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   FG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 5 K 5015/11   

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https://dejure.org/2013,55047
FG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 5 K 5015/11 (https://dejure.org/2013,55047)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.2013 - 5 K 5015/11 (https://dejure.org/2013,55047)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 2013 - 5 K 5015/11 (https://dejure.org/2013,55047)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 4 EStG 2002, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 1999, § 162 Abs 1 AO
    Betriebsausgabenabzug bei Schulungsleistungen - Annahme der betrieblichen Veranlassung i.S. des § 4 Abs. 4 EStG - Schätzung - Kein Vorsteuerabzug bei tatsächlich nicht erbrachter Leistung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Gewerbesteuermessbeträge 2003, 2004; Umsatzsteuer 2003 bis 2004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerrechtliche Berücksichtigung des Abzugs von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen aus Scheinrechnungen für Schulungsleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
    Rechnungen über nicht erbrachte Leistungen berechtigen weder zum Betriebsausgaben- noch zum Vorsteuerabzug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechnungen über nicht erbrachte Leistungen berechtigen weder zum Betriebsausgaben- noch zum Vorsteuerabzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechnungen über nicht erbrachte Leistungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Düsseldorf, 03.08.2012 - 1 V 1652/12

    Betriebsausgabenabzug aus Scheinrechnungen - Schätzung der Aufwendungen für

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 5 K 5015/11
    Die Leistung muss auch tatsächlich vom Rechnungsaussteller erbracht worden sein (so auch FG Düsseldorf, Beschluss vom 3.8.2012 1 V 1652/12 A (E), juris).
  • BFH, 06.10.1993 - VIII B 122/92

    Anerkennung von in Rechnungen eines Subunternehmers einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 5 K 5015/11
    So genügt es nicht, dass die Leistung nicht vom Empfänger des Entgelts, sondern von einem Dritten erbracht worden ist, da es dann an einer im Betrieb begründeten Leistungsbeziehung fehlt (Beschluss des BFH vom 6.10.1993 VIII B 122/92, BFH/NV 1994, 173).
  • BFH, 17.11.2015 - X R 3/14

    Betriebsausgabenabzug trotz nicht erbrachter Eingangsleistung - fehlerhafte

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. April 2013  5 K 5015/11, soweit es die Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge 2003 und 2004 betrifft, und die zu den Gewerbesteuermessbeträgen 2003 und 2004 ergangene Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 16. Dezember 2010 aufgehoben.
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