich, ohne dass es einer konkreten Verkehrsbehinderung bedarf (vgl. BayVGH, Urt. v. 17.09.1991, Az. 21 B 91.289; VGH Mannheim, Urt. v. 15.01.1990, Az. 1 S 3673/88; VGH Kassel, Urt. v. 22.05.1990, Az. 11 UE 2056/89).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2004 - 5 A 850/03

    Abschleppen; Kostenerstattung; Parkverbot; Halter; Fahrer

    Auszug aus VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 3822/08
    und Haltverboten zu rechnen hat, grundsätzlich verpflichtet, sich nach etwa vorhandenen entsprechenden Verkehrszeichen mit aller Sorgfalt umzusehen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 25.11.2004, Az. 5 A 850/03 und v. 11.06.1997, Az. 5 A 4278/95).
  • OVG Bremen, 17.12.1985 - 1 BA 71/85
  • OVG Hamburg, 30.06.2009 - 3 Bf 408/08

    Verkehrszeichen; Halteverbot; Sichtbarkeitsgrundsatz

    In der Rechtsprechung und Literatur ist dementsprechend weithin anerkannt, dass an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen, die den ruhenden Verkehr betreffen, niedrigere Anforderungen zu stellen sind als an solche des fließenden Verkehrs (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 25.11.2004, DAR 2005, 169; Beschl. vom 11.6.1997, DAR 1997, 366; VG Bremen, Urt. v. 7.5.2009, 5 K 3822/08, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 13.11.1978, VRS 57, 137; König in: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., 2007, § 39 StVO Rn. 33).
  • VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 3876/08

    Zum Abschleppen eines im Halteverbot geparkten Fahrzeugs

    Dies ist dem Gericht aus dem parallel gelagerten Verfahren 5 K 3822/08 (vgl. Urt. v. 07.05.2009 -juris-) bekannt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht