Rechtsprechung
LG Tübingen, 12.05.2010 - 5 O 309/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 3 Abs. 3 UWG i.V.m. Nr. 5 der Anlage zum UWG
Hotel muss in der Werbung den "Vorrat an Hotelzimmern” nicht angeben - openjur.de
§§ 5 Abs. 1, 3 Abs. 3, 5a UWG
Keine Pflicht zur Angabe des Vorrats i.S.v. Nr. 5 Anlage z. § 3 Abs. 3 UWG bei Werbung für Hotelzimmer - webshoprecht.de
Pflicht zur Angabe der Anzuahl der verfügbaren Zimmer bei der Werbung für Hotelzimmer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Werbung für ein Hotelzimmer auf "ebay" ohne Angaben zum noch vorhandenen Kontingent in Hinblick auf § 5 Abs. 1 S. 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Menge von Hotelzimmern muss in Online-Reklame nicht angegeben werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Hotel muss Zimmer-Vorrat in Internet-Werbung nicht angeben
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Vorrat an Hotelzimmern muss in Online-Werbung nicht angegeben werden
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Unterbliebener Hinweis auf Hotelzimmervorrat bei Onlinewerbung - kein Wettbewerbsverstoß
Besprechungen u.ä.
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Vorratsräume vs. Raumvorrat: Werbung für Hotelzimmer kommt ohne Nennung des Vorrats aus