Rechtsprechung
LG Gießen, 03.01.2017 - 5 Ks 403 Js 16861/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 30 Abs. 2 StGB, § 211 Abs. 2 StGB, § 216 StGB
Strafbarkeit des Sich-Bereit-Erklärens zum Mord gegenüber potentiellem Opfer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Strafbarkeit des Sich-Bereit-Erklärens zum Mord gegenüber potentiellem Opfer
- giessener-anzeiger.de (Pressebericht, 03.01.2017)
Zu Mord bereiterklärt: Familienvater zu sieben Jahren Haft verurteilt
Verfahrensgang
- LG Gießen, 03.01.2017 - 5 Ks 403 Js 16861/16
- BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.12.2014 - StB 10/14
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die beendete Durchsuchung; Durchsuchung beim …
Auszug aus LG Gießen, 03.01.2017 - 5 Ks 403 Js 16861/16
Strafgrund des § 30 StGB ist die Gefährlichkeit eines zumindest angestrebten Zusammenwirkens mehrerer bereits vor Eintritt des Versuchsstadiums (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2014, StB 10/14, zitiert nach juris, Rz.10). - BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07
Verabredung eines Verbrechens (notwendige Genauigkeit der getroffenen …
Auszug aus LG Gießen, 03.01.2017 - 5 Ks 403 Js 16861/16
Die Tat muss lediglich in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sein (BGH, Urteil vom 28.06.2007, 3 StR 140/07, zitiert nach juris, Rz 9). - BGH, 09.06.2015 - 3 StR 123/15
Bereiterklären zur gewerbsmäßigen Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot
Auszug aus LG Gießen, 03.01.2017 - 5 Ks 403 Js 16861/16
Es ist für die Tatbestandsverwirklichung nicht erforderlich, dass es sich bei dem Adressaten der Erklärung um einen Mittäter handelt (BGH, Beschluss v. 09.06.2015, 3 StR 123/15).
- LG Limburg, 22.03.2022 - 2 Ks 3 Js 9407/12
Sadist soll Frauen zum Suizid getrieben haben
Der Angeklagte wird unter Einbeziehung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Gießen vom 03.01.2017 (Az. 5 Ks 403 Js 16861/16) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.Durch Urteil des Landgerichts Gießen vom 03.01.2017 (Az. 5 Ks - 403 Js 16861/16), rechtskräftig seit dem 05.07.2018, wurde der Angeklagte wegen Sich-Bereiterklärens zu einem Mord zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Es ist gemäß § 55 Abs. 1 StGB eine Gesamtstrafe zu bilden unter Einbeziehung der rechtskräftigen Verurteilung durch das Landgericht Gießen vom 03.01.2017 (Az. 5 Ks 403 Js 16861/16) zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren.
- LG Limburg, 22.03.2022 - 2 Ks Der Angeklagte wird unter Einbeziehung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Gießen vom 03.01.2017 (Az. 5 Ks 403 Js 16861/16) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.
Durch Urteil des Landgerichts Gießen vom 03.01.2017 (Az. 5 Ks - 403 Js 16861/16), rechtskräftig seit dem 05.07.2018, wurde der Angeklagte wegen Sich-Bereiterklärens zu einem Mord zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Es ist gemäß § 55 Abs. 1 StGB eine Gesamtstrafe zu bilden unter Einbeziehung der rechtskräftigen Verurteilung durch das Landgericht Gießen vom 03.01.2017 (Az. 5 Ks 403 Js 16861/16) zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren.