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   OVG Niedersachsen, 03.03.2014 - 5 LA 286/13   

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OVG Niedersachsen, 03.03.2014 - 5 LA 286/13 (https://dejure.org/2014,3325)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.03.2014 - 5 LA 286/13 (https://dejure.org/2014,3325)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. März 2014 - 5 LA 286/13 (https://dejure.org/2014,3325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 87 S. 4 NBG
    Rückforderung von überzahlten Beihilfeleistungen; Zuvielzahlung auf Grund unvollständiger Auszahlung der Beihilfeanträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung von überzahlten Beihilfeleistungen; Zuvielzahlung auf Grund unvollständiger Auszahlung der Beihilfeanträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NBG § 87 S. 4
    Rückforderung von überzahlten Beihilfeleistungen; Zuvielzahlung auf Grund unvollständiger Auszahlung der Beihilfeanträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückforderung von Beihilfeleistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 5
  • NVwZ-RR 2014, 527
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 16.04.1998 - 3 B 95.3920
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2014 - 5 LA 286/13
    Dies kann auch als indirekte Verneinung der Frage gewürdigt werden (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 16.4.1998 - 3 B 95.3920 -, juris Rn 5).

    Eine solche Verhaltensweise führt zweifelsfrei zur Bejahung einer Sorgfaltspflichtverletzung in dem dargestellten Sinne und der verschärften Haftung (vgl. zu ähnlichen Fallkonstellationen auch Bay. VGH, Urteil vom 16.4.1998, a. a. O.; Urteil vom 24.4.2001 - 3 B 97.87 -, juris).

    Denn die Beihilfestelle ist in rechtlich vertretbarer Weise (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 16.4.1998, a. a. O.) davon ausgegangen, dass der Kläger mit seinem Verhalten die Frage indirekt hatte verneinen wollen.

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2014 - 5 LA 286/13
    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn 18, beide m. w. N.; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013, a. a. O., Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 -).

    Der Billigkeit entspricht es, dass sich Dienstherr und Besoldungsempfänger über die Modalitäten der Rückzahlung zu verständigen suchen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn. 25 ff.; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn. 19 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 -).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2014 - 5 LA 286/13
    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn 18, beide m. w. N.; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013, a. a. O., Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 -).

    Der Billigkeit entspricht es, dass sich Dienstherr und Besoldungsempfänger über die Modalitäten der Rückzahlung zu verständigen suchen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn. 25 ff.; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn. 19 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 -).

  • OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 5 LB 85/13

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Rückforderung überzahlter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2014 - 5 LA 286/13
    Der Empfänger muss mithin die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1985 - BVerwG 6 C 37.83 -, juris Rn 25; Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 27).

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn 18, beide m. w. N.; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013, a. a. O., Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 -).

  • VGH Bayern, 24.04.2001 - 3 B 97.87
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2014 - 5 LA 286/13
    Eine solche Verhaltensweise führt zweifelsfrei zur Bejahung einer Sorgfaltspflichtverletzung in dem dargestellten Sinne und der verschärften Haftung (vgl. zu ähnlichen Fallkonstellationen auch Bay. VGH, Urteil vom 16.4.1998, a. a. O.; Urteil vom 24.4.2001 - 3 B 97.87 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 291/12

    Geltung des gesetzesimmanenten Vorbehalts der Rückforderung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2014 - 5 LA 286/13
    Eine Verpflichtung der Beihilfestelle, den Kläger über den Sinn der nicht beantworteten Frage zu informieren, ist durch das Verhalten des Klägers nicht ausgelöst worden (vgl. zur Informations- und Hinweispflicht des Dienstherrn BVerwG, Urteil vom 21.9.2006 - BVerwG 2 C 6.06 -, juris Rn 17; Nds. OVG, Beschluss vom 7.8.2013 - 5 LA 291/12 -, juris Rn 23; Urteil vom 11.2.2014 - 5 LB 72/13 -).
  • BVerwG, 25.11.1985 - 6 C 37.83

    Kein gesetzlicher Vorbehalt der richtigen Anwendung einschlägiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2014 - 5 LA 286/13
    Der Empfänger muss mithin die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1985 - BVerwG 6 C 37.83 -, juris Rn 25; Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 27).
  • OVG Niedersachsen, 26.09.2012 - 5 LA 233/11

    Rechtmäßigkeit einer Billigkeitsentscheidung nach § 12 Abs. 2 S. 3 BBesG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2014 - 5 LA 286/13
    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn 18, beide m. w. N.; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013, a. a. O., Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 -).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12

    Unter dem gesetzlichen Vorbehalt der endgültigen Stufenzuordnung stehende Bezüge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2014 - 5 LA 286/13
    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn 18, beide m. w. N.; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013, a. a. O., Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 -).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2014 - 5 LA 240/13

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Bezügen eines Beamten auf Widerruf nach

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn 18; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 - Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 - Beschluss vom 18.8.2014 - 5 LA 85/14 -).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2018 - 5 LB 98/16

    Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Entreicherung; nacheheliche

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Letzteres gegeben, wenn der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maß außer Acht gelassen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25.11.1985 - BVerwG 6 C 37.83 -, juris Rn. 25; Nds. OVG, Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 -, juris Rn. 11), also grob fahrlässig gehandelt hat.
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2015 - 5 LC 214/14

    Beihilfeantrag; Billigkeitsentscheidung; gefahrgeneigte Arbeit; Treu und Glauben;

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungs- oder Versorgungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn 18, beide m. w. N.; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 - Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 -, juris Rn 16; Urteil vom 28.4.2015 - 5 LB 141/14 -, juris Rn 122).

    Der Billigkeit entspricht es, dass sich Dienstherr und Besoldungs- oder Versorgungsempfänger über die Modalitäten der Rückzahlung zu verständigen suchen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn. 25 ff.; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 19 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 - Beschluss vom 3.3.2014, a. a. O., Rn 17).

    Der beschließende Senat war zwar schon wiederholt mit ähnlichen Fallkonstellationen befasst (vgl. Beschluss vom 3.3.2014, a. a. O.; Beschluss vom 6.7.2015 - 5 LA 73/15 - ein Antrag auf Zulassung der Berufung ist unter dem Aktenzeichen 5 LA 166/15 anhängig).

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 141/14

    Aktenführung; Aktenverfälschung; Billigkeitsentscheidung; Entreicherung; grobe

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 18; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 - Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 - Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 28).
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 5 LA 85/14

    Teilweise Verjährung eines Rückforderungsanspruchs wegen grob fahrlässiger

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 18; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 - Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 -).
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