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LG Frankfurt/Main, 03.12.2010 - 5 O 276/10 |
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 03.12.2010 - 5 O 276/10
- OLG Frankfurt, 11.04.2012 - 16 U 226/10
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 11.04.2012 - 16 U 226/10
Erstattbarkeit von Notarkosten des Drittkäufers bei Ausübung eines Vorkaufsrechts
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 03.12.2010 (2-5 O 276/10) abgeändert.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 03.12.2010 (Az.: 2-5 O 276/10) die Beklagte zur Zahlung von 14.550,43 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.03.2010 sowie 837, 52 Euro außergerichtlicher Anwaltskosten zu verurteilen.