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   FG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 5 K 763/15   

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https://dejure.org/2017,35355
FG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 5 K 763/15 (https://dejure.org/2017,35355)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.04.2017 - 5 K 763/15 (https://dejure.org/2017,35355)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. April 2017 - 5 K 763/15 (https://dejure.org/2017,35355)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2009, § 2 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG 2009
    Vorweggenommene Werbungskosten des Eigentümers nach Kauf eines nießbrauchsbelasteten Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Finanzierungskosten, nicht aber Gebäude-AfA als vorweggenommene Werbungskosten bei Erwerb eines Miteigentumsanteils an einer mit einem Nießbrauch belasteten, zur weiteren Vermietung bestimmten Immobilie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermietung und Verpachtung | Darlehenszinsen für den Erwerb eines nießbrauchbelasteten Grundstücks als vorweggenommene Werbungskosten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Darlehenszinsen für ein nießbrauchsbelastetes Grundstück können vorweggenommene Werbungskosten sein

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorweggenommene Werbungskosten bei Nießbrauch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1733
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 25.02.2009 - IX R 3/07

    Vorab entstandene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung und Nutzung "zu

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 5 K 763/15
    Der BFH habe, soweit ersichtlich, bisher nur ein einziges Mal ausnahmsweise anders entschieden und vorweggenommenen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in einem lebenslangen Nießbrauchsfall bejaht, weil kumulativ zwei außergewöhnliche Umstände bestanden hätten (BFH-Urteil vom 25.02.2009 IX R 3/07, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2009, 1251).

    Lediglich für den Fall, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen im eigenen Interesse als zukünftiger Nutzer getätigt habe und der Nießbrauch zeitnah aufgehoben werden sollte, erkannte der BFH vorab entstandene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung an (BFH-Urteil vom 25.02.2009 IX R 3/07, BFH/NV 2009, 1251).

  • BFH, 09.10.2008 - IX R 54/07

    Zu einer widersprüchlichen und rechtsfehlerhaften Würdigung der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 5 K 763/15
    Der wirtschaftliche Zusammenhang ist unter anderem gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst hat (BFH-Urteile vom 09.10.2008 IX R 54/07, BFH/NV 2009, 150 und vom 11.01.2005 IX R 15/03, BStBl II 2005, 477, m.w.N.) und dieser Entschluss nicht wieder aufgegeben worden ist (BFH-Beschluss vom 21.09.2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585).

    Für die Feststellung der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen werden, wie z.B. der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung, wie auch deren Absehbarkeit; auch spätere Tatsachen und Ereignisse sind zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 09.10.2008 IX R 54/07, BFH/NV 2009, 150).

  • BFH, 14.11.2007 - IX R 51/06

    Umbau- und Renovierungsmaßnahmen an einem mit einem Nießbrauch belasteten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 5 K 763/15
    Der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung ist hierbei kein gesetzliches Tatbestandsmerkmal für den Abzug von Werbungskosten; ihm kommt vielmehr nur indizielle Bedeutung zu (BFH-Urteile vom 14.11.2007 IX R 51/06, juris und vom 06.09.2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406).

    In den bisher (soweit ersichtlich) vom BFH entschiedenen Fällen zur Berücksichtigung von Werbungskosten bei einem mit einem lebenslangen Nießbrauch belasteten Grundstück scheiterte die Berücksichtigung beim Grundstückseigentümer jeweils am Nachweis eines ausreichend bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen den geltend gemachten Aufwendungen und der Einkunftsart, in deren Rahmen der Abzug begehrt wurde (vgl. BFH-Urteil vom 14.11.2007 IX R 51/06, juris m.w.N.).

  • BFH, 19.08.2002 - IX B 190/01

    NZB; Klärungsbedürftigkeit; vorab entstandene WK

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 5 K 763/15
    Im BFH-Beschluss vom 19.08.2002 (IX B 190/01) werde dem zeitlichen Zusammenhang nur indizielle Wirkung zugeschrieben.

    Auch nach der Rechtsprechung des BFH kommt dem zeitlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der späteren Vermietung lediglich indizielle Bedeutung zu (s. neben den bereits genannten BFH-Entscheidungen auch BFH-Beschluss vom 19.08.2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147 und BFH-Urteil vom 20.07.2006 VI R 26/05, BStBl II 2006, 764).

  • BFH, 20.07.2006 - VI R 26/05

    Aufwendungen für ein Erststudium

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 5 K 763/15
    Im BFH-Urteil vom 20.07.2006 (VI R 26/05) - ergangen zu Studienkosten - werde eindeutig auf den objektiven Zusammenhang abgestellt und die Notwendigkeit des zeitlichen Zusammenhangs in Abrede gestellt.

    Auch nach der Rechtsprechung des BFH kommt dem zeitlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der späteren Vermietung lediglich indizielle Bedeutung zu (s. neben den bereits genannten BFH-Entscheidungen auch BFH-Beschluss vom 19.08.2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147 und BFH-Urteil vom 20.07.2006 VI R 26/05, BStBl II 2006, 764).

  • BFH, 27.06.1978 - VIII R 12/72

    AfA - Wertverzehr - Einkünften aus Vermietung - Zeitlich begrenzte Rechte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 5 K 763/15
    Nach dem Sinn und Zweck der Regelung des § 7 EStG soll der Wertverzehr eines Wirtschaftsguts durch eine periodengerechte Aufwandsverteilung berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 27.06.1978 VIII R 12/72, BStBl II 1979, 38).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 5 K 763/15
    Fallen solche Aufwendungen schon an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, so können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein - anhand objektiver Umstände feststellbarer - ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 04.07.1990 GrS 1/89, BStBl II 1990, 830; BFH-Urteil vom 28.10.2008 IX R 1/07, BStBl II 2009, 848).
  • BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 5 K 763/15
    Sie sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, das heißt, durch sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 15.01.2008 IX R 45/07, BStBl II 2008, 572).
  • BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05

    VuV - Verwirklichung des Tatbestandes; vorab entstandene WK

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 5 K 763/15
    Der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung ist hierbei kein gesetzliches Tatbestandsmerkmal für den Abzug von Werbungskosten; ihm kommt vielmehr nur indizielle Bedeutung zu (BFH-Urteile vom 14.11.2007 IX R 51/06, juris und vom 06.09.2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05

    Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 5 K 763/15
    Ob im Einzelfall Indizien für oder gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht sprechen, ist eine Frage der Feststellung und Würdigung, die das Finanzgericht als Tatsacheninstanz nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu beantworten hat (BFH-Urteile vom 14.12.2004 IX R 1/04, BStBl II 2005, 211 und vom 31.07.2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

  • BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04

    Mietvertrag auf bestimmte Zeit bedingt nicht stets befristete Vermietertätigkeit

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

  • BFH, 21.09.2000 - IX B 75/00

    Vermietung/Verpachtung: Vorab entstandene Werbungskosten

  • BFH, 19.02.2019 - IX R 20/17

    Vermietung und Verpachtung - vorab entstandene Werbungskosten - Nießbrauch

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 25. April 2017 5 K 763/15 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der gegen den Einkommensteuerbescheid 2013 erhobenen Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1733 veröffentlichten Urteil insoweit statt, als der Kläger die Berücksichtigung von Schuldzinsen in Höhe von 6.905 EUR als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für das Objekt in X beantragt hat.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 25. April 2017  5 K 763/15 aufzuheben und die Klage insgesamt abzuweisen.

    Der Kläger beantragt, die Revision des FA zurückzuweisen und das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 25. April 2017  5 K 763/15 aufzuheben und der Klage insgesamt stattzugeben.

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