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   OVG Niedersachsen, 26.03.2013 - 5 LA 210/12   

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https://dejure.org/2013,4943
OVG Niedersachsen, 26.03.2013 - 5 LA 210/12 (https://dejure.org/2013,4943)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.03.2013 - 5 LA 210/12 (https://dejure.org/2013,4943)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. März 2013 - 5 LA 210/12 (https://dejure.org/2013,4943)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG; Art. 34 S. 1 GG; § 839 Abs. 1 S. 1 BGB; § 8 BPersVG; § 46 Abs. 3 S. 6 BPersVG
    Verwirkung des Rechts eines freigestellten Personalratsmitglieds zur Erhebung von Einwänden gegen die Bildung einer Referenzgruppe zum Zweck der fiktiven Laufbahnnachzeichnung; Anspruch eines Oberstleutnants auf Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung des Rechts eines freigestellten Personalratsmitglieds zur Erhebung von Einwänden gegen die Bildung einer Referenzgruppe zum Zweck der fiktiven Laufbahnnachzeichnung; Anspruch eines Oberstleutnants auf Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwirkung des Rechts eines freigestellten Personalratsmitglieds zur Erhebung von Einwänden gegen die Bildung einer Referenzgruppe zum Zweck der fiktiven Laufbahnnachzeichnung; Anspruch eines Oberstleutnants auf Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch wegen Nichtbeförderung kann verwirkt sein

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2013 - 5 LA 210/12
    Die Bemessung des Zeitraums hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. zu dienstlichen Beurteilungen Nds. OVG, Beschluss vom 6.12.2012 - 5 ME 258/12 -, juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 13.11.1975 - BVerwG II C 16.72 -, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 160.90

    Personalvertretung - Rechtsweg Wehrdienstgericht - Laufbahnentwicklung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2013 - 5 LA 210/12
    Die vorgenannten Grundsätze gelten auch für freigestellte Mitglieder des Personalrates, deren Benachteiligung gemäß § 48 SBG i. V. m. §§ 8, 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG verboten ist und die deshalb auf der Grundlage einer fiktiven Laufbahnnachzeichnung bei der Vergabe von Beförderungsämtern zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.11.1991 - BVerwG 1 WB 160.90 -, juris Rn. 7 ff.; Urteil vom 21.9.2006 - BVerwG 2 C 13.05 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 15.1.2008 - 5 LA 223/04 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 26.03

    Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2013 - 5 LA 210/12
    Mitteilungspflichten bestehen lediglich gegenüber den unterlegenen Mitbewerbern (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.4.2004 - BVerwG 2 C 26.03 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 8.12.2011 - BVerwG 2 B 106.11 -, juris Rn. 13); als einen solchen Mitbewerber musste die Beklagte den Kläger aufgrund seines Verhaltens indes nicht ansehen.
  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2013 - 5 LA 210/12
    Die vorgenannten Grundsätze gelten auch für freigestellte Mitglieder des Personalrates, deren Benachteiligung gemäß § 48 SBG i. V. m. §§ 8, 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG verboten ist und die deshalb auf der Grundlage einer fiktiven Laufbahnnachzeichnung bei der Vergabe von Beförderungsämtern zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.11.1991 - BVerwG 1 WB 160.90 -, juris Rn. 7 ff.; Urteil vom 21.9.2006 - BVerwG 2 C 13.05 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 15.1.2008 - 5 LA 223/04 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07

    Antragsfrist; Maßnahme; Perspektivkonferenz.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2013 - 5 LA 210/12
    Auch wenn daher eine Beschwerde gegen die Offenlegung der Referenzgruppe nicht statthaft gewesen sein dürfte, weil es sich insoweit um ein Element der innerdienstlichen Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen handelt (vgl. zur Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive BVerwG, Beschluss vom 20.4.2008 - BVerwG 1 WB 44.07 -, juris Rn. 18), hätte der Kläger in einer nicht förmlichen Weise - etwa im Rahmen eines Personalgesprächs oder mittels einer schriftlichen Gegenvorstellung - Einwände äußern können.
  • BVerwG, 29.10.2008 - 2 B 22.08

    Verwirkung des Anspruchs eines Beamten auf Gewährung einer höheren Sonderzahlung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2013 - 5 LA 210/12
    Außerdem wird eine Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen des anderen Teils gefordert, etwa weil dieser sich auf die vom Berechtigten erweckte Erwartung, das Recht werde nicht mehr geltend gemacht, einrichten durfte und eingerichtet hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.10.2008 - BVerwG 2 B 22.08 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 08.12.2011 - 2 B 106.11

    Abschluss des Konkurrentenstreitverfahrens nach § 123 VwGO vor dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2013 - 5 LA 210/12
    Mitteilungspflichten bestehen lediglich gegenüber den unterlegenen Mitbewerbern (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.4.2004 - BVerwG 2 C 26.03 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 8.12.2011 - BVerwG 2 B 106.11 -, juris Rn. 13); als einen solchen Mitbewerber musste die Beklagte den Kläger aufgrund seines Verhaltens indes nicht ansehen.
  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2013 - 5 LA 210/12
    Rechtsgrundlage dieses unabhängig von dem Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG) bestehenden Anspruchs ist das Beamtenverhältnis; eines Rückgriffs auf die Verletzung der Fürsorgepflicht bedarf es nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.1.2012 - BVerwG 2 A 7.09 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 14.9.2011 - 5 LA 161/10 -, juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2005 - 11 ME 390/04

    Rechtsmäßigkeit des polizeilichen Gewahrsams als Vorfrage der Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2013 - 5 LA 210/12
    Zutreffend hat er zwar darauf hingewiesen, dass das Verwaltungsgericht im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs einen möglichen Anspruch auf Übertragung eines nach der Besoldungsgruppe A 15 BBesO bewerteten Dienstpostens als rechtswegfremde Vorfrage inzident hätte prüfen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.4.1978 - BVerwG II C 7.75 -, juris Ls. 3; Nds. OVG, Beschluss vom 12.7.2005 - 11 ME 390/04 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2008 - 5 LA 223/04

    Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds (Soldaten) auf Einweisung in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2013 - 5 LA 210/12
    Die vorgenannten Grundsätze gelten auch für freigestellte Mitglieder des Personalrates, deren Benachteiligung gemäß § 48 SBG i. V. m. §§ 8, 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG verboten ist und die deshalb auf der Grundlage einer fiktiven Laufbahnnachzeichnung bei der Vergabe von Beförderungsämtern zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.11.1991 - BVerwG 1 WB 160.90 -, juris Rn. 7 ff.; Urteil vom 21.9.2006 - BVerwG 2 C 13.05 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 15.1.2008 - 5 LA 223/04 -, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2011 - 5 LA 161/10

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2012 - 5 ME 258/12

    Verwirkung des Rechts zur Erhebung von Einwendung gegen eine dienstliche

  • BVerwG, 13.04.1978 - 2 C 7.75

    Allgemeine Leistungsklagen - Vorverfahren - Widerspruchsverfahren - Gerichtszweig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 1 A 71/11

    Schadensersatz eines Beamten für vermeintliche Verletzungen seines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2008- 2 B 22.08 -, juris, Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26. März 2013 - 5 LA 210/12 -, PersR 2013, 263 = juris, Rn. 10; ferner den Beschluss des erkennenden Senats vom 15. März 2012 - 1 A 1885/10 -, juris, Rn. 7 ff. = NRWE.
  • VG Frankfurt/Main, 19.08.2013 - 9 K 1891/13

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus

    Dies schließt die Verwirkung des Rechts einer Beamtin nicht aus, die Rechtswidrigkeit einer Beurteilung gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen (BVerwG a.a.O.; NdsOVG B. v. 26.3.2013 - 5 LA 210/12 - PersR 2013, 263; B. v. 6.12.2012 - 5 ME 258/12 - ZBR 2013, 209; VGH BW B. v. 4.6.2009 - 4 S 213/09 - NVwZ-RR 2009, 967, 969 f.; HessVGH B. v. 12.3.1996, a.a.O. Rn. 22; U. v. 9.7.1997 - 1 UE 3581/95 - ZBR 1997, 55, 57; OVG NW B. v. 13.10.2010 - 6 B 1001/10 - juris Rn. 9; Schnellenbach a.a.O.).

    Setzt man diese Frist in Bezug zur Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO oder der allgemeinen Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB), ist das Zeitmoment der Verwirkung klar erfüllt (vgl. NdsOVG B. v. 26.3.2013, a.a.O. - 2, 5 Jahre; B. v.6.12.2012, a.a.O. - etwas mehr als 3 Jahre; HessVGH B. v. 12.3.1996, a.a.O. Rn. 23 f. - 20 Monate).

  • VG Karlsruhe, 04.11.2016 - 11 K 1809/15

    Nachzeichnung der Beurteilung eines für seine Personalratstätigkeit teilweise

    Diese Grundsätze gelten insbesondere für freigestellte Mitglieder des Personalrats, deren Benachteiligung verboten ist und die deshalb auf der Grundlage einer fiktiven Laufbahnnachzeichnung bei der Vergabe von Beförderungsämtern zu berücksichtigen sind (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.01.2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.03.2013 - 5 LA 210/12 - PersR 2013, 263; OVG Münster, Urteil vom 02.02.2015 - 1 A 596/12 - juris; OVG Koblenz, Urteil vom 15.11.2013 - 10 A 10545/13 - juris).

    Die durchschnittlich zu erwartende Leistungssteigerung ist entweder durch die Art der Fortschreibung oder durch die anschließende Einzelfallentscheidung zu berücksichtigen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 C 13.05 - BVerwGE 126, 333, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 B 1 /13 - IÖD 2014, 220; BAG, Urteile vom 26.09.1990, a.a.O., vom 27.06.2001, a.a.O., vom 19.03.2003 - 7 AZR 334/02 - BAGE 105, 329 und vom 14.07.2010 - 7 AZR 359/09 - PersR 2011, 29; VGH München, Beschluss vom 25.01.2016 - 3 CE 15.2014 - RiA 2016, 78 - OVG Münster, Beschluss vom 02.03.2006 - 1 B 1934/05 - IÖD 2006, 214, Beschluss vom 14.12.2007 - 6 B 1155/07 - PersR 2008, 131, Urteil vom 02.02.2015 - 1 A 596/12 - juris; OVG Koblenz, Beschluss vom 20.08.2012 - 2 B 10673/12 - DÖD 2013, 35, Urteil vom 15.11.2013 - 10 A 10545/13 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.03.2013 - 5 LA 210/12 - PersR 2013, 263; aus der Literatur: Schnellenbach, Nachzeichnung des fiktiven beruflichen Werdegangs freigestellter beamteter Personalratsmitglieder, ZfPR 2002, 51; Zimmerling, Die fiktive Laufbahnnachzeichnung insbesondere bei Mitgliedern von Personalrat und Schwerbehindertenvertretung, ZfPR 2014, 26; Lorenzen u.a., BPersVG, 59. Update, § 8 Rn. 41 ff., § 46 Rn. 154 ff.; Ilbertz u.a., BPersVG, 13. Aufl., § 46 Rn. 25a ff.; Altvater u.a., BPersVG, 9. Aufl., § 46 Rn. 77 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2013 - 10 A 10545/13

    Schadensersatzanspruch eines freigestellten Soldaten wegen Nichtbeförderung -

    Dabei handelt es sich um eine rechtswegfremde Vorfrage zu einer Statusfrage, über die die Verwaltungsgerichte inzident mitzuentscheiden haben (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 26.03.2013 - 5 LA 210/12 - juris, siehe auch BVerwG, Urteil vom 13.04.1978 - 2 C 7.75 - Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 11).
  • BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 43.16

    Personalratsmitglied; Anfechtung einer Referenzgruppenbildung

    Mit seinem pauschalen, nicht näher ausgeführten Hinweis auf Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg bezieht sich der Antragsteller offensichtlich auf dessen Beschluss vom 26. März 2013 - 5 LA 210/12 - (juris Rn. 15), worin sich das Gericht auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats zu (nicht beschwerdefähigen) Entscheidungen der Perspektivkonferenzen über die individuelle Förderperspektive eines Soldaten bezogen hat, ohne jedoch zu begründen, wieso diese Senatsrechtsprechung auch für die verpflichtend statische Referenzgruppenbildung gelten soll.
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