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   OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 5 ME 178/06   

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https://dejure.org/2007,13724
OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 5 ME 178/06 (https://dejure.org/2007,13724)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.07.2007 - 5 ME 178/06 (https://dejure.org/2007,13724)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 5 ME 178/06 (https://dejure.org/2007,13724)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Behandlung in Krankenhäusern, die das Krankenhausentgeltgesetz nicht anwenden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 5 GG; § 87 Abs. 1 S. 1 NBG; § 87c Abs. 1 NBG; § 137c Abs. 1 SGB V; § 6 Abs. 1 Nr. 6 BhV
    Antrag auf die einstweilige Anordnung der Übernahme der Kosten einer durchgeführten Heilbehandlung; Anforderungen an die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse; Behandlung in einem die Bundespflegesatzverordnung oder das Krankenhausentgeltgesetz nicht ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 5; ; NBG § 87 Abs. 1 S. 1; ; NBG § 87 c Abs. 1; ; SGB V § 137 c Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfefähigkeit; Fürsorgepflicht; Maximalversorgung; Privatklinik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf die einstweilige Anordnung der Übernahme der Kosten einer durchgeführten Heilbehandlung; Anforderungen an die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse; Behandlung in einem die Bundespflegesatzverordnung oder das Krankenhausentgeltgesetz nicht ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98

    Beihilfe, beamtenrechtliche - für Fahrkosten; Fahrkosten, beamtenrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 5 ME 178/06
    Denn grundsätzlich konkretisieren die Beihilfevorschriften die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Krankheitsfällen abschließend (BVerwG, Urt. v. 10.6. 1999 - BVerwG 2 C 29.98 -, NVwZ-RR 2000, 99).

    Liegt eine solche unzumutbare Belastung vor und wird dadurch die Fürsorgepflicht (87 Abs. 1 Satz 1 NBG) in ihrem verfassungsrechtlich (Art. 33 Abs. 5 GG) geschützten Wesenskern verletzt, so kann - ausnahmsweise - ein Anspruch auf weitere Beihilfen unmittelbar auf den verfassungsrechtlich vorgegebenen Grundsatz der Fürsorge gestützte werden (BVerwG, Urt. v. 10.6. 1999 - BVerwG 2 C 29.98 -, NVwZ-RR 2000, 99).

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 5 ME 178/06
    Da die Krankenhäuser der Maximalversorgung generell die größte Leistungsfähigkeit aufweisen, umfassen die dortigen allgemeinen Krankenhausleistungen (§§ 2 Abs. 2 Satz 1 KHEntG, 2 Abs. 2 Satz 1 BPflV) regelmäßig alle Krankenhausleistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind, und stellen somit im Prinzip eine medizinische Vollversorgung sicher (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225 [234] - zu § 2 Abs. 2 BPflV).

    Es müsste ein Fall vorliegen, in dem - hätte sich die Antragstellerin zur Behandlung in die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) begeben und wäre ein die "RCT" praktizierendes und das Krankenhausentgeltgesetz anwendendes Krankenhaus vorhanden gewesen - die MHH gehalten gewesen wäre, ein (atypisches) punktuelles Defizit ihrer Leistungsfähigkeit einzuräumen und deshalb die Antragstellerin zur weiteren Behandlung in dieses andere Krankenhaus zu verlegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225 [235] - zu § 2 Abs. 2 BPflV - und Dietz, in: Dietz/Bofinger, KHG, BPflV und Folgerecht, Kommentare, Stand: Juni 2006, Erl. 1 zu § 2 KHEntgG i. V. m. Erl. II 7 zu § 2 BPflV).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 N 1.89

    Beihilfe - Fürsorgepflichtverletzung - Behandlungsausschluss von der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 5 ME 178/06
    Härten im Einzelfall, die sich notwendigerweise aus dieser typisierenden und generalisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die Beihilferegelungen ergeben, sind von einer Beamtin im Hinblick auf die nur ergänzende Funktion der Beihilfeleistungen hinzunehmen, wenn sie keine unzumutbare Belastung bedeuten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.1991 - BVerwG 2 N 1.89 -, BVerwGE 89, 207 [212]).
  • OVG Niedersachsen, 29.02.2008 - 5 LA 167/04

    Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für Krankenhauswahlleistungen; Wiederholte

    Vielmehr ist anerkannt, dass Härten im Einzelfall, die sich notwendigerweise aus der typisierenden und generalisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die Beihilferegelungen ergeben, von den Beamten im Hinblick auf die nur ergänzende Funktion der Beihilfeleistungen hinzunehmen sind, wenn sie keine unzumutbare Belastung bedeuten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.1991 - BVerwG 2 N 1.89 -, BVerwGE 89, 207 [212]; Nds. OVG, Beschl. v. 17.7. 2007 - 5 ME 178/06 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).

    In Fällen, in denen tatsächlich eine unzumutbare Belastung vorliegt und dadurch ausnahmsweise die Fürsorgepflicht (87 Abs. 1 Satz 1 NBG) in ihrem verfassungsrechtlich (Art. 33 Abs. 5 GG) geschützten Wesenskern verletzt wird, kann dann ein Anspruch auf weitere Beihilfe unmittelbar auf den verfassungsrechtlich vorgegebenen Grundsatz der Fürsorge gestützt werden (BVerwG, Urt. v. 10.6. 1999 - BVerwG 2 C 29.98 -, NVwZ-RR 2000, 99; Nds. OVG, Beschl. v. 17.7. 2007 - 5 ME 178/06 -, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2008 - 2 A 10313/08

    Beihilfefähigkeit von Behandlungskosten einer Privatklinik

    (3) Aus den vorhergehenden Ausführungen folgt zugleich, dass nur dann, wenn die im Krankenhaus der Maximalversorgung durchgeführte Behandlung nicht (mehr) als diejenige Krankenhausleistung anerkannt werden kann, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit medizinisch zweckmäßig und ausreichend ist, die Kosten der Privatklinik in voller Höhe beihilfefähig sind (vgl. NdsOVG, B. v. 17.07.2007 - 5 ME 178/06 -, juris Rn. 11).
  • VG Saarlouis, 29.08.2013 - 6 K 727/11

    Beihilfefähigkeit; Regionale Chemotherapie nach Prof. Dr. Aigner

    (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 05.07.2011 - L 5 KR 74/11 -, zitiert nach JURIS; dasselbe im Urteil vom 14.01.2010 - L 4 KR 115/08 -, zitiert nach JURIS, wonach es sich bei der regionalen Chemotherapie ausdrücklich "um eine bisher wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode" handelt ; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.03.2010 - L 5 KR 2035/09 - zitiert nach JURIS, zur RCT bei Mammacarcinom; s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.07.2007 - 5 ME 178/06 -, zitiert nach JURIS).
  • VG Saarlouis, 17.03.2009 - 3 K 53/09

    Beihilfefähigkeit der Leistungen eines Krankenhauses, welches nicht nach der

    (vgl. für das Landesrecht Niedersachsen: OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.07.2007 - 5 ME 178/06 -, zitiert nach JURIS).
  • VG Saarlouis, 09.02.2010 - 3 K 737/09
    (vgl. für das Landesrecht Niedersachsen: OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.07.2007 - 5 ME 178/06 -, zitiert nach JURIS).
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