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   VG Frankfurt/Main, 26.04.2012 - 5 K 3954/11.F   

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https://dejure.org/2012,33487
VG Frankfurt/Main, 26.04.2012 - 5 K 3954/11.F (https://dejure.org/2012,33487)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.04.2012 - 5 K 3954/11.F (https://dejure.org/2012,33487)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. April 2012 - 5 K 3954/11.F (https://dejure.org/2012,33487)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 4 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 7 Abs 1 GG
    Koedukativer Schwimmunterricht für Musliminnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Koedukativer Schwimmunterricht für Musliminnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Bremen, 11.02.2011 - 1 V 1754/10

    Befreiung von der Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht aus religiösen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.04.2012 - 5 K 3954/11
    Selbst wenn jedoch auch eine solche Glaubensregel im Fall der Klägerin zu berücksichtigen wäre, würde dies nicht zu einem Anspruch auf Befreiung vom Schwimmunterricht führen (a. A. VG Bremen, Beschl. v. 11.02.2011 - 1 V 1754/10).

    Dabei wird sie nach allgemeiner Lebenserfahrung zumindest gelegentlich auch mit dem Anblick von Männern konfrontiert, die weitgehend unbekleidet sind und etwa bei freiem Oberkörper nur Hosen in Form einer Badehose tragen (a.A. VG Bremen, Urt. v. 11.02.2011 - 1 V 1754/10).

  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 8.91

    Muslimin im Sportunterricht - Art. 4 GG, Abwägung mit Art. 7 Abs. 1 GG

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.04.2012 - 5 K 3954/11
    Sie stützt sich in ihrer Auffassung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.08.1993 - 6 C 8/91.

    Vielmehr kann davon erst dann ausgegangen werden, wenn der Konflikt zwischen den beiden betroffenen Rechtspositionen mit Verfassungsrang - dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag einerseits und dem Glaubensrecht der Schülerin aus Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG andererseits - im konkreten Einzelfall nicht auf andere, der Schülerin zumutbare Weise einem schonenden Ausgleich zugeführt werden kann, der kein völliges Zurücktreten des staatlichen Erziehungsauftrags im Bereich des Schwimmunterrichts zur Folge hat (Grundsatz der praktischen Konkordanz, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.05.2009 - 19 B 1362/08, 19 E 1161/08; so grundsätzlich auch BVerwG, Urt. v. 25.08.1993 - 6 C 8/91, Rz. 25 - zitiert nach juris).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.04.2012 - 5 K 3954/11
    Da schon hinsichtlich des ursprünglichen Verpflichtungsbegehrens der in der Vergangenheit liegende Zeitpunkt der Antragstellung zu Beginn des Schulhalbjahres der entscheidungserhebliche Zeitpunkt war, liegt mit dem nun verfolgten Feststellungsbegehren keine Änderung oder Erweiterung des ursprünglichen Antrags vor, die eine nach § 91 VwGO zu rechtfertigende Klageänderung darstellen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.05.2007 - 3 C 8/06 = BVerwGE 129, 27 = NJW 2007, 2790).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - 19 B 1362/08

    Keine Befreiung vom Schwimmunterricht für 9-jähriges muslimisches Mädchen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.04.2012 - 5 K 3954/11
    Vielmehr kann davon erst dann ausgegangen werden, wenn der Konflikt zwischen den beiden betroffenen Rechtspositionen mit Verfassungsrang - dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag einerseits und dem Glaubensrecht der Schülerin aus Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG andererseits - im konkreten Einzelfall nicht auf andere, der Schülerin zumutbare Weise einem schonenden Ausgleich zugeführt werden kann, der kein völliges Zurücktreten des staatlichen Erziehungsauftrags im Bereich des Schwimmunterrichts zur Folge hat (Grundsatz der praktischen Konkordanz, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.05.2009 - 19 B 1362/08, 19 E 1161/08; so grundsätzlich auch BVerwG, Urt. v. 25.08.1993 - 6 C 8/91, Rz. 25 - zitiert nach juris).
  • VG Düsseldorf, 22.04.2009 - 18 K 7793/08

    Schwimmunterricht Befreiung koedukativ Muslimin Islam Bekleidung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.04.2012 - 5 K 3954/11
    Schule findet nicht im isolierten Raum statt, sondern ist eingebunden in die Vielschichtigkeit und das soziale Gefüge der in Deutschland gelebten Gesellschaftsform (VG Düsseldorf, Urt. v. 22.04.2009 - 18 K 7793/08; Urt. v. 26.05.2009 - 18 L 695/09).
  • VG Düsseldorf, 26.05.2009 - 18 L 695/09

    Anspruch auf Befreiung einer muslimischen Schülerin vom koedukativ erteilten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.04.2012 - 5 K 3954/11
    Schule findet nicht im isolierten Raum statt, sondern ist eingebunden in die Vielschichtigkeit und das soziale Gefüge der in Deutschland gelebten Gesellschaftsform (VG Düsseldorf, Urt. v. 22.04.2009 - 18 K 7793/08; Urt. v. 26.05.2009 - 18 L 695/09).
  • VGH Hessen, 28.09.2012 - 7 A 1590/12

    Glaubensfreiheit und koedukativer Schwimmunterricht

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 26. April 2012 - 5 K 3954/11.F - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 26. April 2012 - 5 K 3954/11.F - die Klage der Klägerin abgewiesen.

    Das Berufungsgericht hat mit Beschluss vom 2. August 2012 - 7 A 1403/12.Z -, der der Klägerin am 3. August 2012 zugestellt worden ist, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 26. April 2012 - 5 K 3954/11.F - zugelassen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 26. April 2012 - 5 K 3954/11.F - abzuändern und festzustellen, dass der Bescheid des Schulleiters der xxx-Schule vom 6. September 2011 und der Widerspruchsbescheid des Staatlichen Schulamtes für die Stadt A-Stadt vom 10. Oktober 2011 rechtswidrig gewesen sind.

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