Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2011 - 5 N 3.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19100
OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2011 - 5 N 3.11 (https://dejure.org/2011,19100)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.05.2011 - 5 N 3.11 (https://dejure.org/2011,19100)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 5 N 3.11 (https://dejure.org/2011,19100)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,19100) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 1627 BGB, § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 1629 BGB, § 17 Abs 2 S 3 MeldeG BE, § 9 Abs 1 S 1 MeldeG BE, § 7 Nr 2 MeldeG BE
    Melderecht; Berichtigung des Melderegisters; Bestimmung der Hauptwoh-nung von minderjährigen Kinder aus geschiedener Ehe; gemeinsame Per-sonensorge; gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht; familiengerichtli-che Umgangsregelungen; vorwiegend benutzte Wohnung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils über die Bestimmung der Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes getrennt lebender Eltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MeldeG § 17 Abs. 2 S. 3; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils über die Bestimmung der Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes getrennt lebender Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 39
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 C 12.01

    Meldepflicht; Verheiratete; dauerndes Getrenntleben; Mitwirkungspflichten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2011 - 5 N 3.11
    Etwaige Unzuträglichkeiten oder Härten, die sich aus der Anknüpfung anderer Rechtsvorschriften an die Hauptwohnung ergeben - wie etwa in Bezug auf das Kindergeld oder die Zuordnung zu einer Bedarfsgemeinschaft -, können und müssen durch Anwendung dieser Rechtsvorschriften bewältigt werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. März 2002 - BVerwG 6 C 12.01 -, juris Rn. 24).

    Der Kläger vertritt die Auffassung, das Verwaltungsgericht sei von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2002 - BVerwG 6 C 12.01 - abgewichen, in dessen zweitem Leitsatz es heiße:.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2008 - 5 N 9.07

    Melderechtliche Hauptwohnung gemeinsamer Kinder getrennt lebender Eltern

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2011 - 5 N 3.11
    Ein umgangsberechtigtes Elternteil dagegen hat, wie der Senat bereits in seinem das vorangegangene Zulassungsverfahren betreffenden Beschluss vom 16. Mai 2008 - OVG 5 N 9.07 - ausgeführt hat, lediglich Anspruch darauf, dass ihm vom Personensorgeberechtigten Umgang gewährt wird.
  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98

    Ehe; Familie; Familienwohnung; Hauptwohnung; kinderloses Ehepaar;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2011 - 5 N 3.11
    Das Vorbringen des Klägers im vorliegenden wie auch im vorangegangen Verfahren gibt dem Senat allerdings Veranlassung zu dem nochmaligen Hinweis, dass das Melderecht nach der Natur der Sache auf einen einfachen und zügigen Vollzug angelegt ist und nicht mit Fragestellungen belastet werden darf, die angesichts der Vielfalt der Lebensgestaltungen zu komplizierten und streitträchtigen Erwägungen Anlass geben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 1 C 25.98 -, juris Rn.11).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2011 - 5 N 3.11
    Die Grundsatzrüge scheitert bereits daran, dass es an der Formulierung einer bestimmten, bisher noch ungeklärten und für die Berufungsentscheidung erheblichen Rechts- oder Tatsachenfrage sowie an der Angabe fehlt, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 -, DÖV 1998, 117).
  • VG Berlin, 21.04.2016 - 23 K 270.14

    Melderegister; paritätischen Wechselmodell bei getrenntlebenden Eltern;

    Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob die Klage zulässig, insbesondere der Kläger befugt ist, einen Anspruch seines Sohnes auf Berichtigung von dessen Wohnungsdaten im Melderegister allein und im eigenen Namen geltend zu machen (zu dem bis zum 31. Oktober 2015 geltenden Melderechtsrahmengesetz - MRRG - und Gesetz über das Meldewesen in Berlin - MeldeG - vgl. Urteil der Kammer vom 24. August 2011 - VG 23 K 242.09 -, juris Rn. 15; ebenso VG Ansbach, Urteil vom 26. Januar 2012 - AN 5 K 11.01169 -, juris Rn. 20 ff. - jeweils m.w.N.; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2011 - OVG 5 N 3.11 -, juris Rn. 12 a.E. sowie VGH Bayern, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 5 BV 12.721 -, juris Rn. 25 a.E.).

    Denn das Melderecht ist nach der Natur der Sache auf einen einfachen und zügigen Vollzug angelegt und darf nicht mit Fragestellungen belastet werden, die angesichts der Vielfalt der Lebensgestaltungen zu komplizierten und streitträchtigen Erwägungen Anlass geben (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 20. März 2002 - BVerwG 6 C 12.01 -, juris Rn. 19 und vom 4. Mai 1999 - BVerwG 1 C 25.98 -, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2011 - OVG 5 N 3.11 -, juris Rn. 12).

  • VG Ansbach, 26.01.2012 - AN 5 K 11.01169

    Kein Berichtigungsanspruch eines Elternteils hinsichtlich der Meldedaten des

    Das OVG Berlin-Brandenburg (Beschlüsse vom 4.5.2011, OVG 5 N 3.11, juris und 16.5.2008, OVG 5 N 9.07, OVG 5 L 10.07, NJW 2008, 2663) und das VG Schwerin (Urteil vom 17.3.2011, 6 A 523/08, juris), befassen sich mit der Begründetheit der von Vätern minderjähriger Kinder gestellten Anträge, ohne auf die Frage der Zulässigkeit einzugehen.
  • OLG Brandenburg, 08.10.2018 - 10 UF 105/18

    Elterliche Sorge getrenntlebender Eltern: Übertragung der Entscheidung über die

    Überwiegend wird davon ausgegangen, dass sich die Eltern bei einem solchen Streit auch über den Lebensmittelpunkt des Kindes nicht einig sind, weshalb vorrangig ein Verfahren betreffend die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts gemäß § 1671 BGB zu wählen sei (vergleiche BVerwG, NJW 2016, 99 Rn. 24 OLG München, NJW-RR 2008, 1534; a. A. Staudinger/Peschel-Gutzeit, BGB, 2015, § 1628 BGB Rn. 29 vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 4.5.2011 - OVG 5 N 3.11, BeckRS 2011, 52800).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht