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   OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 ME 295/06   

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OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 ME 295/06 (https://dejure.org/2007,8375)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.03.2007 - 5 ME 295/06 (https://dejure.org/2007,8375)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. März 2007 - 5 ME 295/06 (https://dejure.org/2007,8375)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Umsetzung eines Beamten unter Missachtung personalvertretungsrechtlicher Bestimmungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 S. 1 VwVfG; § 46 VwVfG; § 42 Abs. 1 VwGO; § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 80 Abs. 5 VwGO; § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO; § 63 NPersVG; § 65 Abs. 1 Nr. 10 NPersVG
    "Abordnung" von der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen zum Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen; Störung des Betriebsfriedens; Begriff der anderen Dienstelle; Umsetzung als Verwaltungsakt; Anspruch auf Rückumsetzung; Heranziehung des Rechtsgedankens ...

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; NBG § 192 Abs. 4 S. 1; ; NBG § 31 Abs. 1 S. 1; ; Nds. AG VwGO § ... 8 Abs. 2; ; NPersVG § 63; ; VwGO § 123 Abs. 1 S. 2; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; VwGO § 78 Abs. 1 Nr. 1 HS 2; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abordnung, Fairness, Heilung, Hilfsantrag, Mitbestimmung, Parteifähigkeit, Personalrat, Personalvertretung, Umsetzung, Verfahren, faires

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    "Abordnung" von der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen zum Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen; Störung des Betriebsfriedens; Begriff der anderen Dienstelle; Umsetzung als Verwaltungsakt; Anspruch auf Rückumsetzung; Heranziehung des Rechtsgedankens ...

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Braunschweig, 14.07.2006 - 7 B 177/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Umsetzung als innerbehördliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 ME 295/06
    Der hier angewiesene Dienstpostenwechsel hat also innerhalb derselben Behörde stattgefunden und ist daher schon begrifflich nur eine Umsetzung (vgl. im Einzelnen OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.1. 1989 - 5 OVG B 82/88 -, a. a. O.; VG Braunschweig, Beschl. v. 14.7. 2006 - 7 B 177/06 -, Juris, RdNr. 12 des Langtextes, m. w. N.).

    Im Anschluss an das Verwaltungsgericht Braunschweig (Beschl. v. 14.7. 2006 - 7 B 177/06 -, Juris, RdNr. 16 des Langtextes, m. w. N.) gehen der Antragsteller und die Vorinstanz zutreffend davon aus, dass die unter dem 8. September 2006 erfolgte dienstrechtliche Maßnahme mit einem Verfahrensfehler behaftet sein dürfte.

    Zu Unrecht wendet sich der Antragsteller aber dagegen, dass die Vorinstanz - ebenfalls in Anlehnung an das Verwaltungsgericht Braunschweig (Beschl. v. 14.7. 2006 - 7 B 177/06 -, Juris, RdNr. 17 des Langtextes, m. w. N.) - einen (Anordnungs-) Anspruch auf Rückumsetzung verneint und sich insoweit auf den allgemeinen Rechtsgedanken gestützt hat, der in § 46 VwVfG zum Ausdruck kommt.

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 ME 295/06
    Deshalb ist mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 22.5. 1980 - BVerwG 2 C 30.78 -, BVerwGE 60, 144 [147]) daran festzuhalten, dass es für die Einordnung einer Maßnahme als Umsetzung unerheblich ist, ob sie im Einzelfall, etwa durch eine Verletzung der Fürsorgepflicht oder den Entzug bestimmter - hier fliegerischer - Funktionen, tatsächlich Rechte des betroffenen Beamten beeinträchtigt.

    Gegenüber einer zu Unrecht erfolgten Umsetzung ist Rechtschutz im Hauptsacheverfahren mit einer allgemeinen Leistungsklage zu suchen, die der Beamte darauf zu richten hat, dass der Dienstherr verurteilt werden möge, die Umsetzung rückgängig zu machen (BVerwG, Urt. v. 22.5. 1980 - BVerwG 2 C 30.78 -, BVerwGE 60, 144 [150]; Sodan, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 2. Aufl. 2006, Rdnr. 161 zu § 42).

  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 WB 51.97

    Recht der Soldaten - Rechtsfolgen einer unterlassenen Anhörung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 ME 295/06
    Dass der Bezirkspersonalrat der Maßnahme auch nachträglich noch zugestimmt hat, ist grundsätzlich geeignet, einen Schluss auf eine solche Offensichtlichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1. 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 -, Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 1, zitiert nach Juris, Rdnr. 7 des Langtextes).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2006 - 5 ME 254/06

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der erneuten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 ME 295/06
    Damit unterscheidet sich die Rechtslage von den Fällen einer Abordnung, in denen für das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO eine analoge Anwendung des § 8 Abs. 2 Nds. AG VwGO geboten ist (Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: April 2006, Rdnr. 320 zu § 80 i. V. m. Rdnr. 53 [Meissner] zu § 78; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 26.10.2006 - 5 ME 254/06 -, NdsVBl. 2007, 47).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99

    Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungs- rechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 ME 295/06
    Diese Heranziehung ist grundsätzlich als zulässig anerkannt (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1999 - BVerwG 2 C 4.99 -, BVerwGE 110, 173 [180]) und verbietet sich nicht bereits deshalb, weil die Beteiligung der Stufenvertretung als Zustimmungserfordernis ausgestaltet ist.
  • VG Münster, 03.07.1981 - 5 L 285/81
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 ME 295/06
    Denn die hilfsweise Erhebung eines Rechtsbehelfs gegenüber einem an dem gerichtlichen Verfahren bislang noch nicht unmittelbar beteiligten Dritten ist ebenfalls unzulässig (VG Münster, Beschl. v. 3.7. 1981 - 5 L 285/81 -, NVwZ 1982 144 [145]; Schmid, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 2. Aufl. 2006, Rdnr. 30 zu § 91, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2006 - 2 NB 448/06

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Statthaftigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 ME 295/06
    Viel spricht dafür, dass eine entsprechende Antragsänderung und -erweiterung im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§ 146 Abs. 4 VwGO) ohnehin nicht zulässig wäre (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.11.2006 - 2 NB 448/06 -, Juris, Rdnr. 7 des Langtextes).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 ME 295/06
    Ist das behördliche Verfahren bereits abgeschlossen und kann sich die Beteiligung der Personalvertretung nur auf bereits vollendete Tatsachen beziehen, darf nämlich nicht erwartet werden, dass die Dienststelle etwaigen Bedenken des Bezirkspersonalrates noch so aufgeschlossen gegenübersteht, dass Sinn und Zweck der Mitbestimmung erreicht werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1983 - BVerwG 2 C 9.82 -, BVerwGE 68, 189 [196]).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.1996 - 2 M 4952/96

    Zustimmung des Personalrats zu einer Auswahlentscheidung von Bewerbern ;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 ME 295/06
    Schließlich kommt es nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 25.11.1996 - 2 M 4952/96 -, NdsRpfl 1997, 59, zitiert nach Juris, Rdnr. 5 des Langtextes) durchaus in Betracht, dass sich auch der von einer dienstrechtlichen Maßnahme betroffene Beamte im Verfahren über seinen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtschutzes mit Erfolg auf die Regelungen des § 63 NPersVG beruft.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13

    Zur Umsetzung und amtsangemessenen Beschäftigung eines Beamten bei umfangreicher

    Denn für die Einordnung einer Maßnahme als Umsetzung ist es unerheblich, ob sie im Einzelfall, etwa durch eine Verletzung der Fürsorgepflicht oder den Entzug bestimmter Funktionen, tatsächlich Rechte des betroffenen Beamten beeinträchtigt oder nicht ( siehe: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. März 2007 - 5 ME 295/06 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 5 ME 353/08

    Rechtsfolgen fehlender Mitbestimmung des Personalrats bei einer

    Die Norm ist daher nicht ohne weiteres als Regelung der Rechtsfolgen einer unterbliebenen Beteiligung auch in dem Verhältnis zwischen dem Dienstherrn und denjenigen Beamten zu verstehen, die von der beteiligungspflichtigen Maßnahme dergestalt betroffen sind, dass sie durch sie belastet werden (Nds. OVG, Beschl. v. 15.3. 2007 - 5 ME 295/06 -, PersR 2008, 75 [78]) oder - wie hier - um sie konkurrieren.

    Die vorzunehmende Abwägung ergibt für die vorliegende Fallgestaltung, dass auch dem im Auswahlverfahren unterlegenen Konkurrenten das Recht zusteht, sich zu eigenen Gunsten auf § 63 Satz 1 Nr. 1 NPersVG zu berufen, solange das Mitbestimmungsverfahren nicht nachgeholt wurde und daher auszuschließen ist, dass sich die primär geschützte Personalvertretung ebenfalls auf § 63 Satz 1 Nr. 1 NPersVG berufen wird (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.3. 2007 - 5 ME 295/06 -, PersR 2008, 75 [78]).

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 425/08

    Politische Verantwortung eines Leiters des Einsatzdienstes und Streifendienstes

    Sie haben es jedoch versäumt, aus der damit einhergehenden Unanwendbarkeit des § 8 Abs. 2 Nds. AG VwGO im Eilverfahren (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.3.2007 - 5 ME 295/06 -, juris Rn 24; Beschluss vom 4.7.2007 - 5 ME 131/07 -, juris Rn 2) die gebotenen Folgerungen für die Bezeichnung des Antragsgegners zu ziehen.

    Daraus ergibt sich die Verpflichtung des Antragsgegners, jedenfalls vorläufig den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1986 - 2 C 20.84 -, BVerwGE 75, 138; Nds. OVG, Urteil vom 12.11.1996 - 5 L 2733/95 -, juris Rn 16; Beschluss vom 15.3.2007, a. a. O.), das heißt dem Antragsteller den Dienstposten des Leiters des Einsatz- und Streifendienstes des Polizeikommissariats B. wieder zu übertragen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2009 - 1 M 42/09

    Zur Rückumsetzung eines Beamten bei fehlender Zustimmung des Personalrates

    Vorliegend kann dahinstehen, ob dem vom Verwaltungsgericht mit Recht als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO ausgelegten Antrag schon deshalb der Erfolg versagt bleibt, weil der Antragsteller entgegen § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO seine die Umsetzung anordnende Dienstbehörde und nicht das Land Sachsen-Anhalt in Anspruch nimmt (vgl. hierzu: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. März 2007 - Az.: 5 ME 295/06-, zitiert nach juris).

    Da die Beklagte bereits unter dem 16. Dezember 2008 einen Widerspruchsbescheid erlassen hat und damit das Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist, kann das Beteiligungsverfahren - entgegen der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes - auch nicht mehr nachgeholt, der Verfahrensmangel mithin nicht mehr geheilt werden (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 24. November 1983 - Az.: 2 C 9.82 -, BVerwGE 68, 189; OVG Niedersachsen: Beschluss vom 15. März 2007, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2007 - 5 ME 131/07

    Verpflichtung zur Folgeleistung einer Dienstantrittsaufforderung der

    Sie haben es jedoch versäumt, aus der damit einhergehenden Unanwendbarkeit des § 8 Abs. 2 Nds. AG VwGO im Eilverfahren (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.3. 2007 - 5 ME 295/06 -, Juris, Rn 24) die gebotenen Folgerungen für die Bezeichnung des Antragsgegners zu ziehen.
  • VG Minden, 22.09.2009 - 10 K 126/08

    Mitbestimmung des Personalrates bei Versetzung eines Lehrers an eine andere

    vgl. dazu Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Nds. OVG), Beschluss vom 15. März 2007 - 5 ME 295/06 - VG Braunschweig, Beschluss vom 14. Juli 2006 - 7 B 177/06 - VG Hannover, Beschluss vom 31. Mai 2005 - 2 B 2345/05 -.

    vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 15. März 2007 - 5 ME 295/06 - BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1998 - 1 WB 51/97 -.

  • VG Göttingen, 26.05.2008 - 3 B 103/08

    Mitbestimmungspflicht bei Umsetzungen (hier: Dienstpostenwechsel bei der

    Vorliegend hat der angewiesene Dienstpostenwechsel innerhalb der Behörde der Antragsgegnerin stattgefunden und ist daher schon begrifflich nur eine Umsetzung (in Abgrenzung zur Abordnung: vgl. zusammenfassend OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.03.2007 - 5 ME 295/06 -, Datenbank des Nds. OVG).

    In diesem Zusammenhang hat das Nds. OVG (Beschluss vom 15.03.2007 - 5 ME 295/06 -, aaO.) ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 5 ME 260/08

    Bestehen einer generellen Beschränkung zulässiger Beschwerdegründe auf den

    Tut er dies nicht, sondern wird diese Zustimmung entweder gleichwohl erteilt oder gilt sie - was für den vorliegenden Fall allerdings an dieser Stelle offen bleiben soll - gemäß § 68 Abs. 2 Satz 6 NPersVG als erteilt, so ist davon auszugehen, dass ein insoweit begangener Verfahrensfehler - ungeachtet der Frage einer Einschlägigkeit des § 63 Satz 1 Nr. 2 NPersVG - jedenfalls in Anwendung des Rechtsgedankens des § 46 VwVfG unbeachtlich ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.3. 2007 - 5 ME 295/06 -, PersR 2008, 75 [78]).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 105/14

    Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Kausalität; Leistungsklage;

    Eine solche Klage kann jedoch nicht gegenüber einer dem Dienstherrn untergeordneten Behörde verfolgt werden, da § 79 Abs. 2 des Niedersächsischen Justizgesetzes (NJG), der mit Wirkung vom 31. Dezember 2014 an die Stelle des inhaltsgleichen, jedoch zugleich aufgehobenen § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (Nds. AGVwGO) getreten ist (vgl. zur Aufhebung des gesamten Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung und zum Inkrafttreten des § 79 Abs. 2 NJG: Art. 1, Art. 13 Nr. 13 und Art. 14 des Gesetzes über die Neuordnung von Vorschriften über die Justiz vom 16.12.2014, Nds. GVBl. S. 436), keine Anwendung findet (vgl. zu § 8 Abs. 2 Nds. AGVwGO: Nds. OVG, Beschluss vom 9.7.2010 - 5 LA 188/09 - Beschluss vom 10.1.2014 - 5 LA 167/13 - vgl. für Eilverfahren Nds. OVG, Beschluss vom 15.3.2007 - 5 ME 295/06 -, juris Rn 24; Beschluss vom 4.7.2007 - 5 ME 131/07 -, juris Rn 2; Beschluss vom 12.3.2009 - 5 ME 425/08 -, juris Rn 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 1 L 144/11

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Beamten gegen seine Umsetzung

    Vorliegend kann dahinstehen, ob dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO schon deshalb der Erfolg versagt bleibt, weil die Antragstellerin entgegen § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ihre die Umsetzung anordnende Dienstbehörde und nicht das Land Sachsen-Anhalt in Anspruch nimmt ( vgl. hierzu: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. März 2007 - 5 ME 295/06 -, juris ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09

    Höchstaltersgrenze von 42 Jahren für die Verwendung als Einsatzbeamter des

  • VG Gelsenkirchen, 04.03.2015 - 12 L 2087/14

    Umsetzung; Spannungen; Konflikt; Abordnung; Statthafter Antrag

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2012 - 5 ME 44/12

    Umsetzung eines Referatsleiters beim Niedersächsischen Finanzministerium auf eine

  • OVG Bremen, 14.10.2015 - 2 B 158/15

    Unterlassungsbegehren eines Beamten bzgl. der Besetzung eines

  • OVG Bremen, 23.07.2014 - 1 S 107/13

    Disziplinarverfahren; Ermessensfehlgebrauch; Konflikt; Konfliktumsetzung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2011 - 1 M 148/11

    Unzulässigkeit von Antragsänderung und bloß hilfsweiser

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2010 - 5 LB 131/10

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 1 M 144/11

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Beamten gegen seine Umsetzung

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2008 - 5 ME 4/08

    Vorläufiger Rechtsschutz eines bei einem Nachfolgeunternehmen der früheren

  • VG Würzburg, 03.05.2011 - W 1 K 10.1008
  • VG Hannover, 13.09.2007 - 13 B 3858/07

    Amt; Anforderung; Anforderungsprofil; Ausscheiden; Ausschluss; Ausschreibung;

  • VG Wiesbaden, 08.11.2022 - 3 L 960/22

    Rechtswidrige Umsetzung bei Ermessensausfall

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