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   OVG Niedersachsen, 18.10.2006 - 5 ME 232/06   

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OVG Niedersachsen, 18.10.2006 - 5 ME 232/06 (https://dejure.org/2006,18245)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.10.2006 - 5 ME 232/06 (https://dejure.org/2006,18245)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 5 ME 232/06 (https://dejure.org/2006,18245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beförderung kurz vor Beginn der Freistellungsphase der Altersteilzeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 8 NBG, NI
    Anspruch auf Übertragung eines höheren Dienstpostens trotz Bestehens einer Freistellungsphase der Altersteilzeit mit kurzfristigem Übergang in den Ruhestand; Kriterien einer angemessenen Auswahlentscheidung; Zweck und Voraussetzungen einer Beförderung; Zulässigkeit der ...

  • Judicialis

    GG Art. 30 II; ; NBG § 8; ; NBG § 80 b; ; VwGO § 123 I 1; ; VwGO § 146 IV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Übertragung eines höheren Dienstpostens trotz Bestehens einer Freistellungsphase der Altersteilzeit mit kurzfristigem Übergang in den Ruhestand; Kriterien einer angemessenen Auswahlentscheidung; Zweck und Voraussetzungen einer Beförderung; Zulässigkeit der ...

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2005 - 5 ME 203/05

    Altersteilzeit; Beförderung; Freistellung; Freistellungsphase; Rechtsmissbrauch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2006 - 5 ME 232/06
    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg habe in seinem Beschluss vom 29. September 2005 (- 5 ME 203/05 -, NordÖR 205, 535 = NVwZ-RR 2006, 492) bestätigt, dass die Beförderung eines sich in der Freistellungsphase und damit de facto im Ruhestand befindlichen Beamten rechtsmissbräuchlich wäre und die darauf gestützte Ablehnung eines solchen Bewerbers im Einklang mit der Rechtslage stehe.

    Zur Begründung der gegen diesen ihm am 11. August 2006 zugestellten Beschluss am 16. desselben Monats erhobenen und begründeten Beschwerde macht der Antragsteller geltend: Mit dem durch den Beschluss des beschließenden Senats vom 29. September 2005 (- 5 ME 203/05 -, NVwZ-RR 2006, 492) entschiedenen Fall, auf den sich das Verwaltungsgericht berufe, sei der hier zu beurteilende Fall nicht vergleichbar.

    Dabei ist das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Entscheidung des beschließenden Senats vom 29. September 2005 (- 5 ME 203/05 -, NVwZ-RR 2006, 492 = NordÖR 2005, 535) zu Recht davon ausgegangen, dass sich aus der Bewilligung der Teilzeit für den Antragsteller eine Eignungseinschränkung gegenüber dem Beigeladenen ergibt, die die Ablehnung der Bewerbung des Antragstellers rechtfertigt.

    Deshalb besitzt ein Beamter die für das Beförderungsamt erforderliche Eignung nicht, wenn feststeht, dass er das Amt nicht für eine angemessene Zeit ausüben wird (vgl.: BVerwG, Urt. v. 29.08.1996 - 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33, 35; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.09.2005 - 5 ME 2003/05 -, NVwZ-RR 2006, 492 m.w.N.; Plog/Wiedow/Lehmhöfer, BBG-Kommentar, Loseblattsammlung, Stand: September 2006, RdNr. 24 zu § 72 b).

    Deshalb ist auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Antragsteller - anders als in dem bereits durch den Beschluss des beschließenden Senats vom 29. September 2005 (- 5 ME 203/05 -, NvWZ-RR 2006, 492) entschiedenen Fall - das angestrebte Amt noch kurze Zeit (bis zum 31.10.2006) ausüben kann oder bei Ernennung nach Abschluss des Auswahlverfahrens im Juli 2006 3 1/2 Monate hätte ausüben können, die Annahme gerechtfertigt, dass der Antragsteller die erforderliche Eignung für das angestrebte Beförderungsamt nicht besitzt, die Ablehnung seiner Bewerbung ist deshalb gerichtlich nicht zu beanstanden.

  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2006 - 5 ME 232/06
    Deshalb besitzt ein Beamter die für das Beförderungsamt erforderliche Eignung nicht, wenn feststeht, dass er das Amt nicht für eine angemessene Zeit ausüben wird (vgl.: BVerwG, Urt. v. 29.08.1996 - 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33, 35; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.09.2005 - 5 ME 2003/05 -, NVwZ-RR 2006, 492 m.w.N.; Plog/Wiedow/Lehmhöfer, BBG-Kommentar, Loseblattsammlung, Stand: September 2006, RdNr. 24 zu § 72 b).
  • OVG Niedersachsen, 04.11.2011 - 5 ME 319/11

    Annahme einer die Beförderung ausschließende Eignungsbeschränkung eines Beamten

    Denn die Beförderung erfolgt nicht vorrangig, um einen Beamten für in der Vergangenheit erbrachte Leistungen zu belohnen, sondern im Hinblick auf die von ihm im neuen Amt künftig wahrzunehmenden Aufgaben (Nds. OVG, Beschluss vom 29.9.2005 - 5 ME 203/05 -, juris Rn. 4 und vom 18.10.2006 - 5 ME 232/06 -, juris Rn. 14; Bay. VGH, Beschluss vom 19.2.2007 - 3 CE 06.3302 -, juris Rn. 62).

    Hieran anknüpfend verneint die Rechtsprechung die Eignung für ein Beförderungsamt, wenn der Beamte das neue Statusamt wegen einer Altersteilzeit nicht oder nicht mehr für eine angemessene Zeit bzw. in zeitlich nennenswertem Umfang ausüben wird (Nds. OVG, Beschluss vom 29.9.2005, a. a. O., Rn. 4f. und vom 18.10.2006, a. a. O., Rn. 13f.; Bay. VGH, Beschluss vom 19.2.2007, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2007 - 1 A 4138/06 -, juris Rn. 9ff. und vom 13. April 2010 - 6 B 152/10 -, juris Rn. 3; VG München, Beschluss vom 29.6.2004 - M 5 K 01.2988 -, juris Rn. 15; VG Magdeburg, Beschluss vom 14.1.2009 - 5 B 338/08 -, juris Rn. 10ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2020 - 1 B 1321/19

    Ausschluss Beförderungsverfahren Abordnung Eignung Funktionsfähigkeit Verwaltung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1996- 2 C 23.95 -, juris, Rn. 22 (dienstunfähig erkrankter Beamter, der drei Wochen nach seiner Auswahl in den Ruhestand versetzt wurde), OVG NRW, Beschluss vom 26. September 2007 - 1 A 4138/06 -, juris, Rn. 9, und Nds. OVG, Beschluss vom 4. November 2011 - 5 ME 319/11 -, juris, Rn. 13 (jeweils Beamter in der Freistellungsphase der Altersteilzeit); ferner Nds. OVG, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 5 ME 232/06 -, juris, Rn. 13 f. (Beförderung kurz vor Beginn der Freistellungsphase der Altersteilzeit); Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: Januar 2020, BBG, § 22 Rn. 26a.
  • VG Trier, 12.11.2019 - 7 L 4202/19

    Übertragung eines Dienstpostens - Abgrenzung zum Beförderungsstreit

    Hierzu gehört auch die Prognose, dass er das Amt für eine angemessene Zeit ausüben wird (vgl. zu einem seit einem Jahr dienstunfähig erkrankten Beamten, der drei Wochen nach der Auswahlentscheidung in den Ruhestand versetzt wurde: BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, juris; vgl. zur Beförderung kurz vor Beginn der Freistellungsphase der Altersteilzeit: OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 5 ME 232/06 -, Rn. 14, juris, sowie VG Trier, Urteil vom 24. März 2015 - 1 K 124/15.TR -, Rn. 18, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2007 - 1 A 4138/06

    Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung einer dienstrechtlichen Regelbeurteilung

    vgl. Senatsurteil vom 2. Juli 2007 - 1 A 1920/06 -, Juris, m. w. N.; OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 29. September 2005 - 5 ME 203/05 -, NVwZ-RR 2006, 492, und vom 18. Oktober 2006 - 5 ME 232/06 -, IÖD 2007, 2.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2023 - 1 M 37/23

    Beamtenbeförderung; fehlende Dienstleistung für das angestrebte Beförderungsamt

    - 5 ME 319/11 -, juris Rn. 13 und vom 18. Oktober 2006 - 5 ME 232/06 -, juris Rn. 13 f., letzterer betreffend eine angestrebte Beförderung kurz vor Beginn der Freistellungsphase der Altersteilzeit) bereits gegen die Eignung für das Beförderungsamt spricht.
  • VGH Bayern, 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368

    Klage eines - bereits in Altersteilzeit befindlichen - Richters auf

    Dies stellt jedoch für eine Vorsitzendentätigkeit, also ein Amt, in dem gewisse Kontinuität anzustreben ist, keinen angemessenen Zeitraum dar (vgl. auch OVG Niedersachsen vom 18.10.2006 Az. 5 ME 232/06).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2010 - 6 B 152/10

    Begründetheit einer Beschwerde bzgl. eines Anordnungsanspruchs auf Freihaltung

    2003, 7 (12), zum niedersächsischen LBG; auch BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33; OVG NRW, Urteil vom 2. Juli 2007 - 1 A 1920/06 - und Beschluss vom 26. September 2007 - 1 A 4138/06 -, jeweils juris und mit weiteren Nachweisen; OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 29. September 2005 - 5 ME 203/05 -, NVwZ-RR 2006, 492, und vom 18. Oktober 2006 - 5 ME 232/06 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 19. Februar 2007 - 3 CE 06.3302 - Battis, BBG, 4. Auflage 2009, § 25 Rn. 3 und § 94 Rn. 13; Baßlsperger, ZBR 2001, 417 (419 f.), bedarf hier aber keiner Vertiefung.
  • VGH Bayern, 13.12.2013 - 3 ZB 09.3245

    Leiter des Finanzamts (BesGr. A 15); Altersteilzeit im Blockmodell; Beförderung

    Daher besitzt ein in Altersteilzeit im Blockmodell befindlicher Beamter, der sich (unmittelbar) vor Beginn bzw. schon in der Freistellungsphase befindet, die für eine Beförderung erforderliche Eignung nicht, da er keine (zeitlich angemessene) Dienstleistung in dem Beförderungsamt mehr erbringen kann (BayVGH B.v. 19.2.2007 - 3 CE 06.3302 - juris Rn. 62; NdsOVG B.v. 18.10.2006 - 5 ME 232/06 - juris Rn. 14; B.v. 4.11.2011 - 5 ME 319/11 - juris Rn. 13; OVG NRW B.v. 26.9.2007 - 1 A 4138/06 - juris Rn. 9; B.v. 13.4.2010 - 6 B 152/10 - juris Rn. 4).
  • VG Augsburg, 05.11.2020 - Au 2 K 20.996

    Kein Ausschluss vom Aufstiegsverfahren für den gehobenen Dienst wegen der

    Nicht geeignet ist danach aber nur der Beamte, für den bereits feststeht, dass er für die im Beförderungsamt zu erbringende Leistung überhaupt nicht zur Verfügung steht, weil er bereits keine Dienstleistung mehr erbringt oder sie nicht mehr in nennenswertem zeitlichen Umfang erbringen wird (vgl. BVerwG, U.v. 29.8.1996 - 2 C 23.95 - juris Rn. 22; OVG NW, B.v. 26.9.2007 - 1 A 4138/06 - juris Rn. 9; NdsOVG, B.v. 4.11.2011 - 5 ME 319/11 - juris Rn. 13; B.v. 18.10.2006 - 5 ME 232/06 - juris Rn. 13 f.; Lemhöfer in Plog/Wiedow, BBG, Stand Januar 2020, § 22 Rn. 26a.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2023 - 6 B 1133/22

    Beförderung eines Hauptbrandmeisters während der Freistellungsphase der

    OVG NRW, Beschlüsse vom 8.5.2020 - 1 B 1321/19 -, juris Rn. 20, vom 13.4.2010 - 6 B 152/10 -, juris Rn. 4, und vom 26.9.2007 - 1 A 4138/06 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschlüsse vom 4.11.2011 - 5 ME 319/11 -, juris Rn. 13 und vom 18.10.2006 - 5 ME 232/06 -, juris Rn. 13 f., letzterer betreffend eine angestrebte Beförderung kurz vor Beginn der Freistellungsphase der Altersteilzeit.
  • VG München, 29.11.2013 - M 21 K 12.797

    Mangelnde Eignung eines in Altersteilzeit befindlichen Beamten des

  • VG Düsseldorf, 14.10.2008 - 13 L 909/08

    Einstweiliger Rechtsschutz Anordnungsanspruch Beurlaubung Leerstelle Beförderung

  • VG Weimar, 04.09.2012 - 4 E 909/12

    Beamtenrecht: Ernennungsverbot bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze im

  • VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 2 K 11.1181

    Landesbeamtenrecht; Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung;

  • VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 K 20.1310

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch, unterbliebene Beförderung, mangelnde

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