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   VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18.NW   

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VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18.NW (https://dejure.org/2019,4780)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26.02.2019 - 5 K 814/18.NW (https://dejure.org/2019,4780)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - 5 K 814/18.NW (https://dejure.org/2019,4780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig - Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig - Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig - Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Nichtigkeit von Halteverbotsschild wegen rechtswidriger Gestaltung eines verwendeten Zusatzschildes

  • Jurion (Kurzinformation)

    Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig - Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sind Abschleppkosten auch bei falsch gestaltetem Halteverbotsschild zu zahlen?

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (36)

  • VG Gießen, 09.01.2017 - 4 K 1911/16

    Abschleppen eines Kraftfahrzeuges bei mobilen Haltverbotszeichen

    Auszug aus VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18
    Damit war gewährleistet, dass die Kommune als der Trägerin der Straßenbaulast wie als Verkehrsbehörde sich zwar einer privaten Unterstützung bedienen wollte, gleichwohl jedoch die Kontrolle über die sachgerechte Umsetzung in eigener - hoheitlicher - Hand behielt (vgl. VG Gießen, Urteil vom 09. Januar 2017 - 4 K 1911/16.GI -, Rn. 20 - 21, juris).

    Dies ergibt sich ohne weiteres aus den Erläuterungen unter Nr. 2 in Spalte 3 zur Nr. 61 der Anlage 2 zur StVO: "Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben" (VG Gießen, Urteil vom 09. Januar 2017 - 4 K 1911/16.GI -, Rn. 22, juris; VG Köln, Urteil vom 06. Februar 2014 - 20 K 2319/13 -, Rn. 30, juris).

    Ein solcher Fall lag bei dem Fahrzeug der Klägerin ersichtlich nicht vor (vgl. VG Gießen, Urteil vom 09. Januar 2017 - 4 K 1911/16.GI -, Rn. 31 - 33, juris; VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 05. April 2017 - 4 K 2347/16 -, Rn. 26; VG Bremen, Urteil vom 26. Januar 2009 - 5 K 2812/08 -, Rn. 17, juris).

  • BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16

    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten

    Auszug aus VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Verkehrsschilder mindestens 72 Stunden vor ihrem Geltungszeitpunkt aufzustellen (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 25/16 -, Rn. 28, juris).

    Aus der Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme folgt grundsätzlich die Möglichkeit einer kostenrechtlichen Inpflichtnahme des Verantwortlichen (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 25/16 -, Rn. 20, juris).

    Der Erlass des Kostenbescheides war im vorliegenden Fall nicht so selbstverständlich möglich wie im Regelfall einer rechtmäßigen Ersatzvornahme, bei der auch das Bundesverwaltungsgericht davon ausgeht, dass aus der Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme grundsätzlich die Möglichkeit einer kostenrechtlichen Inpflichtnahme des Verantwortlichen folgt (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 25/16 -, Rn. 20, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2006 - 5 A 4698/05
    Auszug aus VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18
    Um eine Nichtigkeit anzunehmen, müssten die Abweichungen derart erheblich sein, dass der Verkehrsteilnehmer tatsächlich nicht mehr davon ausgehen muss, dass es sich um eine behördliche Anordnung handelt (VG Aachen, Urteil vom 05. Oktober 2005 - 6 K 805/03 - und im Anschluss daran OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 5 A 4698/05 - VG Koblenz, Urteil vom 16. April 2007 - 4 K 1022/06.KO - VG Bremen, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 5 K 181/11 -).

    Gerade in Zusammenschau mit dem "Hauptzeichen" 283 nach der Anlage 2 zur StVO und der ordnungsgemäßen Befestigung des Zusatzzeichens entsteht hier nicht der Eindruck eines "Phantasieschildes" (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 5 A 4698/05 - zu einem türkisfarbenen Schild mit dem Namen eines Umzugsunternehmens in großen Lettern, auf dem ein verkleinertes Halteverbotszeichen [Zeichen 283 nach der Anlage 2 zur StVO] und der Text "Bitte freihalten" aufgedruckt war).

  • OVG Hamburg, 28.03.2000 - 3 Bf 215/98

    Preisgestaltung auch der abgebrochenen Umsetzungsvorgänge - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18
    Deshalb unterliegen Inhalt und Ausgestaltung derartiger Verträge der gerichtlichen Kontrolle am Maßstab des § 62 Abs. LVwVG (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 28. März 2000 - 3 Bf 215/98 -, Rn. 35 - 36, juris).

    Soweit dabei der Klägerin Anfahrtskosten in voller Höhe in Rechnung gestellt worden sind, wird das - auch angesichts zulässiger Pauschalierungen erforderliche - Mindestmaß einer zu entgeltenden Leistung mit der Folge eines Verstoßes gegen das Äquivalenzprinzip unterschritten (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 28. März 2000 - 3 Bf 215/98 -, Rn. 43 f., juris).

  • BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13

    Abschleppen; Abschleppkosten; Abschleppanordnung; Einleitung einer

    Auszug aus VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18
    Da Verkehrszeichen als sofort vollziehbare Verwaltungsakte gegenüber dem Verkehrsteilnehmer in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO zu qualifizieren sind, der das Verkehrszeichen wahrnehmen kann (ständige Rspr. des BVerwG, vgl. Beschluss vom 07. November 1977 - VII B 135.77 - BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1993 - 11 C 32/92 - und Urteil vom 09. April 2014 - 3 C 5/13 -), war das Wegfahrgebot auch sofort vollziehbar.

    Nur bei Vorliegen eines derartigen Ausnahmefalles kann das sofortige Abschleppen eines verbotswidrig in einer absoluten Haltverbotszone parkenden Fahrzeugs gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. April 2014 - 3 C 5/13 -).

  • VG Düsseldorf, 08.11.2016 - 14 K 8007/15

    Abschleppen aus dem Parkverbot und Wartezeit bei unbekanntem Aufenthaltsort des

    Auszug aus VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18
    Die Behörde ist in Fällen, in denen sie wegen eines bestimmten Ereignisses eine Verkehrssituation vorübergehend abweichend von der bisherigen Beschilderung mit Hilfe von mobilen Verkehrszeichen regeln will, verpflichtet, die für eine bestimmte Örtlichkeit Rechtswirkung entfaltenden Verkehrszeichen so aufzustellen, dass aus der Beschilderung klar ersichtlich wird, ob und inwieweit die Regelungen der stationären Beschilderung fortgelten oder vorübergehend außer Kraft gesetzt sind (vgl. OVG NRW, B. v. 07. Dezember 2005 - 5 A 5109/04 -, Rn. 4, juris; VG Düsseldorf, Urt. 08. November 2016 - 14 K 8007/15 -, Rn. 30, juris; VG Köln, Urt. v. 20. November 2008 - 20 K 5343/07 -, Rn. 30, juris).

    Durch die Zusatzzeichen, die deutlich machen, dass das Halteverbot nur befristet gilt, wird klar, dass die mobile Halteverbotszone nur temporär, in ihrer Geltungszeit aber vorrangig gilt (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 08. November 2016 - 14 K 8007/15 -, Rn. 39, juris).

  • VG Bremen, 07.09.2017 - 5 K 2241/16
    Auszug aus VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18
    Dieser Anscheinsbeweis kann nicht durch die pauschale und unsubstantiierte Vermutung der Klägerin, die Schilder hätten am Morgen des 29. Januar 2018 nicht auf dem Parkplatz gestanden, außer Kraft gesetzt werden (vgl. VG Bremen, Urteil vom 07. September 2017 - 5 K 2241/16 -, Rn. 32 ff., juris).

    Denn jeder Verkehrsteilnehmer muss bei Aufbringung der gebotenen Sorgfalt aus § 1 StVO eindeutig erkennen können, welches Verkehrsverhalten von ihm gefordert und welches verboten wird (VG Bremen, Urteil vom 07. September 2017 - 5 K 2241/16 -, Rn. 38, juris).

  • BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00

    Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des

    Auszug aus VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18
    Das ist anzunehmen, wenn die an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 11 B 26/00 -, Rn. 8, juris).

    Es besteht weitgehend Einigkeit, dass es einen nichtigen Verwaltungsakt nur selten geben kann, weil Akte staatlicher Gewalt die Vermutung ihrer Gültigkeit in sich tragen (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 11 B 26/00 -, Rn. 8, juris).

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18
    Das Haltverbotsschild ist wie jedes andere Verkehrszeichen ein Verwaltungsakt in der Form der Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15/95 -, Rn. 9, juris und Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 46/78 -, Rn. 16, juris).

    Dies entspricht der Wirkung vergleichbarer anderer öffentlicher Bekanntmachungen (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15/95 -, Rn. 9, juris).

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96

    Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von

    Auszug aus VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18
    Dazu muss der dem Verwaltungsakt anhaftende Fehler diesen schlechterdings unerträglich, d.h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1997 - 8 C 1/96 -, Rn. 28, juris).

    Das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage (sog. "gesetzloser" Verwaltungsakt) oder die unrichtige Anwendung der in Frage kommenden Rechtsvorschriften, machen einen Verwaltungsakt grundsätzlich noch nicht nichtig (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1997 - 8 C 1/96 -, Rn. 28, juris).

  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

  • VG Aachen, 05.10.2005 - 6 K 805/03

    Kostenerstattung hinsichtlich einer Abschleppmaßnahme eines Fahrzeugs wegen der

  • VG Koblenz, 16.04.2007 - 4 K 1022/06

    Wirksamkeit eines Halteverbotes mit atypischem Zusatzschild.

  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem

  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung

  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

  • BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59

    Rechtsmittel

  • VG Bremen, 12.12.2013 - 5 K 181/11
  • BVerwG, 07.11.1977 - 7 B 135.77

    Parken im eingeschränkten Halteverbot - Abschleppen, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2005 - 5 A 5109/04

    Anforderungen an die Regelung der jeweiligen Verkehrssituation

  • VGH Hessen, 24.10.1983 - VIII OE 107/82
  • VG Köln, 20.11.2008 - 20 K 5343/07

    Abschleppen eines geparkten Fahrzeuges im Bereich einer mobilen

  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 32.92

    Ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug darf nur abgeschleppt werden, wenn diese

  • VG Bremen, 26.01.2009 - 5 K 2812/08

    Zu den Abschleppkosten bei einem Parkverstoß im Haltverbot

  • VG Köln, 06.02.2014 - 20 K 2319/13

    Beschilderung eines Halt- und Parkverbots für die Aufstellfläche eines

  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15

    Verkehrszeichen; Verkehrszeichenplan; Wirksamkeit von Verkehrszeichen;

  • VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 2347/16

    Festsetzung von Vollstreckungskosten und Verwaltungsgebühren; Selbstverwaltung

  • VG Neustadt, 10.10.2017 - 5 K 1164/16

    Aufstellung eines mobilen Halteverbotsschildes durch einen Privaten

  • VG Neustadt, 05.12.2017 - 5 K 564/17

    Notwendigkeit erneuter Fristsetzung zur Erfüllung der Grundverfügung nach Ablauf

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.1996 - 25 A 2475/93
  • BGH, 08.04.1970 - III ZR 167/68

    Pflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Änderung einer Vorfahrtregelung im

  • BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einwendungen einer Gemeinde bei sich selbst

  • OVG Sachsen, 30.04.2002 - 5 B 107/01

    Stelle ist jede durch das Organisationsrecht gebildete Einheit; Der Erlass von

  • BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 44.09

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung; Zweckverbandsumlage; Umlage; tierische

  • BVerwG, 18.04.2017 - 9 B 54.16

    Heilung der unterbliebenen Anhörung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG;

  • VG Augsburg, 17.12.2019 - Au 8 K 19.918

    Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme trotz rechtswidriger Beschilderung

    a) Wie alle anderen Verkehrszeichen sind die streitgegenständlichen Verkehrszeichen Verwaltungsakte in Form der Allgemeinverfügung im Sinne des Art. 35 Satz 2 BayVwVfG (BVerwG, U.v. 11.12.1996 - 11 C 15/95 - juris Rn. 9 und U.v. 13.12.1979 - 7 C 46/78 - juris Rn. 16; VG Neustadt (Weinstraße), U.v. 26.2.2019 - 5 K 814/18.NW - juris Rn. 37).

    Maßgeblich ist dabei nicht der Verstoß gegen Rechtsvorschriften des nationalen Rechts oder des Unionsrechts allein, mögen sie auch zwingend sein (VG Neustadt (Weinstraße), U.v. 26.2.2019 - 5 K 814/18.NW - juris Rn. 45; BVerwG, U.v. 16.12.2010 - 3 C 44/09 - juris Rn. 16).

    Die schwere Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsaktes muss für einen unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich sein, sich also geradezu aufdrängen (vgl. zum Ganzen VG Neustadt (Weinstraße), U.v. 26.2.2019 - 5 K 814/18.NW - juris Rn. 46 ff.).

    Um eine Nichtigkeit anzunehmen, müssten die Abweichungen derart erheblich sein, dass der Verkehrsteilnehmer tatsächlich nicht mehr davon ausgehen muss, dass es sich um eine behördliche Anordnung handelt (VG Neustadt (Weinstraße), U.v. 26.2.2019 - 5 K 814/18.NW - juris Rn. 56; VG Aachen, U.v. 5.10.2005 - 6 K 805/03 - juris; OVG NRW, B.v. 12.10.2006 - 5 A 4698/05 - juris; VG Koblenz, U.v. 16.4.2007 - 4 K 1022/06.KO - juris; VG Bremen, U.v. 12.12.2013 - 5 K 181/11 - juris).

  • VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 389/19

    Abschleppkosten

    Wenn die Behörde die Aufstellung nachweist, besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Verkehrsschilder durchgängig gestanden haben (vgl. etwa VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 26. Februar 2019 - 5 K 814/18.NW -, juris, Rn. 39; VG Bremen, Urteil vom 13. August 2009 - 5 K 3876/08 -, juris, Rn. 18; VG Leipzig, Urteil vom 14. November 2007 - 1 K 483/06 -, juris, Rn. 34; siehe dazu auch BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10/15 -, NJW 2016, 2353, Rn. 22).

    aa) Ein derartiger Fehler ist unter anderem dann gegeben, wenn ein Verkehrszeichen bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände nicht mehr als amtliche, allgemein verbindliche Verkehrsregelung angesehen werden kann (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 5 A 4698/05 -, juris, Rn. 3; VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 26. Februar 2019 - 5 K 814/18.NW -, juris, Rn. 45; VG Aachen, Urteil vom 5. Oktober 2005 - 6 K 805/03 -, juris, Rn. 35; anders VG Koblenz, Urteil vom 16. April 2007 - 4 K 1022/06.KO -, juris, Rn. 20 ["Nichtigkeit ... abweichend von § 44 Abs. 1 VwVfG"]).

    Diese Voraussetzungen sind bei erheblicher Abweichung eines Verkehrszeichens von den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung, der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie von den Maßgaben einer Verkehrsanordnung der zuständigen Behörde gegeben (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 5 A 4698/05 -, juris, Rn. 3 und VG Aachen, Urteil vom 5. Oktober 2005 - 6 K 805/03 -, juris, Rn. 35 ff. [jeweils zu einem bloßen "Fantasiezeichen"]; VG Bremen, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 5 K 181/11 -, juris, Rn. 18, 22 [auf den "provisorischen und laienhaften Charakter" des Zusatzzeichens abstellend]; VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 26. Februar 2019 - 5 K 814/18.NW -, juris, Rn. 42 ff., 56 [Das Zusatzzeichen müsse "missverständlich [...] oder völlig dilettantisch" wirken]).

    Dies folgt hier auch daraus, dass es sich um ein Zusatzzeichen handelt, das letztlich in Kombination mit dem Haltverbot als (Haupt-)Verkehrszeichen zu sehen ist (vgl. VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 26. Februar 2019 - 5 K 814/18.NW -, juris, Rn. 56).

    Aus der Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme folgt grundsätzlich die Möglichkeit einer kostenrechtlichen Inanspruchnahme des Verantwortlichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 25/16 -, juris, Rn. 20; VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 26. Februar 2019 - 5 K 814/18.NW -, juris, Rn. 69).

  • VG Leipzig, 05.05.2021 - 1 K 860/20

    Fahrzeug auf Radweg abgestellt - Abschleppen zulässig?

    Die primäre Anforderung, die Verkehrszeichen erfüllen müssen, ist, dass sie eine bestimmte und klare Regelung enthalten, die jeder durchschnittliche Verkehrsteilnehmer auf Anhieb versteht (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 26.2.2019 - 5 K 814/18.NW -, juris Rn. 56, juris).
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