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   VG Berlin, 03.05.2013 - 5 K 441.12   

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https://dejure.org/2013,8947
VG Berlin, 03.05.2013 - 5 K 441.12 (https://dejure.org/2013,8947)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.05.2013 - 5 K 441.12 (https://dejure.org/2013,8947)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. Mai 2013 - 5 K 441.12 (https://dejure.org/2013,8947)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wahl der Frauenvertreterin

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wahl der Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz ist ungültig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wahl der Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz ungültig - Verletzung wesentlicher Vorschriften des Wahlverfahrens führt zur Ungültigkeit der Wahl

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06

    Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus VG Berlin, 03.05.2013 - 5 K 441.12
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat eine Zurechnung der Wahl bei Fehlen eines ausdrücklichen Bestellungsaktes und eines eigenen Anfechtungsrechts der Dienststelle bzw. ihres Leiters in seiner Rechtsprechung nicht ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2007 - BVerwG 6 A 1/06 - Juris Rn. 19 ff.; Urteil vom 19. September 2012 - BVerwG 6 A 7/11 - Juris Rn. 14; vgl. zu gegen das Land Berlin gerichteten Wahlanfechtungsklagen: VG Berlin, Urteil vom 5. November 2008 - VG 2 A 41.08 -, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juli 2010 - OVG 4 N 93.08 - ; VG Berlin, Urteil vom 16. September 2009 - VG 5 K 16.09 -, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juli 2010 - OVG 4 N 165.09 -).

    Eine nur denkbare Möglichkeit genügt nur dann nicht, die Anfechtung zu begründen, wenn sie nach der Lebenserfahrung vernünftigerweise nicht in Betracht zu ziehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2007 - BVerwG 6 A 1/06 -, Juris Rn. 45).

  • BVerwG, 19.09.2012 - 6 A 7.11

    Gleichstellungsrecht; Anfechtung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten;

    Auszug aus VG Berlin, 03.05.2013 - 5 K 441.12
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat eine Zurechnung der Wahl bei Fehlen eines ausdrücklichen Bestellungsaktes und eines eigenen Anfechtungsrechts der Dienststelle bzw. ihres Leiters in seiner Rechtsprechung nicht ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2007 - BVerwG 6 A 1/06 - Juris Rn. 19 ff.; Urteil vom 19. September 2012 - BVerwG 6 A 7/11 - Juris Rn. 14; vgl. zu gegen das Land Berlin gerichteten Wahlanfechtungsklagen: VG Berlin, Urteil vom 5. November 2008 - VG 2 A 41.08 -, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juli 2010 - OVG 4 N 93.08 - ; VG Berlin, Urteil vom 16. September 2009 - VG 5 K 16.09 -, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juli 2010 - OVG 4 N 165.09 -).
  • VG Wiesbaden, 18.03.2009 - 8 K 466/08

    Anfechtung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten; Wahlausschreiben;

    Auszug aus VG Berlin, 03.05.2013 - 5 K 441.12
    Es handelt sich um eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren, da hierdurch sichergestellt werden soll, dass alle wahlvorschlagsberechtigten Dienstkräfte die in § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 WOBFrau genannte zweiwöchige Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen voll ausschöpfen können (vgl. zur Parallelvorschrift des § 10 Abs. 2 der Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin in Dienststellen des Bundes - Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung (GleibWV): VG Wiesbaden, Beschluss vom 18. März 2009 - 8 K 466/08.WI - Juris Rn. 32).
  • VG Berlin, 10.12.2021 - 5 K 268.20

    Anfechtung der Wahl zur Frauenvertreterin

    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer ist - anders als der Beklagte meint - richtiger Beklagter der Rechtsträger der Dienststelle, in der die Wahl durchgeführt wurde (vgl. Urteile der Kammer vom 12. November 2021 - 5 K 341/20 -, juris Rn. 24; vom 9. Dezember 2019 - 5 K 93.19 -, juris Rn. 32 ff.; vom 3. Mai 2013 - 5 K 441.12 -, juris Rn. 15 ff.).

    Denn die Dienststelle stellt die Frauenvertreterin und ihre Stellvertreterin nach § 16 Abs. 3 LGG im erforderlichen Umfang von ihren Dienstgeschäften frei und stattet sie mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen personellen und sachlichen Mitteln aus (vgl. Urteil der Kammer vom 3. Mai 2013 - 5 K 441.12 -, juris Rn. 17).

  • VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 242.15

    Beteiligung der Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz für

    Es versteht sich nicht von selbst, dass dazu neben Beamtinnen und Arbeitnehmerinnen auch Richterinnen gehören (so ausdrücklich § 3 Nr. 4 BGleiG; in diesem Sinne für das Landesgleichstellungsgesetz allerdings auch das Urteil der Kammer vom 3. Mai 2013 - 5 K 441.12 - juris Rn. 20).
  • VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 58.16

    Dreimonatige Abordnung eines Richters; Zuständigkeit der Gesamt Frauenvertreterin

    Es versteht sich nicht von selbst, dass dazu neben Beamtinnen und Arbeitnehmerinnen auch Richterinnen gehören (so ausdrücklich § 3 Nr. 4 BGleiG; in diesem Sinne für das Landesgleichstellungsgesetz allerdings auch das Urteil der Kammer vom 3. Mai 2013 - 5 K 441.12 - juris Rn. 20).
  • VG Berlin, 06.05.2022 - 5 K 4.21
    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer ist die Klage gegen den Rechtsträger der Dienststelle, in der die Wahl durchgeführt wurde, zu richten (vgl. a.a.O., Rn. 37; Urteil vom 9. Dezember 2019 - 5 K 93.19 -, juris Rn. 32 ff.; Urteil vom 3. Mai 2013 - 5 K 441.12 -, juris Rn. 15 ff.).
  • VG Berlin, 12.11.2021 - 5 K 341.20

    Anfechtung der Wahl der Frauenvertreterin

    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer ist richtiger Beklagter der Rechtsträger der Dienststelle, in der die Wahl durchgeführt wurde (vgl. Urteil vom 9. Dezember 2019 - 5 K 93.19 -, juris Rn. 32 ff.; Urteil vom 3. Mai 2013 - 5 K 441.12 -, juris Rn. 15 ff.).
  • VG Berlin, 10.12.2021 - 5 K 362.20

    Anfechtung der Wahl der Frauenvertreterin

    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer ist richtiger Beklagter der Rechtsträger der Dienststelle, in der die Wahl durchgeführt wurde (vgl. Urteil vom 9. Dezember 2019 - 5 K 93.19 -, juris Rn. 32 ff.; Urteil vom 3. Mai 2013 - 5 K 441.12 -, juris Rn. 15 ff.).
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