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   VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 3876/08   

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VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 3876/08 (https://dejure.org/2009,40043)
VG Bremen, Entscheidung vom 13.08.2009 - 5 K 3876/08 (https://dejure.org/2009,40043)
VG Bremen, Entscheidung vom 13. August 2009 - 5 K 3876/08 (https://dejure.org/2009,40043)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 3876/08
    Nach diesem durch die bundesrechtlichen Spezialvorschriften der StVO geprägten Bekanntgabebegriff ist es für die Wirksamkeit des Verkehrszeichens unerheblich, ob der Betroffene es tatsächlich wahrgenommen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, Az. 11 C 15/95).

    Während Verkehrsschilder für den fließenden Verkehr so aufgestellt oder angebracht sein müssen, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer sie schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, a.a.O.), ist ein Teilnehmer am ruhenden Verkehr gerade in einer Großstadt, wo er mit Park- und Haltverboten zu rechnen hat, grundsätzlich verpflichtet, sich nach etwa vorhandenen entsprechenden Verkehrszeichen mit aller Sorgfalt umzusehen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 25.11.2004, Az. 5 A 850/03 und v. 11.06.1997, Az. 5 A 4278/95).

    Das Halteverbotszeichen enthielt neben dem Verbot des Haltens zugleich das Gebot des Wegfahrens und hielt damit zur Vornahme einer vertretbaren Handlung an (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, Az. 11 C 15/95).

    Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung, wonach es im Falle des Aufstellens mobiler Haltverbotszeichen zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich sei, eine Vorlaufzeit von drei Tagen einzuhalten, bezieht sich lediglich auf solche Fälle, in denen der Fahrzeugführer keine subjektive Kenntnis von dem Verkehrszeichen erlangt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, Az. 11 C 15/95).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1997 - 5 A 4278/95

    Wirksamkeit ; Parkverbotschilder; Halteverbotsschilder

    Auszug aus VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 3876/08
    Während Verkehrsschilder für den fließenden Verkehr so aufgestellt oder angebracht sein müssen, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer sie schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, a.a.O.), ist ein Teilnehmer am ruhenden Verkehr gerade in einer Großstadt, wo er mit Park- und Haltverboten zu rechnen hat, grundsätzlich verpflichtet, sich nach etwa vorhandenen entsprechenden Verkehrszeichen mit aller Sorgfalt umzusehen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 25.11.2004, Az. 5 A 850/03 und v. 11.06.1997, Az. 5 A 4278/95).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2004 - 5 A 850/03

    Kfz-Umsetzungsgebühren

    Auszug aus VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 3876/08
    Während Verkehrsschilder für den fließenden Verkehr so aufgestellt oder angebracht sein müssen, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer sie schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, a.a.O.), ist ein Teilnehmer am ruhenden Verkehr gerade in einer Großstadt, wo er mit Park- und Haltverboten zu rechnen hat, grundsätzlich verpflichtet, sich nach etwa vorhandenen entsprechenden Verkehrszeichen mit aller Sorgfalt umzusehen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 25.11.2004, Az. 5 A 850/03 und v. 11.06.1997, Az. 5 A 4278/95).
  • VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 3822/08

    Abschleppkosten bei Parken in Haltverbotszone aus Anlass einer Veranstaltung nach

    Auszug aus VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 3876/08
    Dies ist dem Gericht aus dem parallel gelagerten Verfahren 5 K 3822/08 (vgl. Urt. v. 07.05.2009 -juris-) bekannt.
  • VG Leipzig, 14.11.2007 - 1 K 483/06
    Auszug aus VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 3876/08
    Weist die Behörde die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen wie auch deren Anwesenheit und Wahrnehmbarkeit zu Beginn der Vollstreckungsmaßnahme nach, besteht ein Anscheinsbeweis für die ununterbrochene Anwesenheit und Wahrnehmbarkeit der Verkehrszeichen vor Ort (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 14.11.2007, Az. 1 K 483/06).
  • BVerwG, 30.05.1989 - 7 B 79.89

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 3876/08
    Da keine konkreten Umstände vorlagen, aufgrund derer der Polizeibeamte davon ausgehen konnte, dass der bzw. die Fahrer/in ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zum umgehenden Entfernen des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs veranlasst werden konnte, war das Abschleppen des verbotswidrig in einer absoluten Haltverbotszone parkenden Fahrzeugs verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, Az. 7 B 79/89; OVG Bremen, Urt. v. 12.03.1985, Az. 1 BA 66/84, und 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschl. v. 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84).
  • OVG Bremen, 20.11.1984 - 1 BA 65/84
    Auszug aus VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 3876/08
    Da keine konkreten Umstände vorlagen, aufgrund derer der Polizeibeamte davon ausgehen konnte, dass der bzw. die Fahrer/in ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zum umgehenden Entfernen des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs veranlasst werden konnte, war das Abschleppen des verbotswidrig in einer absoluten Haltverbotszone parkenden Fahrzeugs verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, Az. 7 B 79/89; OVG Bremen, Urt. v. 12.03.1985, Az. 1 BA 66/84, und 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschl. v. 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84).
  • OVG Bremen, 17.12.1985 - 1 BA 71/85

    Abschleppen; Kostenerstattung; Parkverbot; Halter; Fahrer

    Auszug aus VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 3876/08
    Da keine konkreten Umstände vorlagen, aufgrund derer der Polizeibeamte davon ausgehen konnte, dass der bzw. die Fahrer/in ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zum umgehenden Entfernen des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs veranlasst werden konnte, war das Abschleppen des verbotswidrig in einer absoluten Haltverbotszone parkenden Fahrzeugs verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, Az. 7 B 79/89; OVG Bremen, Urt. v. 12.03.1985, Az. 1 BA 66/84, und 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschl. v. 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1990 - 1 S 3673/88

    Bestimmtheit eines Polizeikostenbescheides - Bezeichnung des Adressaten;

    Auszug aus VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 3876/08
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung ist das Abschleppen eines im absoluten Haltverbot verbotswidrig abgestellten Kfz möglich, ohne dass es einer konkreten Verkehrsbehinderung bedarf (vgl. BayVGH, Urt. v. 17.09.1991, Az. 21 B 91.289; VGH Mannheim, Urt. v. 15.01.1990, Az. 1 S 3673/88; VGH Kassel, Urt. v. 22.05.1990, Az. 11 UE 2056/89).
  • VGH Bayern, 17.09.1991 - 21 B 91.289
    Auszug aus VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 3876/08
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung ist das Abschleppen eines im absoluten Haltverbot verbotswidrig abgestellten Kfz möglich, ohne dass es einer konkreten Verkehrsbehinderung bedarf (vgl. BayVGH, Urt. v. 17.09.1991, Az. 21 B 91.289; VGH Mannheim, Urt. v. 15.01.1990, Az. 1 S 3673/88; VGH Kassel, Urt. v. 22.05.1990, Az. 11 UE 2056/89).
  • VGH Hessen, 22.05.1990 - 11 UE 2056/89

    Abschleppen eines im absoluten Halteverbot abgestellten Fahrzeugs - Grundsatz der

  • VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 389/19

    Abschleppkosten

    Wenn die Behörde die Aufstellung nachweist, besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Verkehrsschilder durchgängig gestanden haben (vgl. etwa VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 26. Februar 2019 - 5 K 814/18.NW -, juris, Rn. 39; VG Bremen, Urteil vom 13. August 2009 - 5 K 3876/08 -, juris, Rn. 18; VG Leipzig, Urteil vom 14. November 2007 - 1 K 483/06 -, juris, Rn. 34; siehe dazu auch BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10/15 -, NJW 2016, 2353, Rn. 22).
  • VG Düsseldorf, 06.10.2020 - 14 K 6187/19

    Abschleppen, mobiles absolutes Halteverbot, Anscheinsbeweis

    Damit besteht grundsätzlich ein Anscheinsbeweis für die ununterbrochene Anwesenheit und Wahrnehmbarkeit der Verkehrszeichen vor Ort, vgl. VG Bremen, Urteil vom 13. August 2009, - 5 K 3876/08 -, Juris, VG Leipzig, Urteil vom 14. November 2007, Az. 1 K 483/06, Juris.
  • VG Schwerin, 04.09.2013 - 7 A 1141/12

    Abschleppkosten: Wahrnehmbarkeit eines Behindertenparkplatzes, umstrittene

    Denn mindestens in diesem Zusammenhang kommt es dann doch auf die zwischen den Beteiligten streitige Frage an, ob das Verkehrszeichen 314 nebst Zusatzzeichen für den Kläger erkennbar war, als er die Schwerbehindertenparkplätze anfuhr, das Fahrzeug dort abstellte und sich danach bis zu seinem Aufbruch zum Stadtbummel am Abstellort aufhielt, und zwar nach objektiven Maßstäben und bei Aufbringung der gesteigerten Sorgfalt, die einem Teilnehmer am ruhenden Verkehr gerade in größeren Städten abzuverlangen ist (vgl. etwa die Nachweise einer dies für die wirksame Verlautbarung einer verkehrsrechtlichen Anordnung fordernden Rechtsprechung im Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 13. August 2009 - 5 K 3876/08 -, juris Rdnr. 20).

    Der erkennende Einzelrichter konnte die Erkennbarkeit im hier maßgeblichen Zeitpunkt, als der Kläger das Fahrzeug parkte und den Abstellort noch überwachen konnte, zwar nicht selbst beobachten, jedoch ist üblicherweise ein Anscheinsbeweis für die durchgehende Wahrnehmbarkeit eines den ruhenden Verkehr regelnden Verkehrszeichens für die betroffenen Verkehrsteilnehmer anzuerkennen, wenn dieses, wie im Streitfall, bei der Feststellung verbotswidrigen Parkens erkennbar ist und - was im Streitfall zu unterstellen ist - seine Anbringung die ordnungsgemäße Umsetzung einer verkehrsrechtlichen Anordnung darstellt (vgl., zu sogar nur vorübergehenden oder "mobilen" Beschilderungen, etwa die Urteile der Verwaltungsgerichte Potsdam vom 14. März 2012 - 10 K 59/08 -, juris Rdnr. 18, Köln vom 20. Dezember 2010 - 20 K 4677/10 -, juris Rdnr. 18 ff., Bremen vom 13. August 2009 - 5 K 3876/08 -, juris Rdnr. 18, Leipzig vom 14. November 2007 - 1 K 483/06 -, juris Rdnr. 34, sowie Ansbach vom 12. Juli 2001, a. a. O. Rdnr. 15 ff.).

  • VG Düsseldorf, 30.01.2020 - 14 K 6667/19
    Verwaltungsgericht (VG) Bremen, Urteil vom 13. August 2009 - 5 K 3876/08 -, Rn. 18, juris; VG Leipzig, Urteil vom 14. November 2007 - 1 K 483/06 -, Rn. 34, juris; VG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2010 - 20 K 4677/10 -, Rn. 18 ff., juris.

    VG Bremen, Urteil vom 13. August 2009 - 5 K 3876/08 -, Rn. 18, juris; VG Leipzig, Urteil vom 14. November 2007 - 1 K 483/06 -, Rn. 34, juris; VG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2010- 20 K 4677/10 -, Rn. 18 ff., juris.

  • VG München, 02.12.2022 - M 23 K 21.3603

    Abschleppkosten (mobile Halteverbotszone) - Anfechtungsklage

    Weist die Behörde die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen wie auch deren Anwesenheit und Wahrnehmbarkeit zu Beginn der Vollstreckungsmaßnahme nach, so legen diese Feststellungen bei derart typischen Geschehensabläufen im Sinne eines Anscheinsbeweises den Schluss nahe, dass die Haltverbotszone dergestalt errichtet wurde und auch in der Zwischenzeit unverändert ausgeschildert gewesen ist (vgl. Sächs.OVG, B.v. 28.4.2014 - 3 A 427/12 - juris Rn. 11; VG Düsseldorf, U.v. 30.1.2020 - 14 K 6667/19 - juris Rn. 51 ff. m.w.N.; VG Köln, U.v. 7.3.2013 - 20 K 6703/11 - juris Rn. 20 ff.; VG München, U.v. 29.12.2011 - M 7 K 11.2846 - juris Rn. 23; VG Bremen, U.v. 13.8.2009 - 5 K 3876/08 - juris Rn. 18; VG Leipzig, U.v. 14.11.2007 - 1 K 483/06 - juris Rn. 34).
  • VG München, 02.09.2015 - M 7 K 15.708

    Abschleppmaßnahme in der Halteverbotszone

    Die polizeilichen Feststellungen zur ordnungsgemäßen Errichtung der Halteverbotszone und zur unveränderten Beschilderung am Abschlepptag legen nach der Rechtsprechung im Sinne eines Anscheinsbeweises den Schluss nahe, dass die Halteverbotszone auch in der Zwischenzeit unverändert ausgeschildert gewesen ist (vgl. Sächs. OVG, B. v. 28.4.2014 - 3 A 427/12 - juris Rn. 11; VG München, U. v. 27.11.2013 - M 7 K 13.871 - unveröffentlicht; VG Köln, U. v. 7.3.2013 - 20 K 6703/11 - juris Rn. 20 ff.; VG Bremen, U. v. 13.8.2009 - 5 K 3876/08 - juris Rn. 18; VG Leipzig, U. v. 14.11.2007 - 1 K 483/06 - juris Rn. 34; VG Hamburg, Gerichtsbescheid v. 17.4.2002 - 2 VG 5093/99 - juris Rn. 19; VG Ansbach, U. v. 12.7.2001 - AN 5 K 01.00419 - juris Rn. 15 ff.).
  • VG Köln, 20.12.2010 - 20 K 4677/10

    Anscheinsbeweis für die ununterbrochene Anwesenheit und Wahrnehmbarkeit eines

    Damit besteht grundsätzlich ein Anscheinsbeweis für die ununterbrochene Anwesenheit und Wahrnehmbarkeit der Verkehrszeichen vor Ort, vgl. VG Bremen, Urteil vom 13.08.2009, - 5 K 3876/08 -, Juris, VG Leipzig, Urt. v. 14.11.2007, Az. 1 K 483/06), Juris.
  • VG München, 10.06.2015 - M 7 K 14.4416

    Parken im mobilen absoluten Halteverbot

    Die polizeilichen Feststellungen zur ordnungsgemäßen Errichtung der Halteverbotszone und zur unveränderten Beschilderung am Abschlepptag legen nach der Rechtsprechung im Sinne eines Anscheinsbeweises den Schluss nahe, dass die Halteverbotszone auch in der Zwischenzeit unverändert ausgeschildert gewesen ist (vgl. Sächs. OVG, B. v. 28. April 2014 - 3 A 427/12 - juris Rn 11; VG München, U. v. 27. November 2013 - M 7 K 13.871 - unveröffentlicht; VG Köln, U. v. 7. März 2013 - 20 K 6703/11 - juris Rn 20 ff.; VG Bremen, U. v. 13. August 2009 - 5 K 3876/08 - juris Rn 18; VG Leipzig, U. v. 14. November 2007 - 1 K 483/06 - juris Rn 34; VG Hamburg, Gerichtsbescheid v. 17. April 2002 - 2 VG 5093/99 - juris Rn 19; VG Ansbach, U. v. 12. Juli 2001 - AN 5 K 01.00419 - juris Rn 15 ff.).
  • VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 3822/08
    Dass auch in anderen Fällen keine Halteranfrage erfolgte und der Fall der Klägerin somit keinen Einzelfall darstellt, zeigt sich bereits daran, dass nur wenige Minuten vor der streitgegenständlichen Abschleppmaßnahme in derselben Parkbucht ein weiteres Fahrzeug - ebenfalls ohne vorangegangene Halteranfrage - abgeschleppt wurde (vgl. dazu Klageverfahren 5 K 3876/08).
  • VG München, 29.12.2011 - M 7 K 11.2846

    Abschleppmaßnahme - Parken im mobilen absoluten Halteverbot - Leerfahrt

    Um diesen Anschein zu erschüttern, genügt es nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht, dass die Klägerin das Vorhandensein der Beschilderung bloß unsubstantiiert bestreitet (vgl. VG Bremen, U. v. 13. August 2009 - 5 K 3876/08 - Rz 18; VG Leipzig, U. v. 14. November 2007 - 1 K 483/06 - Rz 34; VG Hamburg, Gerichtsbescheid v. 17. April 2002 - 2 VG 5093/99 - Rz 19).
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