Rechtsprechung
LG Krefeld, 01.07.2010 - 5 O 144/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§§ 1004, 823 BGB; § 186 StGB
Zur Zulässigkeit den Präsident eines Vereins als "Kriminellen" oder "Betrüger" zu bezeichnen, wenn dieser wahrheitswidrig zur Spendensammlung angibt, der Verein sei gemeinnützig - NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
Rechtmäßigkeit der Bezeichnungen "Betrüger" und "Krimineller"
- info-it-recht.de
"Betrüger" und "Krimineller" als zulässige Behauptung unter bestimmten Voraussetzungen
- fastix.de
Rechtsprechung
LG Lüneburg, 10.03.2010 - 5 O 144/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch in Form der Leistungskondiktion mangels Rechtsgrundes für den Bezug von Strom; Rechtmäßigkeit von Verträgenüber erhöhte Strompreise; Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel i.R.v. Allgemeinen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch in Form der Leistungskondiktion mangels Rechtsgrundes für den Bezug von Strom; Rechtmäßigkeit von Verträgenüber erhöhte Strompreise; Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel i.R.v. Allgemeinen ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07
Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers
Auszug aus LG Lüneburg, 10.03.2010 - 5 O 144/09
Ein von einem Versorgungsträger für die Inanspruchnahme von Leistungen der Daseinsvorsorge einseitig festgesetzter Tarif wird aber zum vereinbarten Preis, wenn der Kunde die auf dem geänderten Tarif basierende Jahresabrechnung des Versorgers unbeanstandet hinnimmt, indem er weiterhin die in Rede stehende Leistung von ihm bezieht, ohne die Tariffestsetzung in angemessener Zeit gemäß § 315 BGB als unbillig zu beanstanden (BGH, Urteil vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 36/06; Urteil vom 19. November 2008 - VIII ZR 138/07 ). - BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06
Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise
Auszug aus LG Lüneburg, 10.03.2010 - 5 O 144/09
Ein von einem Versorgungsträger für die Inanspruchnahme von Leistungen der Daseinsvorsorge einseitig festgesetzter Tarif wird aber zum vereinbarten Preis, wenn der Kunde die auf dem geänderten Tarif basierende Jahresabrechnung des Versorgers unbeanstandet hinnimmt, indem er weiterhin die in Rede stehende Leistung von ihm bezieht, ohne die Tariffestsetzung in angemessener Zeit gemäß § 315 BGB als unbillig zu beanstanden (BGH, Urteil vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 36/06; Urteil vom 19. November 2008 - VIII ZR 138/07 ). - BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07
Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus …
Auszug aus LG Lüneburg, 10.03.2010 - 5 O 144/09
Der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs hat die erforderliche Kenntnis, wenn er die Leistung und die Tatsachen kennt, aus denen sich das Fehlen des rechtlichen Grundes ergibt (BGH NJW 2008, 1729 [BGH 29.01.2008 - XI ZR 160/07] ).