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   FG Köln, 07.03.2012 - 5 K 4935/05   

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https://dejure.org/2012,85280
FG Köln, 07.03.2012 - 5 K 4935/05 (https://dejure.org/2012,85280)
FG Köln, Entscheidung vom 07.03.2012 - 5 K 4935/05 (https://dejure.org/2012,85280)
FG Köln, Entscheidung vom 07. März 2012 - 5 K 4935/05 (https://dejure.org/2012,85280)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gewerbebetrieb - Gewerbliche Vermögensverwaltung und Bewertung von Vorzugsaktien

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 09.03.1994 - II R 39/90

    Ableitung des gemeinen Werts nichtnotierter Stammaktien aus dem Börsenkurs von

    Auszug aus FG Köln, 07.03.2012 - 5 K 4935/05
    Nicht an der Börse notierte Stammaktien sind nach § 11 Absatz 2 BewG mit dem gemeinen Wert zu ermitteln, der grundsätzlich vom Börsenkurs der börsenfähigen Aktien desselben Unternehmens abzuleiten ist (vgl. BFH-Urteile vom 28.10.2008 IX R 96/07, BStBl II 2009, 45 und vom 09.03.1994 II R 39/90, BStBl II 1994, 394).

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es zulässig ist, zur Bewertung nicht notierter Aktien einer Aktiengesellschaft auf der Grundlage des Börsenkurses der zum Börsenhandel zugelassenen Aktien derselben Gesellschaft den Börsenkurs mittelbar auch als pauschalen Verkaufspreis der nicht notierten Aktien anzusehen (vgl. BFH-Urteile vom 25.08.1972 III R 33/71, BStBl II 1973, 46 und vom 09.03.1994 II R 39/90, BStBl II 1994, 394).

  • BFH, 19.10.2005 - XI R 4/04

    Übergang auf die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich

    Auszug aus FG Köln, 07.03.2012 - 5 K 4935/05
    Für die Einnahmen-Überschussrechnung entscheidet sich ein Steuerpflichtiger durch schlüssiges Verhalten, wenn er keine Eröffnungsbilanz und keine Buchführung einrichtet, sondern lediglich Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzeichnet oder - was auch ausreichend ist - durch eine geordnete Sammlung von Einnahme- und Ausgabebelegen (vgl. BFH-Urteil vom 19.10.2005 XI R 4/04, BStBl II 2006, 509).

    Hieraus folgt, dass der Steuerpflichtige an die einmal wirksam getroffene Wahl einer Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung gebunden ist (vgl. BFH-Urteile vom 08.10.2008 VIII R 74/05, a. a. O. und vom 19.10.2005 XI R 4/04, BStBl II 2006, 509).

  • BFH, 08.10.2008 - VIII R 74/05

    Promotionsberater ist nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig

    Auszug aus FG Köln, 07.03.2012 - 5 K 4935/05
    Die Ausübung des Wahlrechts kann aber nicht deshalb verneint werden, weil der Steuerpflichtige sich über die genaue Zuordnung zu einer bestimmten Gewinneinkunftsart nicht im Klaren gewesen ist (vgl. BFH-Urteil vom 08.10.2008 VIII R 74/05, BStBl II 2009, 238).

    Hieraus folgt, dass der Steuerpflichtige an die einmal wirksam getroffene Wahl einer Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung gebunden ist (vgl. BFH-Urteile vom 08.10.2008 VIII R 74/05, a. a. O. und vom 19.10.2005 XI R 4/04, BStBl II 2006, 509).

  • BFH, 25.08.1972 - III R 33/71

    Familiengesellschaft - Zulassung von Aktien - Börsenhandel - Nichtnotierte Aktien

    Auszug aus FG Köln, 07.03.2012 - 5 K 4935/05
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es zulässig ist, zur Bewertung nicht notierter Aktien einer Aktiengesellschaft auf der Grundlage des Börsenkurses der zum Börsenhandel zugelassenen Aktien derselben Gesellschaft den Börsenkurs mittelbar auch als pauschalen Verkaufspreis der nicht notierten Aktien anzusehen (vgl. BFH-Urteile vom 25.08.1972 III R 33/71, BStBl II 1973, 46 und vom 09.03.1994 II R 39/90, BStBl II 1994, 394).
  • BFH, 02.06.1981 - VII R 3/81

    Übergangszeit - Zulassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung -

    Auszug aus FG Köln, 07.03.2012 - 5 K 4935/05
    Darunter ist der Handel zu verstehen, der sich im freien Wirtschaftsleben nach den marktwirtschaftlichen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage vollzieht und bei dem jeder Vertragspartner ohne Zwang und nicht aus Not oder besonderen Rücksichten, sondern in Wahrung seiner eigenen Interessen handelt (vgl. BFH-Urteil vom 28.11.198 III R 86/78, BStBl II 1981, 591).
  • BFH, 28.11.1980 - III R 86/78

    Anteilsbewertung; keine Wertableitung aus Verkäufen, wenn diese in erster Linie

    Auszug aus FG Köln, 07.03.2012 - 5 K 4935/05
    Darunter ist der Handel zu verstehen, der sich im freien Wirtschaftsleben nach den marktwirtschaftlichen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage vollzieht und bei dem jeder Vertragspartner ohne Zwang und nicht aus Not oder besonderen Rücksichten, sondern in Wahrung seiner eigenen Interessen handelt (vgl. BFH-Urteil vom 28.11.198 III R 86/78, BStBl II 1981, 591).
  • BFH, 05.03.1986 - II R 232/82

    Der gemeine Wert nichtnotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft kann aus

    Auszug aus FG Köln, 07.03.2012 - 5 K 4935/05
    Aus der Fassung des § 11 Absatz 2 Satz 2 BewG ergibt sich, dass die Ermittlung des gemeinen Werts aus Verkäufen Vorrang vor der Schätzung im Stuttgarter Verfahren hat (vgl. BFH-Urteil vom 05.03.1986 II R 232/82, BStBl II 1986, 591 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 96/07

    Anteilstausch in der Einkunftsart § 17 EStG - Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung

    Auszug aus FG Köln, 07.03.2012 - 5 K 4935/05
    Nicht an der Börse notierte Stammaktien sind nach § 11 Absatz 2 BewG mit dem gemeinen Wert zu ermitteln, der grundsätzlich vom Börsenkurs der börsenfähigen Aktien desselben Unternehmens abzuleiten ist (vgl. BFH-Urteile vom 28.10.2008 IX R 96/07, BStBl II 2009, 45 und vom 09.03.1994 II R 39/90, BStBl II 1994, 394).
  • BFH, 05.02.1992 - II R 185/87

    Ausgabe neuer GmbH-Anteile als Verkauf i.S.d. § 11 Abs. 2 S. 2 BewG

    Auszug aus FG Köln, 07.03.2012 - 5 K 4935/05
    Hierzu hat die Rechtsprechung das Stuttgarter Verfahren als geeignetes Schätzungsverfahren anerkannt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 05.02.1992 II R 1085/87, BStBl II 1993, 266).
  • BFH, 04.05.2000 - IV R 51/99

    Zum Begriff des beratenden Betriebswirts

    Auszug aus FG Köln, 07.03.2012 - 5 K 4935/05
    Die notwendige Breite der Beratungstätigkeit ist noch gegeben, wenn sie sich mit lediglich einem der betrieblichen Hauptbereiche wie Führung, Fertigung, Materialwirtschaft, Finanzierung, Vertrieb, Verwaltungs- und Rechnungswesen sowie Personalwesen befasst (vgl. BFH-Urteile vom 04.05.2000 IV R 51/99, BStBl II 2000, 616 und vom 28.08.2003 IV R 21/02, BStBl II 2003, 919 sowie BFH-Beschluss vom 05.04.2011 VIII B 103/10, BFH/NV 2011, 1133).
  • BFH, 18.10.2006 - XI R 9/06

    Als Treuhänder für Immobilienfonds tätige Wirtschaftsprüfer sind

  • BFH, 02.09.1988 - III R 58/85

    Ein Anlageberater ("Finanzanalyst") ist gewerblich tätig

  • BFH, 28.06.2001 - IV R 10/00

    1. Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt auch bei

  • BFH, 11.05.1989 - IV R 152/86

    Bearbeitung von Personalangelegenheiten im Auftrag des Konkursverwalters kann

  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04

    Betragsmäßige Begrenzung der jährlichen Zuwendungen an Unterstützungskassen nach

  • BFH, 12.11.1997 - XI R 44/95

    Wohnmobilvermietung als sonstige Einkünfte

  • BFH, 06.04.2009 - IX B 204/08

    AdV-Beschwerde: keine verfassungsrechtlichen Zweifel zur erneuten Herabsetzung

  • BFH, 28.08.2003 - IV R 21/02

    Diplom-Wirtschaftsingenieur als Freiberufler

  • BFH, 05.04.2011 - VIII B 103/10

    Beratung von Rundfunksendern freiberuflich?

  • BFH, 16.05.2002 - IV R 94/99

    Pilot als Gewerbetreibender

  • BFH, 22.01.2003 - X R 37/00

    Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen als Gewerbebetrieb

  • BFH, 29.11.2007 - IV R 62/05

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Inkassotätigkeit

  • BFH, 04.11.2004 - IV R 26/03

    Berufsmäßiger Betreuer ist gewerblich tätig

  • FG Köln, 12.11.2014 - 5 K 3903/12

    Kein Betriebsausgabenabzug für Fremdhonorare ohne Nachweis der

    Diese Vermutung werde insbesondere durch die langjährigen, spätestens aber seit 1997 bestehenden, Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kläger und E-X gestärkt, was sich auch aus dem Urteil des FG Köln unter 5 K 4935/05 ergebe.
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