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   VG Trier, 18.09.2013 - 5 L 1234/13.TR   

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https://dejure.org/2013,26035
VG Trier, 18.09.2013 - 5 L 1234/13.TR (https://dejure.org/2013,26035)
VG Trier, Entscheidung vom 18.09.2013 - 5 L 1234/13.TR (https://dejure.org/2013,26035)
VG Trier, Entscheidung vom 18. September 2013 - 5 L 1234/13.TR (https://dejure.org/2013,26035)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34a Abs 1 AsylVfG 1992, § 34a Abs 2 AsylVfG 1992, § 36 Abs 4 S 1 AsylVfG 1992, § 27a AsylVfG 1992, § 75 AsylVfG
    Anwendbarkeit des § 36 Abs 4 S 1 AsylVfG (juris: AsylVfG 1992) auf die Fälle des § 34a Abs 2 AsylVfG (juris: AsylVfG 1992)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Anwendbarkeit des § 36 Abs. 4 S. 1 AsylVfG in den Fällen des § 34a Abs. 2 AsylVfG

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Abschiebung nicht erst bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Abschiebung nicht erst bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit

 
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Wird zitiert von ... (297)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Trier, 18.09.2013 - 5 L 1234/13
    Zu einer weitergehenden Einzelfallbetrachtung sind sie grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris).
  • VG Trier, 30.05.2012 - 5 K 967/11

    Untätigkeitsklage bei Asylerstverfahren; Selbsteintrittsrecht; Überstellung nach

    Auszug aus VG Trier, 18.09.2013 - 5 L 1234/13
    Gegen beide Entscheidungen ist in der Hauptsache eine Anfechtungsklage im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO statthaft, da die Antragsgegnerin mit ihrem Bescheid das Asylverfahren des Antragstellers ohne Sachprüfung abgeschlossen hat (vgl. insoweit BVerwG, Urteile vom 7. März 1995 - 9 C 264/94 - und vom 6. Juli 1998 - 9 C 45/97 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 14. Januar 2013 - 20 B 12.30348 -, juris; Urteil der erkennenden Kammer vom 30. Mai 2012 - 5 K 967/11.TR -, ESOVGRP), so dass § 80 VwGO anwendbar ist.
  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 264.94

    Anforderungen an die Durchführung einer Anfechtungsklage gegen eine

    Auszug aus VG Trier, 18.09.2013 - 5 L 1234/13
    Gegen beide Entscheidungen ist in der Hauptsache eine Anfechtungsklage im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO statthaft, da die Antragsgegnerin mit ihrem Bescheid das Asylverfahren des Antragstellers ohne Sachprüfung abgeschlossen hat (vgl. insoweit BVerwG, Urteile vom 7. März 1995 - 9 C 264/94 - und vom 6. Juli 1998 - 9 C 45/97 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 14. Januar 2013 - 20 B 12.30348 -, juris; Urteil der erkennenden Kammer vom 30. Mai 2012 - 5 K 967/11.TR -, ESOVGRP), so dass § 80 VwGO anwendbar ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.2013 - 10 B 10627/13

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Italien, Rom, Wohnsitz, virtuelle Wohnsitznahme,

    Auszug aus VG Trier, 18.09.2013 - 5 L 1234/13
    Ausgehend hiervon erscheint es der Kammer interessengerecht, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen, weil sie die Erfolgsaussichten der Klage unter Berücksichtigung der Gründe des den Beteiligten bekannten Beschlusses des OVG Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 2013 - 10 B 10627/13.OVG -, auf die die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen in entsprechender Anwendung des § 77 Abs. 2 AsylVfG verweist, als zumindest offen einstuft, da der dortige Sachverhalt - insbesondere im Hinblick auf die vom Antragsteller geltend gemachten gesundheitlichen Probleme - mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar erscheint, und in dem von dem Antragsteller vorgelegten fachärztlichen Attest, auf das die Antragsgegnerin in ihrer ausführlichen Antragserwiderung nicht eingegangen ist, nachvollziehbar dargelegt ist, warum bei dem Antragsteller aufgrund besonderer Umstände seines Einzelfalles in Italien eine Verschlimmerung seiner gesundheitlichen Lage zu befürchten sei, so dass die vorzunehmende Interessenabwägung zu seinen Gunsten auszufallen hat.
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Trier, 18.09.2013 - 5 L 1234/13
    Die Aussetzung der Überstellung darf nur angeordnet werden, wenn systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber erkennbar sind, sodass der Antragsteller tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH vom 21. Dezember 2011, Rs. C-411/10 und C-493/10).".
  • VGH Bayern, 14.01.2013 - 20 B 12.30348

    Asylantrag

    Auszug aus VG Trier, 18.09.2013 - 5 L 1234/13
    Gegen beide Entscheidungen ist in der Hauptsache eine Anfechtungsklage im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO statthaft, da die Antragsgegnerin mit ihrem Bescheid das Asylverfahren des Antragstellers ohne Sachprüfung abgeschlossen hat (vgl. insoweit BVerwG, Urteile vom 7. März 1995 - 9 C 264/94 - und vom 6. Juli 1998 - 9 C 45/97 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 14. Januar 2013 - 20 B 12.30348 -, juris; Urteil der erkennenden Kammer vom 30. Mai 2012 - 5 K 967/11.TR -, ESOVGRP), so dass § 80 VwGO anwendbar ist.
  • BVerwG, 06.07.1998 - 9 C 45.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Verpflichtungsklage; Pflicht zur Herbeiführung der

    Auszug aus VG Trier, 18.09.2013 - 5 L 1234/13
    Gegen beide Entscheidungen ist in der Hauptsache eine Anfechtungsklage im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO statthaft, da die Antragsgegnerin mit ihrem Bescheid das Asylverfahren des Antragstellers ohne Sachprüfung abgeschlossen hat (vgl. insoweit BVerwG, Urteile vom 7. März 1995 - 9 C 264/94 - und vom 6. Juli 1998 - 9 C 45/97 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 14. Januar 2013 - 20 B 12.30348 -, juris; Urteil der erkennenden Kammer vom 30. Mai 2012 - 5 K 967/11.TR -, ESOVGRP), so dass § 80 VwGO anwendbar ist.
  • VG Göttingen, 09.12.2013 - 2 B 869/13

    Abschiebungsanordnung; Dublin-Verfahren; Familieneinheit; Heilung des

    Das VG Trier hat hierzu in seinem Beschluss vom 18. September 2013 - 5 L 1234/13.TR -, zit. nach juris, eingehend dargelegt, dass eine derartige Einschränkung der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis in Anlehnung an § 36 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG gerade nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprach; eine entsprechende Initiative zur Ergänzung des § 34a Abs. 2 AsylVfG n.F. fand im Bundesrat keine Mehrheit (a.a.O., Rn. 7 ff.).
  • VG Düsseldorf, 16.06.2014 - 13 L 141/14

    Rücküberstellung eines Flüchtlings nach Ungarn im Dublin-Verfahren i.R.e.

    Eine solche Gesetzesauslegung entspräche auch nicht dem Willen des Gesetzgebers, denn eine entsprechende Initiative zur Ergänzung des § 34a Absatz 2 AsylVfG n.F. fand im Bundesrat keine Mehrheit; vgl. hierzu bereits mit ausführlicher Darstellung des Gesetzgebungsverfahrens Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 18. September 2013 - 5 L 1234/13.TR -, juris Rn. 5 ff. m.w.N.; Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 2 B 844/13 - juris Rn. 3 f; siehe auch bereits Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. Januar 2014 - 13 L 2168/13.A - und vom 24. Februar 2014 - 13 L 2685/13.A -, beide in juris.
  • VG Göttingen, 17.10.2013 - 2 B 844/13

    Abschiebungsanordnung; Bestimmtheit; Dublin-Verfahren; Interessenabwägung;

    Das VG Trier hat hierzu in seinem Beschluss vom 18. September 2013 - 5 L 1234/13.TR -, zit. nach juris, eingehend dargelegt, dass eine derartige Einschränkung der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis in Anlehnung an § 36 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG gerade nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprach; eine entsprechende Initiative zur Ergänzung des § 34a Abs. 2 AsylVfG n.F. fand im Bundesrat keine Mehrheit (a.a.O., Rn. 7 ff.).
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