Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 09.04.2013 - 5 O 141/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zugang zu (Ärzte-)Bewertungsportal muss nicht beschränkt werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Verbreitung bzw. Übermittlung personenbezogener Daten einer Hebamme über ein Ärztebewertungsportal; Überprüfungspflichten eines Hostproviders hinsichtlich der von einem Nutzer erstellten Beiträge
- kanzlei.biz
Zum Löschungsanspruch negativer Kritiken eines Ärztebewertungsportal
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Zugang zu Ärztebewertungsportal
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Bewertung von Ärzten im Internet
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Selbstständige Hebamme darf auf Gesundheitsportal ohne Zugangsbeschränkung bewertet werden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Selbstständige Hebamme darf auf Gesundheitsportal ohne Zugangsbeschränkung bewertet werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Hebamme hat gegen Online-Bewertungsportal Jameda.de keinen Löschungsanspruch
- kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch gegen Bewertungsportal
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Selbstständige Hebamme darf auf Gesundheitsportal ohne Zugangsbeschränkung bewertet werden
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Kein Löschungsanspruch einer Hebamme gegenüber dem Bewertungsportal jameda.de hinsichtlich gespeicherter Daten und abgegebener Bewertungen
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 09.04.2013 - 5 O 141/12
- OLG Düsseldorf, 08.08.2014 - 16 U 30/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 08.03.2012 - 16 U 125/11
Zu einem Bewertungsportal für Ärzte im Internet
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2013 - 5 O 141/12
Die Beklagte meint, sowohl die sie betreffenden Entscheidungen des Landgerichts Wiesbaden vom 09.06.2011 (9 O 385/10) und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 08.03.2012 (16 U 125/11) als auch das Urteil des Bundesgerichtshofs zu dem Lehrerbewertungsportal spickmich.de (BGHZ 181, 328) seien vergleichbar, da sie auch wie hier vorliegend die Zulässigkeit der Übermittlung von Daten nach § 29 Abs. 2 BDSG betreffen würden und dabei die Veröffentlichung für zulässig erklärt worden sei.Keineswegs ist Gegenstand der von den Parteien thematisierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 08.03.2012 (16 U 125/11) nur die Datenlöschung gewesen und nicht auch - wie die Klägerin meint - die unzulässige Datenverbreitung.
Auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 09.06.2011 (16 U 125/11), dem ein Sachverhalt aus der Zeit vor Dezember 2011 zur Entscheidung vorgelegen hat, wird neuerlich und ergänzend verwiesen.
- BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08
Lehrerbewertungen im Internet
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2013 - 5 O 141/12
Die Beklagte meint, sowohl die sie betreffenden Entscheidungen des Landgerichts Wiesbaden vom 09.06.2011 (9 O 385/10) und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 08.03.2012 (16 U 125/11) als auch das Urteil des Bundesgerichtshofs zu dem Lehrerbewertungsportal spickmich.de (BGHZ 181, 328) seien vergleichbar, da sie auch wie hier vorliegend die Zulässigkeit der Übermittlung von Daten nach § 29 Abs. 2 BDSG betreffen würden und dabei die Veröffentlichung für zulässig erklärt worden sei.Daher bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die in der schon erwähnten Entscheidung zum Portal spickmich.de entwickelt worden ist (s. erneut BGHZ 181, 328) einer verfassungskonformen Auslegung der genannten Vorschrift, die das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gebührend berücksichtigt.
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10
Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2013 - 5 O 141/12
In dieser Eigenschaft trifft sie lediglich eine eingeschränkte Verantwortlichkeit; sie kann lediglich als Störer in Anspruch genommen werden (s. im Einzelnen BGHZ 191, 219; vgl. ferner Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 02.03.2010 - 7 U 70/09 -). - BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2013 - 5 O 141/12
Entgegen der Ansicht der Klägerin ist die von den Parteien thematisierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung und dem darin entwickelten Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (Urteil vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07 -) für den hier in Rede stehenden Sachverhalt nicht von Belang. - OLG Hamburg, 02.03.2010 - 7 U 70/09
Blogspot
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2013 - 5 O 141/12
In dieser Eigenschaft trifft sie lediglich eine eingeschränkte Verantwortlichkeit; sie kann lediglich als Störer in Anspruch genommen werden (s. im Einzelnen BGHZ 191, 219; vgl. ferner Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 02.03.2010 - 7 U 70/09 -).
- LG Kiel, 06.12.2013 - 5 O 372/13
Unerlaubte Handlung: Löschung einer Notenbewertung im Internet
Selbst wenn sich die Benotung in Form einer Negativempfehlung, also eines Abratens von einem Arzt, auswirken sollte, muss ein Arzt eine entsprechend geäußerte negative Meinung gegen sich gelten lassen (vgl. LG Köln, Urteil vom 18.07.2012 - 28 O 89/12 -, juris sowie (zum Bewertungsportal der Beklagten) LG Düsseldorf, Urteil vom 09.04.2013 - 5 O 141/12 -, juris). - OLG Düsseldorf, 08.08.2014 - 16 U 30/14
Anspruch einer Hebamme auf Begrenzung des Zugangs zu einem …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 09.04.2013 - Az.: 5 O 141/12 - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 21.05.2012 - 5 O 141/12 |
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 30.03.2012 - 67g IN 21/12
- LG Frankfurt/Main, 21.05.2012 - 5 O 141/12
- OLG Frankfurt, 18.06.2012 - 10 W 27/12