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   LG Frankfurt/Main, 15.12.2016 - 3-05 O 154/16   

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https://dejure.org/2016,52344
LG Frankfurt/Main, 15.12.2016 - 3-05 O 154/16 (https://dejure.org/2016,52344)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.12.2016 - 3-05 O 154/16 (https://dejure.org/2016,52344)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 3-05 O 154/16 (https://dejure.org/2016,52344)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 29.01.2017)

    Deutsche Bank: Kurioser Rechtsstreit um Nulldividende

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Hannover, 12.10.2022 - 23 O 63/21

    Keine formelle Rechtswidrigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung einer AG bei

    Danach greift eine Beschlussanfechtung -jenseits sonstiger formaler Mängel, die hier nicht in Rede stehen - nur dann durch, wenn die Hauptversammlung von falschen Voraussetzungen, sei es durch unzureichende oder falsche Informationen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ausgegangen ist (Koch, aaO; LG Frankfurt, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 3-05 O 154/16, juris Rn. 117).

    Vorliegend geht es nicht (wie in der vorstehend genannten Entscheidung) um eine aktienrechtliche Strukturmaßnahme, sondern um einen Zustimmungsbeschluss gemäß § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG , der die Eigentumsrechte der Minderheitsaktionäre der Beklagten (anders als eine Strukturmaßnahme) nicht berührt, weil hiervon alle Aktionäre gleichermaßen betroffen sind (LG Frankfurt am Main , Urteil vom 15. Dezember 2016 - 3-5 O 154/16, juris Rn. 116).

    Er ist deshalb in dieser Hinsicht auch keiner gerichtlichen Kontrolle unterworfen (Koch, AktG, 16. Aufl., § 93 Rn. 166; LG Frankfurt, Urt. v. 15. Dezember 2016, 3 - 5 O 154/16 juris Rn. 116).

    Die Hauptversammlung unterliegt daher bei der Beschlussfassung über einen Verzicht oder Vergleich gemäß § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG keinen inhaltlichen Bindungen (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 3-05 O 154/16, juris Rn. 116; bestätigt durch OLG Frankfurt, Urteil vom 28. November 2019 - 5 U 6/17, juris Rn. 158).

  • LG Stuttgart, 28.07.2020 - 31 O 4/20

    Aktiengesellschaft: Voraussetzungen für das Absehen von der Ausschüttung der

    Während sich das Landgericht Frankfurt in einer Entscheidung von 2016 gegen eine "kaufmännische Einschätzungsprärogative" und gegen ein "Recht zum Irrtum" der Mehrheitsaktionäre zulasten der Minderheit ausgesprochen hat (LG Frankfurt, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 3-05 O 154/16 -, Rn. 93, juris), wird überwiegend ein Beurteilungsspielraum der Gesellschaft und der dem Gewinnverwendungsvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat folgenden Aktionärsmehrheit bejaht (OLGR Hamm, Urteil vom 03. Juli 1991, 8 U 11/91, OLGR 1991, 10, 12; Stilz, in Spindler/Stilz, 4. Aufl. 2019, AktG § 254 Rn. 10; J. Koch in MüKo AktG, 4. Aufl. 2016, AktG § 254 Rn. 14; Hüffer/Koch, 14. Aufl. 2020, AktG § 254 Rn. 7).

    Der Kläger führt die Entscheidung des LG Frankfurt vom 15. Dezember 2016 an, in der eine unterbliebene Kürzung von Vorstandsgehältern nach § 87 Abs. 2 AktG als Argument dafür verwendet wurde, dass es in diesem Fall auch an der Notwendigkeit der Gewinnthesaurierung im Sinne von § 254 Abs. 1 AktG fehle (LG Frankfurt, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 3-05 O 154/16 -, Rn. 90, juris).

  • OLG Frankfurt, 28.11.2017 - 5 U 6/17

    Anfechtbarkeit von Beschlussfassungen in der Hauptversammlung einer AG

    Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15.12.2016 (Az.: 3-5 O 154/16) wird aufgehoben, soweit es die Anfechtungsklage der Klägerin abgewiesen hat, und wie folgt abgeändert:.
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