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   LG Osnabrück, 02.06.2006 - 5 O 1098/06   

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https://dejure.org/2006,23341
LG Osnabrück, 02.06.2006 - 5 O 1098/06 (https://dejure.org/2006,23341)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 02.06.2006 - 5 O 1098/06 (https://dejure.org/2006,23341)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - 5 O 1098/06 (https://dejure.org/2006,23341)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 2 S. 2 StVO; § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO; § 839 Abs. 1 BGB; § 7 Abs. 1 StVG; § 17 Abs. 3 StVG; Art. VIII Abs. 5 NTS; Art. 34 GG
    Kriterien für die Einordnung einer Verkehrslage als unklar im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO); Durchführung der Abwägung gemäß § 17 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zur Verteilung des Schadens nach dem jeweiligen Verschuldensanteil; Grundsätze ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Einordnung einer Verkehrslage als unklar im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO); Durchführung der Abwägung gemäß § 17 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zur Verteilung des Schadens nach dem jeweiligen Verschuldensanteil; Grundsätze ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Haftungsquoten bei Verkehrsunfall bei Überholen trotz unklarer Verkehrslage

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    1/3 Mitverschuldensanteil des Überholenden bei Überholen eines Lkw an baustellenbedingter Fahrbahnverengung auf Autobahn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Überholen trotz unklarer Verkehrslage - Zu den Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall - Überholender PKW-Fahrer ging "erhebliches Risiko" ein

 
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 13.01.2017 - 31 C 71/16

    Streifunfall zwischen zu breitem überholenden Pkw mit Lkw in Autobahnbaustelle

    Ob darüber hinausgehend von einem Fahrer zu verlangen wäre, von einem Überholvorgang im Bereich einer Autobahnbaustelle im Hinblick auf die eingeschränkten Fahrbahnbreiten gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO abzusehen ( LG Osnabrück , Urteil vom 02.06.2006, Az.: 5 O 1098/06, u.a. in: ADAJUR Dok.Nr. 69159 ) oder ob auch die Benutzung beider Fahrspuren im Bereich einer Autobahnbaustelle dem Verkehrsfluss dient ( OLG Rostock , Urteil vom 15.04.2005, Az.: 8 U 34/04, u.a. in: BeckRS 2005, 10926 = "juris" ) kann hier dahingestellt bleiben.

    Auch in Anbetracht der Tatsache, dass dem Erstbeklagten nach rechts (wegen der Baustelle) und nach links (wegen der Fahrzeuge auf der Fahrspur) ggf. wohl nur ein geringer Toleranzbereich zur Verfügung stand, ist hier nicht eindeutig geklärt worden, ob ein Überholvorgang dessen ungeachtet ohne weiteres gefahrlos möglich war, so dass hier insgesamt eine Mithaftung des Klägers in Höhe von 40% angemessen, aber auch ausreichend erscheint ( OLG Düsseldorf , Beschluss vom 17.09.2012, Az.: I-24 U 54/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 142 f.; OLG Brandenburg , Urteil vom 13.03.2008, Az.: 12 U 145/07, u.a. in: Schaden-Praxis 2008, Seiten 245 f.; OLG Oldenburg , Beschluss vom 27.01.2006, Az.: 3 U 107/05, u.a. in: VersR 2006, Seiten 920 f.; OLG Rostock , Urteil vom 15.04.2005, Az.: 8 U 34/04, u.a. in: BeckRS 2005, 10926 = "juris"; OLG Karlsruhe , Urteil vom 29.07.2004, Az.: 19 U 94/04, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 1549 f.; OLG Dresden , Urteil vom 07.10.2003, Az.: 5 U 882/03, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 387 f.; LG Wuppertal , Urteil, Az: 7 O 101/11; LG Göttingen , Urteil vom 18.11.2009, Az.: 5 O 118/09, u.a. in: VersR 2010, Seiten 1490 ff. LG Osnabrück , Urteil vom 02.06.2006, Az.: 5 O 1098/06, u.a. in: ADAJUR Dok.Nr. 69159 ).

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